Virchowbund, Regeln

Ärzte-Auskunftspflicht: Virchowbund klĂ€rt Regeln zu Krankschreibungen

Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Virchowbund prĂ€zisiert die Bedingungen fĂŒr Krankenkassen-Anfragen zur ArbeitsunfĂ€higkeit. Zudem stehen umfassende gesetzliche Änderungen beim Krankengeld bis 2028 an.

Ärzteverband Virchowbund: Regeln fĂŒr AU-Anfragen und Krankengeld-Reformen bis 2028
Ein Schreibtisch in einer Arztpraxis mit medizinischen Dokumenten und digitalen GerĂ€ten fĂŒr die eAU-Übermittlung. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Der Virchowbund hat klargestellt, dass niedergelassene Ärzte schriftliche Anfragen von Krankenkassen zur ArbeitsunfĂ€higkeit ihrer Patienten nur dann beantworten mĂŒssen, wenn diese den formalen Bestimmungen des Bundesmantelvertrags (BMV-Ä) entsprechen. Hierbei seien insbesondere die vorgegebenen Formulare wie die Muster 11, 52 oder 53 zu verwenden. Der Verband wies zudem darauf hin, dass telefonische Auskunftsersuchen der Kassen aus GrĂŒnden des Datenschutzes grundsĂ€tzlich abzulehnen seien.

FĂŒr die Bearbeitung und Beantwortung der zulĂ€ssigen schriftlichen Anfragen steht den Praxen eine VergĂŒtung zu. Diese erfolgt ĂŒber die entsprechenden Ziffern des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), namentlich die Nummern 01621 und 01622. Der Virchowbund betonte in diesem Zusammenhang, dass medizinische Befunde primĂ€r fĂŒr den Medizinischen Dienst (MDK) angefordert werden sollten, um die notwendige fachliche PrĂŒfung zu gewĂ€hrleisten.

Mitwirkungspflichten und digitale Übermittlung

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens hat die AblĂ€ufe bei der Meldung von ArbeitsunfĂ€higkeiten bereits grundlegend verĂ€ndert. Seit dem 1. Juli 2022 sind Arztpraxen dazu verpflichtet, ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigungen (AU) elektronisch an die Krankenkassen zu ĂŒbermitteln. Die entsprechende Übergangsregelung endete bereits am 30.06.2022. Seit diesem Zeitpunkt werden klassische Papierformulare im Abrechnungsverfahren nicht mehr berĂŒcksichtigt, wenngleich Patienten auf ausdrĂŒcklichen Wunsch weiterhin einen Papierausdruck fĂŒr ihre eigenen Unterlagen erhalten können.

Trotz der EinfĂŒhrung der elektronischen AU (eAU) entbindet dies die Versicherten nicht von allen Mitwirkungspflichten. Wer Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezieht, muss die ArbeitsunfĂ€higkeit weiterhin eigenstĂ€ndig der Krankenkasse melden. Eine Information lediglich an den Arbeitgeber oder die Agentur fĂŒr Arbeit reicht in diesen FĂ€llen nicht aus. Experten weisen darauf hin, dass die fristgerechte Meldung fĂŒr den Erhalt des Leistungsanspruchs entscheidend bleibt.

Anzeige

Wer sich mit dem Thema ArbeitsunfĂ€higkeit befasst, muss oft auch den Wiedereinstieg in den Job planen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt, wie Sie sich rechtssicher auf das BEM-GesprĂ€ch vorbereiten und den Arbeitsplatz dauerhaft schĂŒtzen. BEM-Leitfaden jetzt kostenlos herunterladen

Regelungen bei verzögerten Krankengeldzahlungen

In FĂ€llen, in denen die Auszahlung des Krankengeldes aufgrund einer fehlenden Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers stockt, sieht die Gesetzgebung Schutzmaßnahmen fĂŒr Versicherte vor. So kann ein Vorschuss auf die Leistungen nach § 42 SGB I beantragt werden. Voraussetzung hierfĂŒr ist, dass der Anspruch dem Grunde nach besteht und lediglich die genaue Höhe der Zahlung noch ungeklĂ€rt ist.

Ein solcher Antrag muss schriftlich und in nachweisbarer Form gestellt werden. Die Krankenkasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Vorschusszahlung spÀtestens einen Kalendermonat nach dem Eingang des Antrags zu beginnen. Damit soll die finanzielle Absicherung der Versicherten bei administrativen Verzögerungen sichergestellt werden.

Gesetzliche Neuregelungen und finanzielle Perspektiven

FĂŒr die kommenden Jahre sind signifikante Änderungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung geplant. Ab dem 1. Januar 2027 wird es Krankenkassen gestattet sein, Versicherte aktiv zu kontaktieren. FĂŒr SelbststĂ€ndige tritt zudem eine Regelung in Kraft, nach der eine WahlerklĂ€rung zur Versicherung unmittelbar wirksam wird. Zeitgleich wird die Höhe des Krankengeldes bei Ende eines BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisses auf 60 Prozent (beziehungsweise 67 Prozent fĂŒr Versicherte mit Kindern) festgelegt.

Anzeige

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen machen ein strukturiertes Vorgehen bei lÀngerer Krankheit zur Pflicht. Experten erklÀren in dieser Gratis-Anleitung, wie ein rechtssicheres Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis funktioniert. Kostenlose BEM-Anleitung mit Mustervorlagen sichern

Weitere geplante Anpassungen zum Jahresbeginn 2027 umfassen den Wegfall der Teilrente ĂŒber zwei Drittel sowie eine verkĂŒrzte Frist von vier Wochen fĂŒr Aufforderungen zur Rehabilitation. FĂŒr das Jahr 2028 ist zudem die EinfĂŒhrung einer TeilarbeitsunfĂ€higkeit vorgesehen, die Abstufungen von 25, 50 oder 75 Prozent vorsieht und mit einem entsprechenden Teilkrankengeld gekoppelt ist.

In der politischen Diskussion steht zudem eine Empfehlung der Finanzkommission, den Krankengeldanspruch innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren auf insgesamt 78 Wochen zu begrenzen, unabhĂ€ngig von der jeweiligen Diagnose. Diese Linie findet sich im Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wieder. Durch diese Begrenzung werden Einsparungen in Höhe von 0,11 Milliarden Euro fĂŒr das Jahr 2027 prognostiziert. In den darauffolgenden Jahren könnten die jĂ€hrlichen Entlastungen zwischen 110 Millionen und 120 Millionen Euro liegen.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69920630 |