Kein Leitungswasser? Hotelgast trÀgt Zwist in letzte Instanz
27.05.2026 - 09:34:57 | dpa.de
Jahrelang stritten eine Urlauberin und ein italienisches Luxushotel ĂŒber (k)ein Glas Leitungswasser zum Abendessen - jetzt hat Italiens oberstes Gericht dem juristischen Zank ein Ende gesetzt. GĂ€ste haben in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf Wasser aus dem Hahn, wie der Kassationsgerichtshof in Rom entschied. Ausgelöst wurde der Rechtsstreit bereits Weihnachten 2019 in einem FĂŒnf-Sterne-Hotel in den Dolomiten.
Ăber die Feiertage ĂŒbernachtete die Frau in einem Nobelhotel in dem SĂŒdtiroler Urlaubsort Corvara in Badia. Dort hatte sie ein Halbpensionspaket gebucht, GetrĂ€nke waren dabei allerdings nicht inklusive. Beim Abendessen bat die Touristin mehrfach um ein Glas Leitungswasser. Italienische Medien berichteten, sie habe sogar angeboten, fĂŒr den Service extra zu bezahlen.
Touristin verlangte EntschÀdigung
Das Hotel blieb jedoch konsequent: Auf den Tisch kamen nur Flaschen mit Mineralwasser - zum Preis von etwa sieben Euro. Die Urlauberin zog daraufhin vor Gericht. Trinkwasser sei ein Grundrecht, argumentierte sie nach Angaben der Nachrichtenagentur Ansa, und verlangte rund 2.700 Euro EntschÀdigung wegen zusÀtzlicher Kosten und persönlicher Unannehmlichkeiten.
Die Richter lieĂen die Klage jedoch in mehreren Instanzen abblitzen, was das oberste Gericht auf den Plan rief. Der Kassationsgerichtshof stellte nun klar: Im italienischen Recht gibt es keine Vorschrift, die Restaurants oder Hotel verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken. Der jeweilige Betrieb entscheidet demnach darĂŒber, ob ein Gast Leitungswasser bekommen kann oder nicht. Die SchadenersatzansprĂŒche der Touristin schlossen die Richter daher aus.
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