Arbeitsmarkt-Reform, Millionen

Arbeitsmarkt-Reform: 14 Millionen EU-Bürger erhalten neue Rechte

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 04:11 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission treibt die digitale Gründung der EU Inc. voran. Während Start-ups die Erleichterungen feiern, warnen Gewerkschaften vor Sozialdumping.

EU Inc.: Neue Gesellschaftsform spaltet Wirtschaft und Politik
Arbeitsmarkt-Reform - Eine stilisierte EU-Flagge, bei der einer der Sterne leicht gedehnt oder verzerrt wird, im Hintergrund ein unscharfes Büro. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

voran. Die neue Gesellschaftsform soll den Binnenmarkt für Unternehmen attraktiver machen. Während Start-up-Verbände die geplanten Erleichterungen begrüßen, warnen Gewerkschaften und Juristen vor einer Aufweichung von Arbeitnehmerrechten.

Bereits im März 2026 legte die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vor. Die EU Inc. soll als „28. Regime“ parallel zu den nationalen Rechtsformen existieren. Unternehmen könnten dann innerhalb von 48 Stunden rein digital gegründet werden – ohne Notar. Die Gründungskosten: maximal 100 Euro. Ein Mindestkapital ist nicht vorgesehen. Zentraler Punkt: Die freie Wahl des Firmensitzes innerhalb der EU, unabhängig vom tatsächlichen Geschäftsort.

Kritik an drohender Aushöhlung von Sozialstandards

Gewerkschaften und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußerten deutliche Kritik. Sie befürchten eine Abwärtsspirale bei Arbeitsrechten und Steuern. Hauptkritikpunkt ist die mögliche Trennung von Satzungssitz und operativem Standort.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) warnen: Unternehmen könnten die EU Inc. nutzen, um Mitbestimmungsrechte zu umgehen. Die Hans-Böckler-Stiftung weist darauf hin, dass bereits heute rund 400 Unternehmen mit etwa 2,4 Millionen Beschäftigten durch Rechtsformen wie die Europäische Gesellschaft (SE) die deutsche Mitbestimmung vermeiden.

Juristen mahnen zudem vor einer Aufweichung des Gläubigerschutzes. Die BRAK kritisiert die vorgesehene Einspruchsfrist von lediglich 30 Tagen bei Insolvenz sowie die Möglichkeit einer vereinfachten Liquidation binnen drei Monaten. Auch die Identitätsprüfung bei der digitalen Gründung sei nicht ausreichend sichergestellt.

Parlamentarische Korrekturversuche und Branchenverbote

Ende Juni 2026 wurden Änderungsvorschläge des Berichterstatters im Rechtsausschuss (JURI), René Repasi, bekannt. Der Entwurf sieht strengere Schutzvorkehrungen vor. Für die Arbeitnehmerbeteiligung soll künftig das Recht des Ortes gelten, an dem die meisten Mitarbeiter beschäftigt sind – sofern dort eine höhere Schutzschwelle besteht.

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EU-Parlamentarier schlagen vor, bestimmte Sektoren von der EU Inc. auszuschließen: das Baugewerbe, den Transportbereich und die Gastronomie. Damit sollen typische Formen des Sozialbetrugs verhindert werden. Auch die Verwendung von Aktienoptionen als Ersatz für reguläre Gehaltszahlungen soll eingeschränkt werden.

Eine Abstimmung im zuständigen Ausschuss wird für September 2026 erwartet. Ein Inkrafttreten der neuen Rechtsform ist für 2027 geplant.

Start-ups sehen Wettbewerbsvorteile durch Digitalisierung

Trotz der Bedenken stößt das Vorhaben in der Digitalwirtschaft auf hohe Zustimmung. Eine Bitkom-Umfrage unter mehr als 100 Start-ups ergab: Rund 62 Prozent der befragten Gründer würden ihr nächstes Unternehmen als EU Inc. anmelden.

Die Hauptgründe: einfachere Expansion innerhalb der EU ohne Tochtergesellschaften (94 Prozent) und der rein digitale Gründungsprozess (91 Prozent). Rund 82 Prozent der Start-ups begrüßen zudem die Möglichkeit, Anteilsübertragungen künftig ohne Notartermin digital abzuwickeln.

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Flankierende Reformen im europäischen Arbeitsmarkt

Parallel zur Debatte um die EU Inc. verabschiedete das EU-Parlament am 7. Juli 2026 weitere Maßnahmen. Für kurze Dienstreisen von bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen soll die Pflicht zur Mitführung einer A1-Bescheinigung entfallen – außer im Bausektor.

Gleichzeitig wurden die Regeln für die Arbeitssuche im EU-Ausland flexibilisiert. Bürger können ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nun für mindestens sechs Monate in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen. Für Grenzgänger ändert sich die Zuständigkeit: Künftig ist der Staat des letzten Beschäftigungsortes für die Auszahlung verantwortlich. Diese Reformen betreffen schätzungsweise über 14 Millionen EU-Bürger und müssen nun formal von den Mitgliedstaaten bestätigt werden.

In Deutschland beschloss das Bundeskabinett am 7. Juli 2026 zudem ein nationales Reformpaket. Dieses sieht unter anderem vor, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen auf bis zu 48 Monate zu verlängern. Der Kündigungsschutz für hochverdienende Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt von über 177.450 Euro soll ab Anfang 2027 gelockert werden.

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