31. BImSchV: Agrar- und ErnÀhrungsverbÀnde fordern Kurskorrektur vor Kabinettssitzung
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 22:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deIm Vorfeld der anstehenden Kabinettssitzung am 28. Oktober 2026 drĂ€ngt ein breites BranchenbĂŒndnis auf Anpassungen der 31. Verordnung zur DurchfĂŒhrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (31. BImSchV).
Wie aus einem Bericht vom 16. Oktober 2026 hervorgeht, fordert eine Allianz aus dem Deutschen Bauernverband (DBV), der Bundesvereinigung der Deutschen ErnÀhrungsindustrie (BVE), der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) sowie dem Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) eine deutliche Nachbesserung der geplanten Regulierung.
Kritik am nationalen Grenzwert fĂŒr n-Hexan
Im Mittelpunkt der Kritik der WirtschaftsverbĂ€nde steht ein drohender nationaler Sonderweg bei den Immissionsvorgaben. Vorgesehen ist ein Abluftgrenzwert von 20 mg/mÂł fĂŒr das Lösungsmittel n-Hexan, das in Verarbeitungsprozessen der Branche eingesetzt wird. Nach Darstellung der Allianz aus DBV, BVE, UFOP und OVID liege dieser Wert weit ĂŒber den europĂ€ischen Vorgaben und benachteilige die heimischen Verarbeitungsbetriebe im europĂ€ischen Wettbewerb.
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Zur Untermauerung ihrer Position verweist die Allianz auf ein vom Bund gefördertes Gutachten des Instituts fĂŒr Energie- und Umwelttechnik (IUTA). Die Untersuchung zeige, dass der geforderte Grenzwert von 20 mg/mÂł technisch nur durch den Einsatz thermischer Katalyse bei einer dauerhaften Betriebstemperatur von 450 Grad Celsius erreichbar sei. Dies fĂŒhre in der Praxis zu einem massiven Mehrverbrauch an fossiler Energie und wĂŒrde den CO?-FuĂabdruck der heimischen ĂlmĂŒhlen drastisch verschlechtern, anstatt einen Umweltnutzen zu erzielen.
Toxikologische Befunde und finanzielle Belastungen
Die VerbĂ€nde argumentieren zudem mit Blick auf den tatsĂ€chlichen Schutz der Bevölkerung. Ein vorliegendes toxikologisches Gutachten belege, dass die bestehenden Immissionen im Umfeld der Produktionsstandorte bereits heute signifikant unter den medizinischen Vorsorgewerten liegen. Aus Sicht der VerbĂ€nde fehle es daher an einer fachlichen Notwendigkeit fĂŒr eine drastische VerschĂ€rfung der Abluftwerte.
Gleichzeitig drohen den betroffenen VerarbeitungsstĂ€tten erhebliche finanzielle Belastungen. OVID-PrĂ€sidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld warnte vor Investitionen und laufenden Betriebskosten in Millionenhöhe fĂŒr die Unternehmen, sollten die aktuellen Vorgaben unverĂ€ndert in Kraft treten.
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Verweis auf die Empfehlungen des Bundesrates
Als praxistaugliche Alternative plĂ€diert die VerbĂ€ndeallianz fĂŒr einen Ansatz, der sich an den etablierten Mechanismen auf europĂ€ischer Ebene orientiert.
Konkret schlagen DBV, BVE, UFOP und OVID vor, den Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates zu folgen und Ziffer 16 der BR-Drs. 422/1/26 aufzugreifen. Diese sieht das Verfahren der europĂ€ischen Emissionsbilanzierung vor, um Umweltstandards verlĂ€sslich einzuhalten und gleichzeitig unverhĂ€ltnismĂ€Ăige Belastungen fĂŒr die deutsche ErnĂ€hrungswirtschaft zu vermeiden.
Vor der Sitzung der Bundesregierung am 28. Oktober 2026 sei die BerĂŒcksichtigung dieser Regelung entscheidend, um Wettbewerbsnachteile fĂŒr die heimische Verarbeitung abzuwenden.
