Antragsloses, Kindergeld

Antragsloses Kindergeld: Bundesrat stimmt Automatisierung ab 2027 zu

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 15:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Reform soll ab 2027 Kindergeldzahlungen schrittweise automatisieren; laut Finanzministerium könnten jährlich rund 300.000 Anträge wegfallen.

Antragsloses Kindergeld: Bundesrat billigt Reform für Familien ab 2027
Moderne, minimalistische Fassade eines Behördengebäudes bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die bürokratische Entlastung von Familien steht im Zentrum einer umfassenden Gesetzesreform, die nun eine entscheidende Hürde genommen hat. Nachdem der Bundestag bereits im Juli 2026 die entsprechenden Beschlüsse gefasst hatte, passierte das Gesetz zum antragslosen Kindergeld nun auch den Bundesrat. Damit ist der Weg frei für eine stufenweise Automatisierung dieser Sozialleistung, die ab dem Jahr 2027 die bisherige Antragspflicht in weiten Teilen ablösen soll.

Stufenweise Umsetzung ab Anfang 2027

Die Bundesregierung plant die Einführung des antragslosen Verfahrens in zwei aufeinanderfolgenden Schritten. In der ersten Phase, die für Anfang 2027 vorgesehen ist, profitieren Familien, die bereits für mindestens ein Kind Kindergeld beziehen.

Bei der Geburt eines weiteren Kindes soll die Auszahlung künftig ohne gesonderten Antrag erfolgen. Die Überweisung wird dabei direkt an die Person geleitet, die bereits als Empfänger für die älteren Geschwisterkinder registriert ist.

In einem zweiten Schritt soll das automatisierte Verfahren auch auf das erste Kind ausgeweitet werden. Hierfür hat die Bundesregierung jedoch spezifische Voraussetzungen definiert. So entfällt der Antrag nur dann, wenn mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und in der Bundesrepublik einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Zudem müssen der Familienkasse die notwendigen Kontoverbindungen bereits vorliegen.

Technische Voraussetzungen und Datenabgleich

Die Grundlage für die Automatisierung bildet eine engere Vernetzung der Behördendaten. Für eine Auszahlung ohne Antrag ist es erforderlich, dass das neugeborene Kind bereits über eine steuerliche Identifikationsnummer verfügt. Über diese ID erfolgt ein automatischer Datenabgleich durch das Bundeszentralamt für Steuern.

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Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt: Ab 2027 soll Kindergeld in vielen Fällen ohne Antrag fließen — zuerst für Familien mit älterem Kind, später auch beim ersten. Damit die Auszahlung nicht an fehlenden Daten scheitert, kommt es auf zwei Dinge an: die Steuer-ID des Kindes und eine bei der Familienkasse hinterlegte Kontoverbindung. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie beides jetzt vorbereiten. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Um die korrekte Auszahlung sicherzustellen, müssen die relevanten Informationen, insbesondere die Bankverbindung, im System hinterlegt sein. Die Bundesregierung verweist hierbei auf bestehende digitale Infrastrukturen: Die IBAN kann entweder über das ELSTER-Portal oder über die spezialisierte App „IBAN+“ gemeldet werden.

Sollten Informationen fehlen oder Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen, bleibt das bisherige Verfahren bestehen, bei dem die Eltern ein Begrüßungsschreiben mit der Aufforderung zur Antragstellung erhalten.

Bürokratieabbau und Missbrauchsprävention

Nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums birgt das neue Verfahren ein erhebliches Potenzial zur Effizienzsteigerung. Das Ministerium geht davon aus, dass durch die Reform jährlich rund 300.000 Anträge entfallen könnten.

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Fehlt der Familienkasse Ihre Kontoverbindung, bleibt es beim alten Verfahren mit Begrüßungsschreiben und Antrag — auch nach 2027. Wer heute schon Kindergeld für ein älteres Kind bezieht, kann die Weichen für die automatische Auszahlung des nächsten Kindes jetzt stellen. Der Leitfaden führt Sie durch die IBAN-Meldung und die nötigen Voraussetzungen. Schritt-für-Schritt-Anleitung sichern

Neben der Arbeitserleichterung für die Familienkassen dient die Beibehaltung gewisser Bedingungen beim ersten Kind laut Gesetzesbegründung auch der Rechtssicherheit. So soll verhindert werden, dass Leistungen in Deutschland gezahlt werden, während gleichzeitig ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Familienförderung zuständig wäre.

Im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am 23. September 2026 erläuterte Finanzminister Lars Klingbeil den Stellenwert dieses Vorhabens innerhalb der nationalen Digitalstrategie. Das antragslose Kindergeld gilt demnach als eines der zentralen Projekte, um Verwaltungsabläufe durch proaktive staatliche Leistungen zu modernisieren und Bürger von manuellen Nachweispflichten zu entlasten.

Mehr zum Thema bei n-tv: „Bundesrat stimmt zu: Eltern erhalten künftig ohne Antrag Kindergeld - n“

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