1&1 Zweibrücken: 60 Arbeitsplätze über Freiwilligenprogramm abgebaut
Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 02:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Mobilfunkanbieter 1&1 baut am Standort Zweibrücken rund 60 Arbeitsplätze ab. Betroffen sind die Bereiche Operations und Customer Care, der Standort selbst bleibt erhalten.
Das Unternehmen informierte die Belegschaft am 7. August über die geplanten Kapazitätsanpassungen. Zuvor hatten Medien über die Maßnahmen berichtet. Vorstand Tobias Koch betonte in einer Mitteilung, dass Zweibrücken trotz der Streichungen als Standort bestehen bleibe.
Freiwilligenprogramm statt betriebsbedingter Kündigungen
Der Abbau soll über ein Freiwilligenprogramm umgesetzt werden. In Mitarbeiterkreisen bestätigte sich die Zahl von etwa 60 wegfallenden Stellen. 1&1 zählt zu den bedeutenden Arbeitgebern in Zweibrücken – 2015 beschäftigte das Unternehmen dort noch rund 450 Personen.
Der Schritt folgt auf ähnliche Maßnahmen im Mutterkonzern United Internet. Bereits im Vorjahr gab es Stellenstreichungen am Standort Karlsruhe. Konzernchef Ralph Dommermuth erklärte, die Mitarbeiterzahl im Konzern sei von 11.000 auf 10.400 gesunken – mit weiterem Abwärtstrend. Als wesentlicher Treiber gilt der verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Automatisierung.
Geschäftszahlen zeigen gemischtes Bild
Trotz des Stellenabbaus läuft das Geschäft: Der Umsatz stieg im ersten Halbjahr um 1,6 Prozent auf rund 2,27 Milliarden Euro. Das operative Ergebnis (EBITDA) legte um 5,1 Prozent auf 382,7 Millionen Euro zu, der Konzerngewinn wuchs um 23 Prozent auf 126,5 Millionen Euro.
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Herausforderungen gibt es bei der Kundenentwicklung. Im Mobilfunk verlor 1&1 rund 150.000 Verträge – allein 100.000 Kündigungen entfielen auf den April. Grund sind die Einstellung günstiger Alttarife und reduzierte Datenvolumina. Im Breitbandsegment zog die Zahl der Verträge dagegen um 10.000 auf 3,85 Millionen an. Für das Gesamtjahr bestätigte das Management die Prognose eines EBITDA von rund 800 Millionen Euro.
Kündigungsschutz greift
Für die betroffenen Mitarbeiter bedeutet die Ankündigung noch keine unmittelbare Beendigung der Arbeitsverhältnisse. Die bloße Absichtserklärung ersetzt keine Kündigung. Der gesetzliche Kündigungsschutz greift, sofern die Beschäftigten länger als sechs Monate im Betrieb sind und der Standort mehr als zehn Mitarbeiter zählt.
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Neben individuellen Kündigungen sind auch Aufhebungsverträge im Rahmen des Freiwilligenprogramms möglich. Wie sich der Standort entwickelt, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Mitarbeiter das Angebot annehmen.
