Airbnb, Hamburg

Airbnb in Hamburg und Kiel: VNW fordert Prüfung eines Verbots

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 12:55 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der norddeutsche Wohnungsverband drängt auf strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten.
Dichte Wohnbebauung mit historischen Backsteinfassaden in einer norddeutschen Stadt. Illustration mit AI erstellt.

Angesichts anhaltender Engpässe auf dem Mietwohnungsmarkt verlangt die norddeutsche Wohnungswirtschaft ein Eingreifen der Politik gegen kommerzielle und private Kurzzeitvermietungen. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), forderte die politisch Verantwortlichen auf, in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten ein Verbot von Untervermietungen über Vermittlungsplattformen wie Airbnb zu prüfen.

Städte wie Hamburg und Kiel im Fokus

Der Vorstoß zielt insbesondere auf Ballungsgebiete und Hochschulstandorte ab, in denen bezahlbare Mietwohnungen seit langem fehlen. VNW-Chef Breitner nannte in diesem Zusammenhang unter anderem die Städte Hamburg, Kiel, Lübeck und Greifswald.

Vor allem für die Märkte in Hamburg und Kiel forderte er ein Verbot entsprechender Airbnb-Untervermietungen, um die Situation vor Ort spürbar zu entlasten und den vorhandenen Wohnraum wieder regulären Mieterinnen und Mietern zuzuführen.

Bislang greifen in den Kommunen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben. In Hamburg etwa erlaubt die bestehende Regelung eine Kurzzeitvermietung von Wohnraum ohne gesonderte Genehmigung für einen Zeitraum von maximal acht Wochen pro Jahr. Aus Sicht des Verbandes reichen bestehende Begrenzungen dieser Art jedoch nicht aus, um die Zweckentfremdung von regulärem Wohnraum in nachfragestarken Lagen wirksam einzudämmen.

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Verband vertritt 686.000 Wohnungen

Der VNW vertritt nach Verbandsangaben 502 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften, die über einen Gesamtbestand von 686.000 Wohnungen verfügen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete der im Verband organisierten Unternehmen liegt bei 7,69 Euro pro Quadratmeter.

Angesichts dieses vergleichsweise preisgünstigen Segments sieht der Verband die Kommunen in der Pflicht, alle rechtlichen Instrumente auszuschöpfen, um dem Entzug von Mietwohnungen durch gewinnorientierte Kurzzeitangebote entgegenzuwirken.

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