Altenpflege: Mindestlohn 21,03 Euro und 29 Urlaubstage ab Juli
17.06.2026 - 21:13:11 | boerse-global.de
Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgeber freiwillige Zusatzvereinbarungen treffen, um mehr freie Tage zu bekommen oder nicht benötigte abzugeben. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Allerdings gilt eine wichtige Grenze: Der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer FĂŒnf-Tage-Woche darf nicht unterschritten werden.
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Urlaubsgeld: GroĂe Unterschiede in Deutschland
Nur 44 Prozent der BeschÀftigten in der Privatwirtschaft erhalten Urlaubsgeld. Das zeigt eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Daten basieren auf Angaben von rund 50.000 BeschÀftigten zwischen Mai 2025 und Mai 2026.
Die Tarifbindung spielt eine entscheidende Rolle: In Betrieben mit Tarifvertrag bekommen 73 Prozent der Befragten Urlaubsgeld, ohne Tarifbindung sind es nur 35 Prozent. Auch zwischen den Geschlechtern klafft eine LĂŒcke: MĂ€nner erhalten mit 49 Prozent hĂ€ufiger die Sonderzahlung als Frauen mit 38 Prozent. Regional liegt der Westen mit 46 Prozent vor dem Osten mit 33 Prozent.
Die Höhe variiert enorm: von 186 Euro in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 2.904 Euro in der Holz- und Kunststoffindustrie in Westfalen-Lippe.
Gericht stĂ€rkt Recht auf lĂ€ngeren Urlaub am StĂŒck
Pauschale Betriebsregeln, die den Urlaub auf maximal zwei Wochen am StĂŒck begrenzen, sind unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht ThĂŒringen am 2. MĂ€rz 2026 (Az.: 4 Ta 15/26). Eine solche EinschrĂ€nkung verstoĂe gegen das Bundesurlaubsgesetz.
BeschĂ€ftigte haben daher einen Anspruch auf zusammenhĂ€ngende Erholungsphasen â es sei denn, zwingende betriebliche GrĂŒnde sprechen dagegen. Zudem gilt: UrlaubsansprĂŒche verjĂ€hren nur, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter vorher explizit auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Das haben der EuropĂ€ische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht klargestellt.
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Mehr Urlaub und höhere Löhne in der Altenpflege
Ab dem 1. Juli 2026 steigen die Pflegemindestlöhne stufenweise. PflegefachkrÀfte erhalten dann 21,03 Euro pro Stunde, qualifizierte PflegehilfskrÀfte 17,80 Euro und PflegehilfskrÀfte 16,52 Euro. Eine weitere Erhöhung folgt am 1. Juli 2027.
Doch das ist nicht alles: BeschĂ€ftigte in der Altenpflege haben Anspruch auf zusĂ€tzliche Urlaubstage. Bei einer FĂŒnf-Tage-Woche ergibt sich ein Gesamtanspruch von mindestens 29 Tagen pro Jahr.
