AGG-Reform: Bundestag beschließt Klagefrist-Verdopplung am 11. Juni
05.06.2026 - 00:39:26 | boerse-global.de
Juni die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Angriff. Die Novelle soll den Diskriminierungsschutz ausweiten und Betroffenen den Rechtsweg erleichtern. Hintergrund sind zwei EU-Richtlinien und aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs.
Klagefrist wird verdoppelt
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf bereits am 6. Mai verabschiedet. Der Kern: Die Frist für Klagen steigt von zwei auf vier Monate. Künftig soll das Benachteiligungsverbot wegen des Geschlechts nicht mehr nur für „Massengeschäfte“ gelten – die Einschränkung fällt weg.
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Auch der Schutz vor sexueller Belästigung wird ausgeweitet. Erfasst werden sollen künftig Wohnungsmarkt, Fitnessstudios und Fahrschulen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bekommt eine unabhängige Schlichtungsstelle und darf Betroffene künftig vor Gericht begleiten.
Sprachlich ersetzt der Begriff „Lebensalter“ das Merkmal „Alter“. Die sogenannte Kirchenklausel in Paragraf 9 AGG wird an die Rechtsprechung angepasst.
Rekord bei Beratungsanfragen
Die Reform kommt nicht von ungefähr. Die ADS verzeichnete 2025 mit 13.067 Beratungsanfragen einen Höchststand – ein Plus von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Laut dem Jahresbericht von Ferda Ataman, der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, betrafen 43 Prozent der Fälle rassistische Diskriminierung. 28 Prozent entfielen auf Behinderungen oder chronische Krankheiten, 22 Prozent auf das Geschlecht. Rund 3.600 Anfragen kamen aus dem Arbeitsumfeld.
Ataman warnte, rassistische Einstellungen gewännen zunehmend an Boden. Den Reformentwurf hält sie für unzureichend. Sie fordert Klagefristen von zwölf Monaten und die Einbeziehung staatlicher Stellen. Der internationale Vergleich zeigt: Deutschland stellt rund 10,4 Millionen Euro für Antidiskriminierungsarbeit bereit – Belgien gibt bei deutlich weniger Einwohnern eine ähnliche Summe aus.
Kritik von allen Seiten
Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßt die längere Klagefrist, vermisst aber das Merkmal „Fürsorgeverantwortung“ im Gesetzeskatalog. Zudem fehlten Schutzmechanismen gegen Benachteiligungen durch Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt.
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Die AfD-Fraktion lehnt den Entwurf grundsätzlich ab und fordert die ersatzlose Streichung des AGG. Sie verweist auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, das die Klage einer non-binären Person wegen falscher Anrede als rechtsmissbräuchlich abgewiesen hatte.
EU-Richtlinie: Deutschland säumig
Parallel zur AGG-Novelle läuft Deutschland die Zeit davon. Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie endet am 7. Juni – ohne dass Berlin liefert. Ein Gesetz wird laut Familienministerium erst Anfang 2027 erwartet. Begründung: Rücksicht auf die Wirtschaft.
Arbeitsrechtsexperten warnen: Ab dem 8. Juni könnte die Richtlinie dennoch faktisch wirken. Gerichte müssen bestehende Gesetze dann richtlinienkonform auslegen. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst könnten sich direkt auf bestimmte Regelungen berufen. Für Unternehmen mit über 250 Beschäftigten drohen umfassende Berichtspflichten voraussichtlich ab Juni 2028.
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