Angriffe, BeschÀftigte

Angriffe auf BeschÀftigte: Gesetzentwurf sieht mindestens sechs Monate Haft vor

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 07:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Gesetzentwurf sieht höhere Strafrahmen vor; Umfragedaten zeigen hÀufige Gewalterfahrungen im Gesundheitswesen.

Bundesregierung plant hĂ€rtere Strafen fĂŒr Angriffe auf BeschĂ€ftigte
Leerer, moderner Bahnsteig mit Betonpfeilern und Stahlelementen in der MorgendÀmmerung. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung will BeschĂ€ftigte im Nahverkehr, in Kliniken und Praxen sowie bei Betreibern wichtiger Infrastruktur kĂŒnftig besser vor tĂ€tlichen Angriffen schĂŒtzen. Das Bundeskabinett berĂ€t ĂŒber einen entsprechenden Gesetzentwurf, der fĂŒr Übergriffe auf diese Berufsgruppen deutlich verschĂ€rfte Strafen vorsieht, wie aus Medienberichten hervorgeht.

Deutliche Anhebung der Mindest- und Höchststrafen

Der Entwurf der Bundesregierung sieht umfangreiche Anpassungen im Strafrecht vor. Bei tĂ€tlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte soll die Mindeststrafe von bisher drei Monaten auf sechs Monate Freiheitsstrafe angehoben werden. In besonders schweren FĂ€llen soll kĂŒnftig eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr drohen.

FĂŒr Übergriffe auf Angehörige von Heilberufen sieht die Vorlage ebenfalls eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor. In besonders schweren FĂ€llen soll hier eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren verhĂ€ngt werden können.

Auch beim Tatbestand des Widerstands plant die Bundesregierung eine Ausweitung: Der regulĂ€re Strafrahmen soll kĂŒnftig bis zu fĂŒnf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe umfassen, wĂ€hrend fĂŒr besonders schwere FĂ€lle kĂŒnftig ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen sind – bisher reichte das Strafmaß hier von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, in schweren FĂ€llen bis zu fĂŒnf Jahren.

ZusĂ€tzlich soll der Strafrahmen bei Volksverhetzung von derzeit bis zu drei auf kĂŒnftig bis zu fĂŒnf Jahre Freiheitsstrafe steigen. Verurteilt ein Gericht eine Person zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, soll es zudem die Möglichkeit erhalten, das passive Wahlrecht fĂŒr eine Dauer von zwei bis fĂŒnf Jahren abzuerkennen.

Zuspitzung der Sicherheitslage an Verkehrsknotenpunkten

Die politische Debatte ĂŒber den Schutz von BeschĂ€ftigten wird von aktuellen VorfĂ€llen an Verkehrsinfrastrukturen begleitet. Am 6. September 2026 ereignete sich am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ein schwerer Zwischenfall: An einem Abfluggate schlug ein betrunkener 22-jĂ€hriger Fluggast am Abend einen 48-jĂ€hrigen Mitarbeiter des Dienstleisters Swissport zusammen.

Der BeschĂ€ftigte erlitt dabei unter anderem einen Jochbeinbruch und weitere KnochenbrĂŒche; ein zweiter Kollege trug ebenfalls Verletzungen davon. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall wegen versuchten Totschlags.

Als Konsequenz aus dem Vorfall rĂŒstet die Flughafengesellschaft FBB derzeit Telefone an den Boarding Gates des Flughafens mit speziellen Notfalltasten aus. Diese sollen bei BetĂ€tigung gleichzeitig einen Alarm auslösen und eine direkte Sprechverbindung zur Sicherheitszentrale herstellen.

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Die Gewerkschaft Verdi verlangt unterdessen weitergehende Schritte: Sie fordert eine direkte Kontaktmöglichkeit fĂŒr das Gate-Personal zur Bundespolizei und warnte zugleich davor, dass anhaltender Stellenabbau die QualitĂ€t und Sicherheit im operativen Betrieb beeintrĂ€chtige.

Umfragen belegen Belastung des Personals

Auch im Gesundheitssektor ist Gewalt am Arbeitsplatz ein drĂ€ngendes Problem. Eine im Jahr 2025 durchgefĂŒhrte internationale Umfrage mit Antworten von gut 100 BeschĂ€ftigten aus 81 LĂ€ndern zeigte das Ausmaß der Übergriffe im medizinischen Bereich. Unter den befragten klinisch BeschĂ€ftigten gaben gut drei Viertel an, im Jahr 2025 Gewalt am Arbeitsplatz erlebt zu haben.

Dabei berichteten 88 Prozent der Teilnehmenden von verbaler Aggression und 42 Prozent von körperlichen Übergriffen. Rund 26 Prozent gaben Gewalt gegen Einrichtungen an, 15 Prozent meldeten sexuelle BelĂ€stigung. Zudem erlebten 4,5 Prozent der Befragten den Einsatz von Waffen, knapp 3 Prozent berichteten von Erfahrungen mit Schusswaffen.

Psychische Schikane wurde von 72 Prozent der Frauen und gut 40 Prozent der MĂ€nner beklagt. Gut 48 Prozent der befragten FachkrĂ€fte Ă€ußerten die EinschĂ€tzung, dass sich die Gewalt an ihrem Arbeitsplatz in den vergangenen fĂŒnf Jahren verschlimmert habe.

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Bei der freiwilligen und nicht reprĂ€sentativen Erhebung, aus der zahlreiche unvollstĂ€ndige Fragebögen ausgeschlossen wurden, hatte lediglich etwa die HĂ€lfte der Befragten ein PrĂ€ventionstraining erhalten; 57 Prozent der Betroffenen stand psychosoziale UnterstĂŒtzung zur VerfĂŒgung.

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