Ărztliche Ausbildung ab August: Basisausbildung verkĂŒrzt sich auf 6 Monate
Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 05:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Behördenkontrollen in Arztpraxen werden strenger. Besonders Hygiene-MĂ€ngel und lĂŒckenhafte Dokumentation fĂŒhren zu Beanstandungen â und das kann teuer werden.
Hygiene als Stolperfalle
Staub auf medizinischen GerĂ€ten, verschmutzte Hygienespender oder unĂŒbersichtliche âZettelwirtschaftâ in FunktionsrĂ€umen: Solche vermeidbaren Defizite bemĂ€ngeln Aufsichtsbehörden bei Praxisbegehungen besonders hĂ€ufig. Fachleute raten Praxisinhabern deshalb zu regelmĂ€Ăigen internen Audits. So lassen sich Schwachstellen wie veraltete HygieneplĂ€ne oder defekte Spendersysteme frĂŒhzeitig erkennen.
Der wirtschaftliche Druck wÀchst parallel: Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Ende Juli teilweise in Kraft trat, drohen Praxen Mindereinnahmen von durchschnittlich 716 Euro pro Arzt. Grund sind wegfallende oder umgestaltete HygienezuschlÀge. Die KassenÀrztliche Bundesvereinigung hat die Zahlen berechnet.
Betreiberverantwortung wird zum PrĂŒfstein
Auch technische Anlagen stehen im Fokus der Kontrolleure. Seit Herbst vergangenen Jahres gibt es detaillierte ArbeitsblĂ€tter zur sogenannten Betreiberverantwortung. Sie legen fest, welche GerĂ€te prĂŒfpflichtig sind und wie die Dokumentation rechtssicher erfolgt.
Softwarelösungen fĂŒr die Wartungsplanung gewinnen dabei an Bedeutung. Sie ermöglichen eine revisionssichere Dokumentation und die mobile Verwaltung von PrĂŒfterminen. Entscheidend ist eine lĂŒckenlose Historie der GerĂ€teprĂŒfungen â nur so lassen sich Sicherheitsstandards bei unangekĂŒndigten Kontrollen nachweisen.
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Strengere Kontrollen auch beim Arbeitsschutz
Im europĂ€ischen Vergleich verschĂ€rft sich die Kontrollpraxis. In NachbarlĂ€ndern verhĂ€ngen Behörden bei unangekĂŒndigten Inspektionen in kleinen Betrieben BuĂgelder im vierstelligen Bereich â etwa wenn GefĂ€hrdungsbeurteilungen fehlen oder ArbeitszeitverstöĂe vorliegen. Deutsche Praxen sollten sich darauf einstellen, dass solche Standards auch hierzulande zunehmend strenger geprĂŒft werden.
Digitalisierung: Ăbergangsregelung fĂŒr die ePA
Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) empfiehlt die KassenĂ€rztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Erst- und FolgebefĂŒllung weiterhin nach den bestehenden GebĂŒhrenordnungspositionen abzurechnen. Die Regelung gilt lĂ€ngstens bis zum 31. Dezember 2026 â obwohl Teile der VergĂŒtung formell bereits auĂer Kraft gesetzt wurden. Die KassenĂ€rztlichen Vereinigungen prĂŒfen derzeit rechtliche Schritte.
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Neue Regeln fĂŒr die Ausbildung
Das Ă€rztliche Berufsrecht wurde im Juli novelliert: Die Basisausbildung verkĂŒrzt sich von neun auf sechs Monate. Die Ănderung trat zum 1. August in Kraft und soll NachwuchskrĂ€fte schneller integrieren.
Abgelaufene Impfstoffe vermeiden
Auch bei Verbrauchsmaterialien drohen bei Begehungen Probleme. Aktuelle Hinweise betreffen Covid-19-Impfstoffe fĂŒr Kinder: Deren Haltbarkeit endet bereits Ende August oder Ende September. Erwachsenen-Produkte bleiben teilweise bis Februar 2027 verwendbar. Eine sorgfĂ€ltige BestandsfĂŒhrung ist daher unerlĂ€sslich, um abgelaufene Medizinprodukte aus dem Verkehr zu ziehen.
