Arbeitsmarkt-Reform: Befristungen auf 48 Monate verlängert
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 18:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ umfasst 34 Maßnahmen – von flexibleren Befristungen bis zu neuen Regeln für Krankschreibungen. Bundeskanzler Friedrich Merz verteidigte das Paket am Donnerstag im Bundestag.
Die Reform soll Bürokratie abbauen und Arbeitgebern mehr Flexibilität bei Neueinstellungen geben. Bereits Anfang der Woche hatte sich der Koalitionsausschuss auf die Eckpunkte verständigt.
Befristungen werden ausgeweitet
Ein zentraler Punkt: Die sachgrundlose Befristung soll künftig bis zu 48 Monate möglich sein – bisher lag die Grenze bei 24 Monaten. Auch die Anzahl der Verlängerungen steigt von drei auf sechs.
Die Regelung gilt für Arbeitnehmer, die bis Ende 2030 eingestellt werden. Das Schriftformerfordernis für solche Befristungen soll entfallen. Wirtschaftsverbände begrüßen die Flexibilität. Experten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) warnen dagegen vor prekären Kettenbefristungen – besonders für Berufseinsteiger und junge Frauen.
Weniger Kündigungsschutz für Spitzenverdiener
Ab Januar 2027 lockert die Regierung den Kündigungsschutz für Hochverdiener. Betroffen ist, wer das 1,75-fache der Beitragsbemessungsgrenze verdient – aktuell rund 177.450 Euro brutto im Jahr.
Arbeitgeber können diese Arbeitsverhältnisse dann gegen Abfindung leichter auflösen. Wer zügig einen neuen Job findet, profitiert von Steuervergünstigungen. Laut IAB betrifft das nur 0,27 Prozent der Beschäftigten, many davon über 55. Der Arbeitsmarktexperte Enzo Weber warnt: Eine solche Gehaltsschwelle könnte die berufliche Aufwärtsentwicklung blockieren.
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Strengere Regeln für Krankschreibungen
Die telefonische Krankschreibung – eingeführt in der Pandemie – soll entfallen. Stattdessen gilt die Pflicht zur ärztlichen Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag.
Merz begründete den Schritt mit den zuletzt hohen Krankenständen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt jedoch zu bedenken: Eine Attestpflicht ab Tag eins könnte paradoxerweise zu längeren Ausfallzeiten führen, weil Ärzte seltener nur für einen Tag krankschreiben. Bestehende Arbeitsverträge mit großzügigeren Regelungen bleiben zunächst unberührt.
Steuerliche Anreize und höhere Minijob-Abgaben
Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei. Bei Tarifverträgen ist sogar Beitragsfreiheit vorgesehen.
Anders sieht es bei Minijobs aus: Die Pauschalsteuer steigt von zwei auf fünf Prozent. Wirtschaftsverbände aus Handel und Gastgewerbe warnen vor irreversiblen Schäden. Die Alterssicherungskommission empfiehlt dagegen, den Sonderstatus von Minijobs ganz abzuschaffen – zur Vorbeugung von Altersarmut.
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Bürokratieabbau und digitale Transformation
Die Regierung will Berichtspflichten aufheben und eine Genehmigungsfiktion in bestimmten Verwaltungsbereichen einführen. Auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz in Unternehmen soll rechtlich erleichtert werden – durch vereinfachte Mitbestimmungsverfahren.
Gleichzeitig will die Regierung Vorrats-Europäische Gesellschaften (SE) unterbinden, wenn sie offensichtlich zur Umgehung der betrieblichen Mitbestimmung dienen. Die Tarifparteien sind aufgefordert, bis Mitte Oktober Vorschläge für weitere Flexibilisierungen zu erarbeiten.
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