Kinder, Bayern

Schwestern ertrinken in See - Eltern ohne Strafe verurteilt

22.05.2026 - 12:30:44 | dpa.de

Zwei MÀdchen im Alter von sechs und sieben Jahren baden in einem See in Schweinfurt und ertrinken. Monate spÀter stehen die Eltern vor Gericht. Haben sie gut genug aufgepasst?

  • Die Eltern der MĂ€dchen waren wegen fahrlĂ€ssiger Tötung angeklagt.  - Foto: Daniel Karmann/dpa
    Die Eltern der MÀdchen waren wegen fahrlÀssiger Tötung angeklagt. - Foto: Daniel Karmann/dpa
  • Das Paar bekommt keine juristische Strafe. - Foto: Daniel Karmann/dpa
    Das Paar bekommt keine juristische Strafe. - Foto: Daniel Karmann/dpa
  • Das Urteil wurde in Schweinfurt gesprochen. - Foto: Daniel Karmann/dpa
    Das Urteil wurde in Schweinfurt gesprochen. - Foto: Daniel Karmann/dpa
Die Eltern der MÀdchen waren wegen fahrlÀssiger Tötung angeklagt.  - Foto: Daniel Karmann/dpa Das Paar bekommt keine juristische Strafe. - Foto: Daniel Karmann/dpa Das Urteil wurde in Schweinfurt gesprochen. - Foto: Daniel Karmann/dpa

Gut zehn Monate nach dem tödlichen Badeunfall von zwei sechs und sieben Jahre alten Schwestern in Unterfranken hat das Amtsgericht Schweinfurt die Eltern wegen fahrlÀssiger Tötung verurteilt. Es sah jedoch von einer Strafe ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. 

Aus Sicht des Gerichts sind die 33 Jahre alte Mutter und der 39 Jahre alte Vater vom Tod ihrer Kinder schon so schwer getroffen, dass das VerhĂ€ngen einer Strafe verfehlt wĂ€re. Eine Verurteilung wegen Verletzung der FĂŒrsorgepflicht - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert - erfolgte nicht. Das Urteil ist bereits rechtskrĂ€ftig.

Die Obduktion der sechs und sieben Jahre alten MÀdchen hatte nach dem Unfall am 14. August 2025 ergeben, dass sie ertrunken waren. Die Kinder sollen laut Anklage mindestens zehn Minuten unter Wasser gewesen sein. 

Keine Schwimmhilfen

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Eltern mindestens 15 Minuten lang am See nicht auf die beiden Schwestern aufgepasst hatten, die nicht schwimmen konnten. «Beide Kinder trugen auch keine SchwimmflĂŒgel oder Ă€hnliche Schwimmhilfen, um zu verhindern, dass sie im Wasser untergehen», hieß es in der Anklage. Die Anklagebehörde hatte wie auch die Verteidigung in ihrem PlĂ€doyer ein Absehen von Strafe fĂŒr die Eltern beantragt. 

BadegÀste als Helfer

Ein Badegast hatte die leblose SiebenjÀhrige im Wasser treibend entdeckt, etwa 15 Meter vom Ufer entfernt. «Das MÀdchen lag mit dem Kopf nach unten im See und bewegte sich nicht», so die Anklage. Kurz darauf fand ein weiterer Helfer auch das zweite MÀdchen unter der WasseroberflÀche.

Beide Kinder wurden reanimiert und in Kliniken gebracht. Einen Tag spÀter starb die SiebenjÀhrige, der Tod ihrer Schwester wurde tags darauf gemeldet.

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