Altersteilzeit, Stellen

Altersteilzeit: 24.000 Stellen über Blockmodell bis 2030

30.05.2026 - 13:39:48 | boerse-global.de

Volkswagen setzt beim Personalabbau auf Altersteilzeit. Ein Gerichtsurteil zu Jubiläumszahlungen und die ungewisse Zukunft des Standorts Osnabrück prägen die Nachrichtenlage.

Altersteilzeit: 24.000 Stellen über Blockmodell bis 2030 - Foto: über boerse-global.de
Altersteilzeit: 24.000 Stellen über Blockmodell bis 2030 - Foto: über boerse-global.de

Bis 2030 sollen rund 35.000 Stellen verschwinden – ein Großteil davon über das sogenannte Blockmodell.

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Altersteilzeit als Sanierungsinstrument

Von den geplanten 35.000 Stellenstreichungen sollen rund 24.000 über die Altersteilzeit abgewickelt werden. Die betroffenen Mitarbeiter erhalten zwischen 78 und 95 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens. Das Interesse ist enorm: Rund 70 Prozent der anspruchsberechtigten Beschäftigten haben das Angebot angenommen.

Doch die hohe Akzeptanz hat ihren Preis. Die erforderlichen Aufstockungszahlungen belasten den Konzern erheblich. Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Sanierungsplans, der Ende 2024 mit der IG Metall vereinbart wurde. Ziel: jährliche Einsparungen von 1,5 Milliarden Euro und ein Abbau der Überkapazitäten in den deutschen Werken.

Die Produktion soll um mehr als 700.000 Fahrzeuge heruntergefahren werden. In Zwickau und Emden wurde die Fertigung bereits von zwei auf eine Schicht reduziert, in Wolfsburg von vier auf zwei Linien.

Gerichtsurteil zu Jubiläumszahlungen

Am 29. Mai 2026 sorgte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover für eine juristische Überraschung. Es bestätigte, dass Volkswagen höhere Jubiläumszahlungen an Mitarbeiter leisten muss, die am 1. Januar 2025 ihr 25- oder 35-jähriges Dienstjubiläum feierten – und zwar nach der alten Regelung.

Der Streit dreht sich um einen neuen Tarifvertrag vom 21. Januar 2025, der rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft trat. Bisher erhielten Mitarbeiter 1,45 Monatsgehälter für 25 Jahre und 2,9 Gehälter für 35 Jahre Betriebszugehörigkeit. Die neue Regelung ersetzt dies durch Pauschalzahlungen von 6.000 beziehungsweise 12.000 Euro.

In einigen Fällen hatte VW von langjährigen Mitarbeitern Rückzahlungen von über 10.000 Euro gefordert. Während das Gericht für Jubilare zum Jahresbeginn entschied, wurden Klagen für Jubiläen zwischen dem 2. und 21. Januar in unteren Instanzen abgewiesen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig – weitere Verhandlungen sind für Mitte Juni angesetzt.

Manager-Klage abgewiesen

Ebenfalls am 29. Mai wies das Landesarbeitsgericht eine Schadensersatzklage von zwei ehemaligen Managern über 7,5 Millionen Euro ab. Die Kläger hatten behauptet, nach der Meldung von Schadstoffen in den Dächern von VW-Nutzfahrzeugen Repressalien erlitten zu haben. Das Gericht fand keine Belege dafür, ließ jedoch eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zu.

Zukunft des Standorts Osnabrück ungewiss

Bis 2027 läuft die Fahrzeugproduktion in Osnabrück aus. Was danach kommt, ist offen. Konzernchef Oliver Blume hat Gespräche mit Rüstungsunternehmen über eine mögliche Nachnutzung geführt. Auch der chinesische Hersteller Xpeng soll Interesse an dem Standort haben.

Der große Industriestillstand

Der VW-Sparkurs ist kein Einzelfall. Zwischen 2019 und Anfang 2026 gingen in Deutschland rund 266.000 Industriearbeitsplätze verloren. Allein 2025 schrumpfte die Belegschaft in der Industrie um 124.100 Stellen – ein Minus von 2,3 Prozent. Die Autoindustrie verlor dabei innerhalb von zwölf Monaten 51.500 Jobs.

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Die Folgen zeigen sich auch in den sogenannten Transfergesellschaften, die Arbeitslose bis zu zwölf Monate mit rund 80 Prozent ihres Nettoeinkommens auffangen. Die Zahl der Betroffenen stieg von rund 10.000 Ende 2024 auf etwa 15.000 ein Jahr später.

Auch andere Großkonzerne haben massive Stellenstreichungen angekündigt: ZF baut 14.000 Stellen ab, Bosch 13.000, Continental 10.000 und Thyssenkrupp 11.000. Der Trend ist eindeutig – und für viele Beschäftigte schmerzhaft.

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