Apple-Kartellverfahren, Bundeskartellamt

Apple-Kartellverfahren: Bundeskartellamt erzwingt Tracking-Transparenz

Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 22:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Apple beendet das deutsche Kartellverfahren mit verbindlichen Zusagen. Die EU-Dialoge zur Datennutzung werden neutraler und transparenter gestaltet.

Apple beendet Kartellverfahren: Zusagen zu transparenteren Tracking-Dialogen in der EU
Nahaufnahme eines modernen Smartphones in einer hellen Büroumgebung, das für regulatorische Fragen zur Datennutzung steht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskartellamt hat das seit Juni 2022 laufende Verfahren gegen den US-Technologiekonzern Apple abgeschlossen. Wie die Behörde am Montag mitteilte, erfolgt die Einstellung der Untersuchung auf Basis verbindlicher Zusagen des Unternehmens.

Im Kern geht es um die Gestaltung der sogenannten App-Tracking-Transparency (ATT), mit der Apple die Datennutzung durch Drittanbieter auf seinen Betriebssystemen regelt. Apple hat sich dazu verpflichtet, die entsprechenden Zustimmungsdialoge für Nutzer in der Europäischen Union transparenter und neutraler zu gestalten.

Neugestaltung der Nutzerdialoge und Wegfall des Tracking-Begriffs

Ein zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist die Anpassung der Sprache und des Designs innerhalb der Abfragen zur Datennutzung. Bisher wurden Nutzer in den Dialogen explizit gefragt, ob sie einer App das „Tracking“ erlauben wollen. Nach den neuen Zusagen wird dieser Begriff künftig entfallen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine mögliche psychologische Barriere abzubauen, die Nutzer allein durch die Wortwahl von einer Zustimmung abhalten könnte.

Darüber hinaus wird Apple die Anordnung der Schaltflächen innerhalb des Dialogfensters ändern. Die Buttons für die Zustimmung und die Ablehnung sollen getauscht werden, um eine ausgewogenere Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Anzeige

Viele Nutzer übersehen nach dem Update diese gefährliche Einstellung. Ein Apple-Experte erklärt in diesem kostenlosen Ratgeber, wie Sie Ihre Daten mit wenigen Klicks wirklich schützen. Sichere iOS-Update-Anleitung jetzt gratis herunterladen

Ein wesentlicher Punkt für App-Entwickler ist zudem die erweiterte Flexibilität bei der Erläuterung ihres Datenbedarfs: Drittanbieter erhalten künftig einen Spielraum von bis zu 4.000 Zeichen, um den Nutzern zu erklären, warum eine Datenerhebung für den Betrieb oder die Finanzierung der App notwendig ist.

Fokus auf Neutralität und Gleichbehandlung

Die Wettbewerbshüter hatten in dem Verfahren insbesondere die potenzielle Selbstbevorzugung von Apple kritisiert. Die nun vereinbarten Änderungen sehen vor, dass Apple die Zustimmungsdialoge sowohl für eigene Anwendungen als auch für die Apps von Drittanbietern neutral gestalten muss. Dies beinhaltet das Verbot, abschreckende Symbole oder tendenziöse Formulierungen zu verwenden, die den Nutzer in eine bestimmte Richtung lenken könnten.

Eine weitere Neuerung betrifft die Häufigkeit der Abfragen. App-Betreiber erhalten das Recht, Nutzer nach Ablauf eines Jahres erneut um die Erlaubnis zur Datennutzung zu bitten, sofern diese zuvor abgelehnt wurde. Das Bundeskartellamt betonte, dass durch diese Maßnahmen eine freie und informierte Entscheidung der Verbraucher über den Umgang mit ihren Daten sichergestellt werden soll.

Anzeige

Wer sich mit den neuen Datenschutz-Einstellungen und Fachbegriffen rund um sein Gerät schwertut, findet hier schnelle Hilfe. Dieses Gratis-Lexikon erklärt die 53 wichtigsten Begriffe in einfachen Worten – inklusive Aussprachehilfen. iPhone-Lexikon kostenlos per E-Mail sichern

Zeitplan und internationaler Geltungsbereich

Für die technische Umsetzung der zugesagten Änderungen wird Apple ein Zeitfenster von vier Monaten eingeräumt. Die Verpflichtungen sind auf eine Dauer von sieben Jahren ausgelegt und werden durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht, um die Einhaltung der Vorgaben dauerhaft sicherzustellen.

Die Neuregelungen gelten für das gesamte Gebiet der Europäischen Union mit Ausnahme von Polen. Für Nutzer in Deutschland sind die Zusagen unmittelbar bindend. Das Vorgehen des Bundeskartellamts steht im Kontext eines verstärkten regulatorischen Drucks auf Apple in Europa. In der Vergangenheit hatten bereits andere nationale Behörden Sanktionen gegen den Konzern verhängt.

So forderte Frankreich ein Bußgeld in Höhe von 150 Mio. Euro ein, während in Italien eine Strafe von 98,6 Mio. Euro gegen das Unternehmen festgesetzt wurde. Mit dem Abschluss des deutschen Verfahrens erzielt die Aufsicht nun eine strukturelle Änderung der Geschäftspraxis ohne die Verhängung weiterer Bußgelder.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69961318 |