Altenpflege, Mindestlohn

Altenpflege: Mindestlohn 21,03 Euro und 29 Urlaubstage ab Juli

17.06.2026 - 21:13:11 | boerse-global.de

Neue Urteile stĂ€rken Arbeitnehmerrechte: LĂ€ngere Erholungsphasen sind nun einklagbar, wĂ€hrend Tarifbindung ĂŒber Urlaubsgeld entscheidet.

Urlaubsregeln in Deutschland: Kauf, Verkauf und neue Gerichtsurteile
Altenpflege - Eine Hand legt ein Kalendersymbol auf MĂŒnzen, die den Kauf zusĂ€tzlicher Urlaubstage symbolisieren, in einer BĂŒroumgebung. 17.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgeber freiwillige Zusatzvereinbarungen treffen, um mehr freie Tage zu bekommen oder nicht benötigte abzugeben. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Allerdings gilt eine wichtige Grenze: Der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer FĂŒnf-Tage-Woche darf nicht unterschritten werden.

Anzeige

Viele Standardklauseln in ArbeitsvertrĂ€gen sind durch neue Gesetze inzwischen veraltet oder unwirksam. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Ihre VertrĂ€ge rechtssicher gestalten und teure Bußgelder vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen entdecken

Urlaubsgeld: Große Unterschiede in Deutschland

Nur 44 Prozent der BeschÀftigten in der Privatwirtschaft erhalten Urlaubsgeld. Das zeigt eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Daten basieren auf Angaben von rund 50.000 BeschÀftigten zwischen Mai 2025 und Mai 2026.

Die Tarifbindung spielt eine entscheidende Rolle: In Betrieben mit Tarifvertrag bekommen 73 Prozent der Befragten Urlaubsgeld, ohne Tarifbindung sind es nur 35 Prozent. Auch zwischen den Geschlechtern klafft eine LĂŒcke: MĂ€nner erhalten mit 49 Prozent hĂ€ufiger die Sonderzahlung als Frauen mit 38 Prozent. Regional liegt der Westen mit 46 Prozent vor dem Osten mit 33 Prozent.

Die Höhe variiert enorm: von 186 Euro in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 2.904 Euro in der Holz- und Kunststoffindustrie in Westfalen-Lippe.

Gericht stĂ€rkt Recht auf lĂ€ngeren Urlaub am StĂŒck

Pauschale Betriebsregeln, die den Urlaub auf maximal zwei Wochen am StĂŒck begrenzen, sind unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht ThĂŒringen am 2. MĂ€rz 2026 (Az.: 4 Ta 15/26). Eine solche EinschrĂ€nkung verstoße gegen das Bundesurlaubsgesetz.

BeschĂ€ftigte haben daher einen Anspruch auf zusammenhĂ€ngende Erholungsphasen – es sei denn, zwingende betriebliche GrĂŒnde sprechen dagegen. Zudem gilt: UrlaubsansprĂŒche verjĂ€hren nur, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter vorher explizit auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Das haben der EuropĂ€ische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht klargestellt.

Anzeige

Ob UrlaubsansprĂŒche oder Arbeitszeiten – BetriebsrĂ€te mĂŒssen ihre Mitbestimmungsrechte genau kennen, um die Interessen der Belegschaft wirksam zu vertreten. Sichern Sie sich diese kostenlose Muster-Betriebsvereinbarung inklusive praktischer Checklisten fĂŒr Ihre nĂ€chste Verhandlung. Gratis-Ratgeber fĂŒr BetriebsrĂ€te jetzt herunterladen

Mehr Urlaub und höhere Löhne in der Altenpflege

Ab dem 1. Juli 2026 steigen die Pflegemindestlöhne stufenweise. PflegefachkrÀfte erhalten dann 21,03 Euro pro Stunde, qualifizierte PflegehilfskrÀfte 17,80 Euro und PflegehilfskrÀfte 16,52 Euro. Eine weitere Erhöhung folgt am 1. Juli 2027.

Doch das ist nicht alles: BeschĂ€ftigte in der Altenpflege haben Anspruch auf zusĂ€tzliche Urlaubstage. Bei einer FĂŒnf-Tage-Woche ergibt sich ein Gesamtanspruch von mindestens 29 Tagen pro Jahr.

de | wirtschaft | 69566188 |