AFIR-Verordnung: Neue Ladepunkte brauchen ab 2027 ISO 15118-20
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 01:54 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie EuropĂ€ische Kommission hat im Zuge der Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur fĂŒr alternative Kraftstoffe eine öffentliche Online-Konsultation zur ĂberprĂŒfung der AFIR-Verordnung durchgefĂŒhrt.
InteressentrĂ€ger und Branchenvertreter konnten sich bis zum 3. August 2026 an dem Konsultationsverfahren beteiligen, wie Branchenberichte Anfang November zusammenfassend darlegten. Im Zentrum des PrĂŒfprozesses stehen die bisherigen Erfahrungen mit den europĂ€ischen Vorgaben sowie notwendige Anpassungen an den wachsenden Markt fĂŒr ElektromobilitĂ€t.
Hintergrund der ĂberprĂŒfung sind unter anderem konkrete Stichtage, die die regulatorischen und technischen Anforderungen an die Ladeinfrastruktur in den Mitgliedstaaten schrittweise verschĂ€rfen. Ab dem 1. Januar 2027 mĂŒssen neu installierte stationĂ€re Ladestationen des Modus 3 die verbindlichen AFIR-Vorgaben erfĂŒllen.
Zu den wesentlichen Bestimmungen gehört dabei die Implementierung des Kommunikationsstandards ISO 15118-20:2022, der eine erweiterte, standardisierte Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Ladeeinrichtung vorschreibt. Mobile Wallboxen des Modus 2 fallen nicht unter diese Neuregelung.
Technische Vorbereitungen bei Ladeinfrastrukturherstellern
FĂŒr Hersteller von Ladesystemen bedeutet die Frist zum Jahresbeginn 2027 einen spĂŒrbaren Anpassungsbedarf bei Produktlinien und Softwarearchitekturen. Um die KonformitĂ€t nach ISO 15118-20 zu gewĂ€hrleisten, sind hardwareseitig entsprechende Schnittstellenbausteine wie Powerline-Communication-Module (PLC) erforderlich, die durch angepasste Steuerungssoftware ergĂ€nzt werden mĂŒssen.
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Unternehmen der Branche bereiten derzeit ihre Portfolios auf die Umstellung vor, um neue stationĂ€re Ladestationen fristgerecht zertifizieren und ĂŒber Softwareaktualisierungen auch internetfĂ€hige BestandsgerĂ€te anpassen zu können.
Modellreihen, die den neuen Standard nicht unterstĂŒtzen, dĂŒrfen ab dem Stichtag im Jahr 2027 nicht mehr als stationĂ€re Neuanlagen installiert werden. Bereits zuvor errichtete Ladepunkte sind von der Vorgabe hingegen nicht betroffen und genieĂen Bestandsschutz.
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Standardisierung und Netzintegration im Binnenmarkt
Die Ausrichtung an einheitlichen Standards wie ISO 15118-20 zielt darauf ab, die InteroperabilitĂ€t im gesamten europĂ€ischen Binnenmarkt sicherzustellen und die Voraussetzungen fĂŒr intelligentes Laden zu schaffen. Durch die standardisierte Kommunikation können LadevorgĂ€nge kĂŒnftig effizienter gesteuert und besser auf die Anforderungen lokaler Stromnetze abgestimmt werden.
Mit der ĂberprĂŒfung der AFIR-Verordnung und den verbindlichen technischen Vorgaben fĂŒr Neuanlagen ab 2027 treiben die europĂ€ischen Institutionen somit die Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen voran, um den Ausbau der ElektromobilitĂ€t verlĂ€sslich zu begleiten.
