UStG, BDE

§ 2b UStG: BDE fordert Ende des Umsatzsteuerprivilegs für Kommunen

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 06:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Entsorgungsverband fordert gleiche Steuer- und Vergaberegeln und warnt vor Nachteilen für private Anbieter.

BDE kritisiert Bundesratsbeschluss zu Steuervorteilen für Kommunen
Moderne Sortieranlage für Abfallwirtschaft und Recycling mit industriellen Maschinen in einer hellen Halle. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) hat den Beschluss des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2026 scharf kritisiert. Der Branchenverband warnt vor einer weiteren Ausweitung steuerlicher Vorzüge für kommunale Betriebe und befürchtet erhebliche Wettbewerbsnachteile für privatwirtschaftliche Dienstleister.

Streit um Umsatzsteuer und interkommunale Kooperationen

Anlass für die deutliche Kritik des BDE ist die Initiative der Bundesländer, eine steuerliche Begünstigung für die interbehördliche und interkommunale Zusammenarbeit auf europäischer Ebene prüfen zu lassen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich bei den EU-Institutionen für entsprechende umsatzsteuerliche Erleichterungen einzusetzen.

Aus Sicht des Entsorgungsverbandes droht eine solche Regelung das Gefüge zwischen öffentlichen und privaten Anbietern weiter zu verzerren. Der BDE warnt davor, dass kommunale Akteure dadurch noch stärkere Wettbewerbsvorteile erhalten könnten, während private Entsorgungsunternehmen das Nachsehen hätten.

Statt neuer Sonderregelungen fordert die Interessenvertretung gleiche steuerliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer und verlangt die vollständige Abschaffung des bestehenden Umsatzsteuerprivilegs nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Vergaberechtliche Sonderregeln im Fokus

Neben den steuerlichen Aspekten drängt der Verband auch auf eine Neujustierung des Vergaberechts. Konkret fordert der BDE eine Überprüfung vergaberechtlicher Ausnahmen sowie der Praxis sogenannter Inhouse-Vergaben. Durch diese Regelungen können öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen direkt an eigene oder gemeinsam betriebene Gesellschaften vergeben, ohne diese zuvor europaweit oder öffentlich auszuschreiben.

Anzeige

Der Bundesrat will die Umsatzsteuerbegünstigung für interkommunale Zusammenarbeit auf EU-Ebene vorantreiben — private Entsorger fürchten weitere Wettbewerbsnachteile. Wer seine Position belastbar machen will, braucht eine klare Risikoanalyse und Argumente. Kostenlosen § 2b UStG-Report anfordern

Der Verband mahnt an, dass ein fairer Wettbewerb nur gewährleistet werden könne, wenn sowohl im Steuerrecht als auch im Vergaberecht gleiche Bedingungen für kommunale und private Unternehmen gelten. Werden Tätigkeiten durch Ausnahmeregelungen dem freien Markt entzogen, schwäche dies mittel- und langfristig die Leistungsfähigkeit der gesamten Kreislaufwirtschaft.

Sorge vor wachsender Staatsquote

Zur Untermauerung seiner Position verweist der BDE zudem auf gesamtwirtschaftliche Entwicklungen. Nach jüngeren Prognosen könnte die Staatsausgabenquote im Jahr 2026 mehr als 51 % des Bruttoinlandsprodukts erreichen.

Anzeige

Inhouse-Vergaben und vergaberechtliche Ausnahmen entziehen Aufträge dem freien Markt — oft ohne europaweite Ausschreibung. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie solche Fälle erkennen und Ihre Interessen gegenüber Kommunen und Politik durchsetzen. Leitfaden Inhouse-Vergaben jetzt sichern

Vor diesem Hintergrund sieht der Branchenverband die zunehmende wirtschaftliche Betätigung und steuerliche Besserstellung der öffentlichen Hand besonders kritisch. Die Ausweitung von Privilegien für kommunale Einrichtungen drohe die privatwirtschaftliche Substanz weiter zu verdrängen.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70238584 |