Apple-Kartellverfahren: Bundeskartellamt erklärt Verpflichtungen bindend
Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 14:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Apple ändert in der Europäischen Union grundlegend die Art und Weise, wie Nutzer um Erlaubnis für die Nachverfolgung ihres digitalen Verhaltens gebeten werden. Wie am Montag bekannt wurde, entfällt in den entsprechenden Systemabfragen künftig der spezifische Begriff „Tracking“.
Stattdessen setzt der Technologiekonzern auf eine neutralere Gestaltung der Dialogfenster. Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen und gilt ausschließlich für Anwender innerhalb der EU, wobei Polen ausdrücklich von dieser Neuerung ausgenommen bleibt.
Bundeskartellamt erklärt Verpflichtungszusagen für bindend
Das Bundeskartellamt hat die von Apple angebotenen Verpflichtungszusagen für bindend erklärt und damit ein langjähriges Verfahren gegen das Unternehmen abgeschlossen.
Die Wettbewerbshüter hatten die Untersuchung bereits im Juni 2022 eingeleitet, um mögliche Benachteiligungen anderer App-Entwickler durch Apples Datenschutz-Vorgaben zu prüfen. Im Dezember 2025 legte Apple schließlich konkrete Zusagen vor, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.
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Kern der Einigung ist eine neutralere Gestaltung der Abfragen für personalisierte Werbung. Bisherige Formulierungen und Symbole, die von Kritikern als abschreckend empfunden wurden, müssen nun angepasst werden. Das Ziel der Behörde ist es, die Wahlmöglichkeiten für die Nutzer fairer zu gestalten und eine Gleichbehandlung von Apples eigenen Diensten und Drittanbieter-Apps sicherzustellen.
Implementierung und langfristige Überwachung
Für die Umsetzung der zugesagten Änderungen wird Apple ein Zeitfenster von vier Monaten eingeräumt. Die getroffenen Vereinbarungen sind nicht nur kurzfristiger Natur, sondern haben eine Laufzeit von insgesamt sieben Jahren.
Um die Einhaltung der Vorgaben über diesen Zeitraum hinweg sicherzustellen, wird der Prozess durch einen sogenannten Monitoring Trustee überwacht. Dieser unabhängige Treuhänder soll kontrollieren, ob Apple die zugesagten Design-Änderungen und die Gleichbehandlung der App-Anbieter dauerhaft beibehält.
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Ein wesentlicher Aspekt der Neuerung ist die Angleichung der Optik. Apple hat zugesagt, dass die Abfragen für die eigenen Dienste und die für Apps anderer Entwickler künftig einheitlich gestaltet werden. Damit soll verhindert werden, dass Apple-eigene Anwendungen durch eine weniger kritische Wortwahl oder ein gefälligeres Design bevorzugt werden. Anstelle der bisherigen Abfrage zum Tracking werden künftig die Optionen „Erlauben“ und „Verbieten“ zur Verfügung stehen.
Hohe Bußgelder im europäischen Ausland
Der Druck auf Apple durch europäische Regulierungsbehörden war bereits in der jüngeren Vergangenheit deutlich gestiegen. Verschiedene nationale Wettbewerbsbehörden hatten bereits finanzielle Sanktionen gegen den Konzern verhängt, die im Zusammenhang mit der Gestaltung von Datenschutz-Abfragen und der Nutzung von Nutzerdaten standen.
Im März 2025 verhängte die französische Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 150 Mio. Euro gegen Apple. Nur wenige Monate später, im Dezember 2025, folgte eine weitere Strafe in Italien. Dort wurde das Unternehmen zur Zahlung von 98,6 Mio. Euro verpflichtet.
Diese Maßnahmen unterstreichen die verstärkten Bemühungen der europäischen Behörden, die Marktmacht großer Technologiekonzerne im Bereich der Datennutzung zu begrenzen und einen fairen Wettbewerb im App-Ökosystem zu gewährleisten. Die nun in Deutschland erzielte Einigung mit dem Bundeskartellamt fügt sich in dieses Bild einer strengeren Regulierung ein.
