Grundsatzurteil, Entgeltfortzahlung

Grundsatzurteil zur Entgeltfortzahlung bei Corona-Infektion

20.03.2024 - 15:08:32 | dpa.de

Arbeitgeber haben die Pflicht zur Lohnfortzahlung, wenn Arbeitnehmer wÀhrend der Corona-Pandemie positiv getestet wurden und in QuarantÀne mussten.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR 234/23). Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen und ThĂŒringen hatten sich in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz mit der Forderung nach Entgeltfortzahlung wegen Krankheit geklagt. Sie waren damit jetzt erfolgreich - ihre Arbeitgeber mĂŒssen zahlen.

Eine Corona-Infektion stellt demnach auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit dar, die zur ArbeitsunfĂ€higkeit fĂŒhrt, wenn es dem Arbeitnehmer durch eine behördliche QuarantĂ€ne-Anordnung rechtlich unmöglich sei, seine Arbeit zu erbringen und Homeoffice nicht in Betracht kommt.

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter trafen damit eine grundsÀtzliche Entscheidung und bestÀtigten ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm. Nach Angaben eines Arbeitsrechtlers haben die Arbeitsgerichte in Deutschland in dieser Frage bisher unterschiedlich entschieden.

Verhandelt wurde der Fall eines Produktionsarbeiters, der keine Schutzimpfung hatte und sich wegen einer Corona-Infektion im Januar 2022 fĂŒr fast einen halben Monat in hĂ€usliche QuarantĂ€ne begeben musste. Er erhielt von seinem Arbeitgeber fĂŒr diese Zeit keine Entgeltfortzahlung.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
wirtschaft | 65001813 |