Anti-Greenwashing, EU-Regeln

Anti-Greenwashing: Neue EU-Regeln verbieten irreführende Umweltaussagen ab September

22.06.2026 - 22:09:07 | boerse-global.de

Die EU verschärft Umweltauflagen für Stahl und verbietet Greenwashing. Ab September gelten strenge Anti-Greenwashing-Regeln für Unternehmen.

EU-Transparenzoffensive: Streit um Green-Steel-Label und neue Regeln
Anti-Greenwashing - Ein Stahlträger mit einem teilweise verdeckten, verschwommenen grünen Etikett in einer Industrieumgebung mit grünem Dunst. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Wirtschaftsverbände laufen Sturm gegen die geplante Kennzeichnung für grünen Stahl. Gleichzeitig drohen ab September 2026 strenge Anti-Greenwashing-Regeln.

Streit um Bewertungsmethode für Stahl

Der geplante „Sliding-Scale-Ansatz“ für das Green-Steel-Label steht in der Kritik. Verbände wie der bvse und die CMA fordern die EU-Kommission auf, die Methode zu verwerfen. Ihr Vorwurf: Der Ansatz verschleiere höhere Emissionen bei der Stahlproduktion. Recycling-Verfahren würden gegenüber der Primärproduktion benachteiligt.

Die Branchenvertreter plädieren für eine Bewertung auf Basis des tatsächlichen ökologischen Fußabdrucks (Product Carbon Footprint). Zudem fordern sie: Stahlprodukte nach dem Sliding-Scale-Prinzip müssen von der öffentlichen Beschaffung und staatlichen Förderungen ausgeschlossen werden. Ziel ist es, echtes Recycling zu fördern und irreführende Umweltversprechen zu unterbinden.

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Anti-Greenwashing-Richtlinie kommt im September

Die Debatte um die Stahlkennzeichnung ist nur ein Teil der Verschärfung. Ab dem 27. September 2026 setzt die EU die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo 2024/825) vollständig durch. Das Regelwerk verbietet unpräzise Umweltaussagen – es sei denn, sie sind durch anerkannte Zertifizierungen oder behördliche Vorgaben belegt.

Auch international ziehen die Regeln an. Taiwan plant eigene Anti-Greenwashing-Richtlinien bis Ende des Jahres. Die Offenlegung von Scope-3-Emissionen ist dort zwar erst für 2031 bis 2032 vorgesehen. Doch der Druck auf Exporteure wächst, die strengen EU-Vorgaben kurzfristig zu erfüllen.

Vernichtungsverbot und PFAS-Verbot kommen

Konkrete operative Verbote treten parallel in Kraft. Ab dem 19. Juli 2026 gilt für große Unternehmen (über 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz) ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung. Ausnahmen gibt es nur bei rechtlichen Verstößen oder Sicherheitsrisiken.

Bei Verpackungen wird es noch konkreter: Ein PFAS-Verbot in Lebensmittelkontaktverpackungen greift ab dem 12. August 2026. Eine Übergangsfrist für Altbestände ist nicht vorgesehen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert zudem ein Ende der staatlichen Förderung für Elektroautos, die Kältemittel mit persistenten Stoffen nutzen.

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Handel bleibt hinter Erwartungen zurück

Trotz der regulatorischen Fortschritte zeigen sich weiterhin Defizite bei der Umsetzung. Eine Studie des IDOS belegt: Der Lebensmitteleinzelhandel schöpft seine Rolle als Nachhaltigkeitstreiber nicht voll aus. Discounter wie Lidl und Aldi punkten bei ökologischen Themen. Vollsortimenter wie Edeka und REWE setzen dagegen eher auf regionale Beschaffung.

Verbraucherschützer warnen zudem vor irreführenden Angaben bei Lebensmittelzutaten. Produkte, die mit Waldheidelbeeren werben, enthalten häufig günstigere Alternativen. Das zeigt: Neben den neuen Industrielabels müssen auch etablierte Kennzeichnungen unter die Lupe genommen werden – die neue Gesetzgebung lässt da wenig Spielraum.

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