Abfallverzeichnis-Verordnung, Altbatterien

Abfallverzeichnis-Verordnung: Fast alle Altbatterien werden gefÀhrlicher Abfall

Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 14:41 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Entwurf sieht strengere Batterie-Einstufungen vor; der Kfz-Verband erwartet zusĂ€tzliche Pflichten und Belastungen fĂŒr WerkstĂ€tten.
Leere, industrielle SortierbehĂ€lter in einer Lagerhalle fĂŒr Gefahrgut zur Entsorgung von Altbatterien. Illustration mit AI erstellt.

Mit einer Novelle der Abfallverzeichnis-Verordnung stehen Betrieben und Entsorgern in Deutschland weitreichende Anpassungen beim Umgang mit ausgedienten Energiespeichern bevor.

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat am 9. September 2026 den Referentenentwurf zur 2. Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung vorgelegt. Die Neuregelung dient der nationalen Umsetzung des Delegierten Beschlusses (EU) 2025/934 und sieht vor, dass die neuen Abfallarten ab dem 9. Dezember 2026 gelten sollen.

Die geplanten Änderungen betreffen die Einstufung und Kennzeichnung ausgedienter Batterien grundlegend: KĂŒnftig sollen fast alle Altbatterien als gefĂ€hrlicher Abfall eingestuft werden.

Anpassung der AbfallschlĂŒssel fĂŒr Lithium- und Alkalibatterien

Im Zentrum der Novellierung steht eine differenzierte Erfassung moderner und weitverbreiteter Batteriesysteme. So erhalten Lithium-Fahrzeugbatterien im Rahmen der neuen Vorgaben einen eigenstĂ€ndigen AbfallschlĂŒssel. Damit wird der zunehmenden Verbreitung von Hochvoltspeichern im MobilitĂ€tssektor und den damit verbundenen Sicherheitsanforderungen bei der Verwertung Rechnung getragen.

Eine wesentliche Neuerung betrifft zudem herkömmliche Haushalts- und GerĂ€tebatterien: Alkalibatterien werden durch die Verordnung erstmals als gefĂ€hrlicher Abfall eingestuft. FĂŒr etablierte Systeme bleibt die Zuordnung hingegen teilweise unverĂ€ndert. Blei-SĂ€ure-Altbatterien behalten demnach weiterhin ihren bisherigen AbfallschlĂŒssel 16 06 01.

Anzeige

Die korrekte Kennzeichnung und Einstufung von Gefahrstoffen wird durch die neuen EU-Regeln fĂŒr Betriebe immer komplexer. Dieser Experten-Report liefert Ihnen eine praxisnahe Analyse und wichtige Checklisten fĂŒr die rechtssichere Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Neue EU-Chemikalienregeln meistern: Kostenlose Checkliste jetzt herunterladen

Kfz-Branche warnt vor bĂŒrokratischem Mehraufwand

Die Einstufung als gefĂ€hrlicher Abfall zieht in der betrieblichen Praxis erweiterte Nachweis-, Lager- und Entsorgungspflichten nach sich. Zu den Auswirkungen auf das Handwerk hat sich der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) geĂ€ußert. Der Verband reichte am 24. September 2026 fristgerecht seine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf ein.

Darin weist der Verband darauf hin, dass durch die neuen Regelungen erhebliche Mehrbelastungen fĂŒr Kleinmengenerzeuger zu erwarten seien. Dies gelte ausdrĂŒcklich fĂŒr Kfz-WerkstĂ€tten, die regelmĂ€ĂŸig mit dem Austausch und der fachgerechten Entsorgung unterschiedlicher Batterietypen befasst sind.

Anzeige

Wer sich mit der Kennzeichnung gefĂ€hrlicher GĂŒter und Stoffe im Betrieb befasst, muss auch nach den aktuellen Reformen die Übersicht behalten. Sichern Sie sich diesen Gratis-Download mit Analyse und Praustipps, um rechtlich dauerhaft auf der sicheren Seite zu bleiben. Gefahrstoff-Kennzeichnung: Jetzt Gratis-Leitfaden fĂŒr Fachverantwortliche anfordern

Durch die Einstufung fast aller Altbatterietypen als gefĂ€hrliche AbfĂ€lle mĂŒssen sich Werkstattbetriebe kĂŒnftig auf strengere Nachweispflichten und verĂ€nderte AblĂ€ufe bei der Bereitstellung zur Abholung einstellen, bevor die neuen Abfallarten ab Dezember 2026 rechtlich greifen.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70414876 |