AGG-Reform: Klage-Frist verdoppelt sich auf vier Monate
31.05.2026 - 21:50:18 | boerse-global.deDie Bundesregierung treibt die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) voran – und verpasst gleichzeitig eine EU-Frist zur Lohntransparenz. Der Bundestag nimmt den Gesetzentwurf am 11. Juni in erster Lesung auf.
Mehr Zeit für Klagen, schärfere Regeln
Das Bundeskabinett hatte die AGG-Novelle am 6. Mai 2026 beschlossen. Kern der Reform: Die Frist fĂĽr Klagen nach dem AGG wird von zwei auf vier Monate verdoppelt. Betroffene erhalten damit deutlich mehr Zeit, um rechtliche Schritte einzuleiten.
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Der Schutz vor Diskriminierung wird ausgeweitet. Sexuelle Belästigung soll künftig nicht mehr nur am Arbeitsplatz verboten sein – die neuen Regeln gelten auch auf dem Wohnungsmarkt, in Fitnessstudios und Fahrschulen. Der Begriff „Alter" wird durch „Lebensalter" ersetzt, um die Definition von Altersdiskriminierung zu präzisieren. Auch der Schutz von Schwangeren und Müttern wird explizit gestärkt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bekommt mehr Befugnisse. Geplant ist eine unabhängige Schlichtungsstelle innerhalb der Behörde. Zudem darf die ADS künftig vor Gericht Stellungnahmen abgeben oder Kläger unterstützen – ein wichtiges Signal für Betroffene.
Deutschland verpasst EU-Frist zur Lohntransparenz
Während die AGG-Reform vorankommt, läuft die Zeit für ein anderes Vorhaben davon. Am 7. Juni 2026 läuft die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) ab – und Deutschland wird sie reißen. Bundesfamilienministerin Prien erklärte, es sei noch interne Abstimmung nötig. Ein Kabinettsbeschluss wird erst Ende Juni erwartet.
Die neuen Regeln sollen frühestens 2027 in Kraft treten, mit Berichtspflichten und Auskunftsrechten ab 2028. Der Zeitplan ist ambitioniert – die Lohnlücke bleibt real. 2025 lag der unbereinigte Gender-Pay-Gap bei 16 Prozent. Frauen verdienten im Schnitt 22,81 Euro pro Stunde, Männer 27,05 Euro. Der bereinigte Unterschied stagnierte bei sechs Prozent.
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Trotz des Berliner Verzugs entfaltet die EU-Richtlinie ab dem 7. Juni unmittelbare Wirkung. Ă–ffentliche Arbeitgeber mĂĽssen dann direkt Auskunft ĂĽber Gehaltsstrukturen geben und Bewerbern Gehaltsspannen nennen. Private Arbeitgeber mĂĽssen nationales Recht richtlinienkonform auslegen. Die EU-Kommission kann zudem ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten.
Gericht weist Diskriminierungsklage ab
Die Gesetzesänderungen fallen in eine Phase steigender rechtliche Aktivität. Das Arbeitsgericht Berlin wies am 28. Mai 2026 eine Entschädigungsklage einer nicht-binären Person ab. Die Klägerin hatte eine Absage für eine Juristenstelle erhalten. Das Gericht sah die Klage als rechtsmissbräuchlich an – die Bewerbung sei nicht ernsthaft gewesen, sondern nur dazu gedacht, einen Diskriminierungsprozess zu provozieren. Der Klägerin fehlte die nötige Qualifikation, zudem war sie gleichzeitig an zwei Universitäten eingeschrieben.
Die Nachfrage nach Beratung wächst. In Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete ein Anti-Diskriminierungsverband mit 17 Organisationen einen Anstieg der Beratungsfälle um 47 Prozent – von 92 (2024) auf 136 (2025). Rassismus, Behinderung und Geschlecht waren die häufigsten Gründe. Die Finanzierung der Beratungsstellen im Nordosten ist durch Bundes- und Landesmittel bis Ende 2028 gesichert.
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