§ 2b UStG: BDE fordert Ende des Umsatzsteuerprivilegs für Kommunen
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 06:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) hat den Beschluss des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2026 scharf kritisiert. Der Branchenverband warnt vor einer weiteren Ausweitung steuerlicher Vorzüge für kommunale Betriebe und befürchtet erhebliche Wettbewerbsnachteile für privatwirtschaftliche Dienstleister.
Streit um Umsatzsteuer und interkommunale Kooperationen
Anlass für die deutliche Kritik des BDE ist die Initiative der Bundesländer, eine steuerliche Begünstigung für die interbehördliche und interkommunale Zusammenarbeit auf europäischer Ebene prüfen zu lassen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich bei den EU-Institutionen für entsprechende umsatzsteuerliche Erleichterungen einzusetzen.
Aus Sicht des Entsorgungsverbandes droht eine solche Regelung das Gefüge zwischen öffentlichen und privaten Anbietern weiter zu verzerren. Der BDE warnt davor, dass kommunale Akteure dadurch noch stärkere Wettbewerbsvorteile erhalten könnten, während private Entsorgungsunternehmen das Nachsehen hätten.
Statt neuer Sonderregelungen fordert die Interessenvertretung gleiche steuerliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer und verlangt die vollständige Abschaffung des bestehenden Umsatzsteuerprivilegs nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Vergaberechtliche Sonderregeln im Fokus
Neben den steuerlichen Aspekten drängt der Verband auch auf eine Neujustierung des Vergaberechts. Konkret fordert der BDE eine Überprüfung vergaberechtlicher Ausnahmen sowie der Praxis sogenannter Inhouse-Vergaben. Durch diese Regelungen können öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen direkt an eigene oder gemeinsam betriebene Gesellschaften vergeben, ohne diese zuvor europaweit oder öffentlich auszuschreiben.
Der Bundesrat will die Umsatzsteuerbegünstigung für interkommunale Zusammenarbeit auf EU-Ebene vorantreiben — private Entsorger fürchten weitere Wettbewerbsnachteile. Wer seine Position belastbar machen will, braucht eine klare Risikoanalyse und Argumente. Kostenlosen § 2b UStG-Report anfordern
Der Verband mahnt an, dass ein fairer Wettbewerb nur gewährleistet werden könne, wenn sowohl im Steuerrecht als auch im Vergaberecht gleiche Bedingungen für kommunale und private Unternehmen gelten. Werden Tätigkeiten durch Ausnahmeregelungen dem freien Markt entzogen, schwäche dies mittel- und langfristig die Leistungsfähigkeit der gesamten Kreislaufwirtschaft.
Sorge vor wachsender Staatsquote
Zur Untermauerung seiner Position verweist der BDE zudem auf gesamtwirtschaftliche Entwicklungen. Nach jüngeren Prognosen könnte die Staatsausgabenquote im Jahr 2026 mehr als 51 % des Bruttoinlandsprodukts erreichen.
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Vor diesem Hintergrund sieht der Branchenverband die zunehmende wirtschaftliche Betätigung und steuerliche Besserstellung der öffentlichen Hand besonders kritisch. Die Ausweitung von Privilegien für kommunale Einrichtungen drohe die privatwirtschaftliche Substanz weiter zu verdrängen.
