Arbeitsmarkt-Reform, Befristungen

Arbeitsmarkt-Reform: 34-Punkte-Paket lockert Befristungen und Kündigungsschutz

04.07.2026 - 08:45:13 | boerse-global.de

Die Koalition beschließt umfassende Änderungen bei Befristungen, Krankmeldungen und KI-Mitbestimmung. Gewerkschaften kündigen Proteste an.

Arbeitsmarkt-Reform: 34-Punkte-Paket der Bundesregierung im Detail
Arbeitsmarkt-Reform - Eine Gruppe von Fachleuten diskutiert in einem modernen Büro, wobei einer auf eine holografische Anzeige zeigt, die Daten und Gesetzestexte darstellt. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will damit weitreichende Veränderungen in der betrieblichen Praxis durchsetzen – vor allem bei Befristungen, Krankmeldungen und der Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz.

Neue Regeln für Befristungen und Krankmeldungen

Das am 2. Juli vorgestellte Programm enthält mehrere umstrittene Punkte. Die sachgrundlose Befristung soll auf bis zu 48 Monate verlängert werden – mit bis zu sechs Verlängerungen. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis für Befristungen.

Ganz anders sieht es bei Krankmeldungen aus: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitnehmer müssen künftig ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest vorlegen.

Für Spitzenverdiener lockert die Regierung den Kündigungsschutz. Wer monatlich rund 15.000 Euro oder mehr verdient (1,75-fache Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung), soll ab Januar 2027 gegen Abfindung leichter kündbar sein.

KI-Einführung: Tarifparteien unter Zugzwang

Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Einführung Künstlicher Intelligenz in Betrieben. Die Tarifvertragsparteien sind aufgefordert, bis Oktober Vorschläge zu erarbeiten, wie die Mitbestimmung bei KI künftig ausgestaltet werden soll.

Die finanziellen Rahmenbedingungen ändern sich ebenfalls: Der Pauschalsteuersatz für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent. Gleichzeitig werden steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro ermöglicht.

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Gerichte schärfen Mitbestimmungsrechte

Parallel zu den politischen Reformen präzisieren aktuelle Urteile die Zuständigkeiten von Betriebsräten. Grundsätzlich bleibt die Verantwortung für soziale Angelegenheiten beim örtlichen Betriebsrat. Ausnahmen gibt es nur bei Themen, die eine unternehmenseinheitliche Regelung erzwingen – etwa konzernweite Ethikrichtlinien oder einheitliche Dienstkleidung.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte im April die Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats bei einer ausländischen Fluggesellschaft mit Sitz in Malta. Die Airline darf Dienstpläne am Flughafen BER nicht mehr ohne Beteiligung der Arbeitnehmervertretung festlegen. Das Bundesarbeitsgericht hatte die grundsätzliche Betriebsratsfähigkeit für diesen fall bereits im Mai bestätigt.

Restrukturierung: Wann Betriebsräte mitreden dürfen

Das LAG Düsseldorf stellte klar: Beteiligungsrechte bei Restrukturierungen entstehen erst mit der Wahl eines Betriebsrates. Eine Verpflichtung zur Verhandlung besteht, solange Alternativen zur geplanten Betriebsänderung offenstehen und keine irreversible Umsetzung begonnen hat.

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Bei der Qualifizierung von Betriebsratsmitgliedern zieht das LAG Rheinland-Pfalz Grenzen: Ein Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme für Seminare besteht nur, wenn Grundkenntnisse vermittelt werden. Spezialwissen zu engen individualrechtlichen Themen rechtfertigt keinen automatischen Schulungsanspruch zulasten des Arbeitgebers.

Gewerkschaften kündigen Proteste an

Die Reaktionen auf das Reformpaket fallen gespalten aus. DGB-Chefin Yasmin Fahimi begrüßte Signale für Beschäftigung und Wachstum sowie geplante Steuerentlastungen. Die Ausweitung sachgrundloser Befristungen und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung kritisierte sie dagegen scharf.

Der DGB Duisburg rief für heute zu einer Demonstration unter dem Titel „Ruhrpott-Rebellion“ auf. Die IG Metall im Märkischen Kreis kündigte für den 18. Juli eine Kundgebung in Lüdenscheid an und bezeichnete die neuen Attestpflichten als bürokratische Gängelung.

Auch die Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände (ULA) meldete Kritik an – insbesondere an der Lockerung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener ohne ausreichenden sozialen Ausgleich.

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