Arbeitsmarkt-Reform, Attestpflicht

Arbeitsmarkt-Reform: Attestpflicht ab Tag eins, Befristung bis 48 Monate

06.07.2026 - 08:03:32 | boerse-global.de

Die Ampel-Koalition einigt sich auf ein 34-Punkte-Paket mit verschärfter Attestpflicht, gelockerten Befristungen und Steuerentlastungen für Familien.

Arbeitsmarkt-Reform: Neue Regeln zu Attest, Befristung und Steuern
Arbeitsmarkt-Reform - Ein Stapel offizieller deutscher Rechtsdokumente oder Verträge mit einem Stift, der auf ihnen ruht, vor einem unscharfen Hintergrund. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Ampel-Koalition unter Kanzler Merz hat sich auf ein umfassendes Reformpaket für den deutschen Arbeitsmarkt verständigt. Das am 2. Juli vorgestellte Papier umfasst 34 Einzelmaßnahmen, die Wirtschaft entlasten und hohe Krankenstände senken sollen.

Attestpflicht ab Tag eins

Ein zentraler Punkt: Arbeitnehmer sollen künftig bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Bisher durften Arbeitgeber das nur individuell verlangen – nun wird die Regel bundesweit vereinheitlicht. Die telefonische Krankschreibung soll komplett wegfallen, auch wenn sie zuletzt nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankmeldungen betraf.

Kanzler Merz begründete den Schritt am 3. Juli mit den Kosten durch Fehlzeiten: jährlich 82 bis 85 Milliarden Euro. Die AOK-Chefin nannte die Maßnahme dagegen „reine Symbolpolitik“. Eine IGES-Studie zeigt: Deutschland liegt mit 6,8 Prozent verlorener Arbeitszeit im EU-Vergleich auf Rang sieben.

SPD-Chef Klingbeil sprach sich am 5. Juli für eine pragmatische Umsetzung aus. Kranke sollten sich nicht gleich am ersten Tag in die Praxis schleppen müssen, so der Sozialdemokrat. Arbeitsrechtler weisen zudem auf das Günstigkeitsprinzip hin: Bestehende Verträge mit besseren Regelungen für Arbeitnehmer bleiben geschützt.

Befristung und Kündigungsschutz

Die Koalition lockert auch die sachgrundlose Befristung. Künftig sind Verträge bis zu 48 Monaten möglich, mit bis zu sechs Verlängerungen. Die Regelung gilt vorerst bis Ende 2030.

Parallel dazu steigt die Kleinbetriebsklausel im Kündigungsschutzgesetz: Die Grenze, ab der Betriebe vom allgemeinen Kündigungsschutz ausgenommen sind, wird von 10 auf 50 Beschäftigte angehoben. Millionen Arbeitnehmer in Mittelstandsbetrieben müssten dann keine soziale Rechtfertigung mehr für Kündigungen fürchten. Ausnahmen gelten weiter für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsräte.

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Steuern: Entlastung für Familien, höhere Sätze für Spitzenverdiener

Das Paket sieht steuerliche Entlastungen von rund zehn Milliarden Euro jährlich vor – geplant zum 1. Januar 2027. Eine Durchschnittsfamilie mit 60.000 Euro Jahreseinkommen soll bis zu 600 Euro sparen.

Gleichzeitig steigen die Sätze für Spitzenverdiener: Ab 250.000 Euro Einkommen sind 45 Prozent fällig, ab 280.000 Euro 47 Prozent. Abfindungen bei Jobende sollen dagegen steuerlich privilegiert werden.

Kritik aus Ärzteschaft und Wissenschaft

Ärzteverbände warnen vor den Folgen der Attestpflicht: Schätzungen zufolge drohen bis zu 30 Millionen zusätzliche Praxisbesuche pro Jahr. DAK-Chef Storm schlägt als Alternative eine Teilkrankschreibung nach skandinavischem Vorbild vor – das Gesundheitsministerium prüft das Modell.

Ökonomen des DIW bezweifeln die Wirksamkeit der verschärften Regeln. Einen kausalen Zusammenhang zwischen telefonischer Krankschreibung und steigenden Fehlzeiten gebe es nicht. 2024 waren rund 40 Prozent aller Fehltage auf Langzeiterkrankungen von über sechs Wochen zurückzuführen – darauf hat eine Attestpflicht ab Tag eins keinen Einfluss.

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Eine YouGov-Umfrage zeigt: 59 Prozent der Befragten lehnen die Verschärfung ab.

Bislang handelt es sich um eine politische Einigung. Ein formaler Gesetzentwurf liegt noch nicht vor – die Neuregelungen sind kein geltendes Recht. Arbeitgebern wird empfohlen, bestehende Prozesse zu prüfen, aber die weiteren gesetzgeberischen Schritte abzuwarten.

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