Arbeitsplatz-Ergonomie: Arbeitgeber muss LinkshÀnder-Ausstattung zahlen
Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 09:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
AnlĂ€sslich des Tags der LinkshĂ€nder am 11. August 2026 rĂŒckt die ergonomische Gestaltung von ArbeitsplĂ€tzen verstĂ€rkt in den Fokus von Unternehmen und Arbeitsrechtlern. Arbeitgeber sind dazu angehalten, die spezifischen BedĂŒrfnisse linkshĂ€ndiger Mitarbeiter bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln zu berĂŒcksichtigen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.
Die Diskussion um die Ausstattung von ArbeitsplĂ€tzen fĂŒr die wachsende Zahl offen linkshĂ€ndiger Arbeitnehmer gewinnt an Bedeutung. Im Kern geht es um die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel, die von der einfachen Schere bis hin zu speziellen EingabegerĂ€ten wie ComputermĂ€usen reichen. Experten weisen darauf hin, dass die Verpflichtung zur ergonomischen Anpassung des Arbeitsplatzes eine klare rechtliche Grundlage hat und nicht im Ermessen des Arbeitgebers liegt.
Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes
Als maĂgebliche Rechtsgrundlagen fĂŒr die Ausstattung des Arbeitsplatzes gelten das Arbeitsschutzgesetz sowie die ArbeitsstĂ€ttenverordnung. Diese Vorschriften verpflichten Unternehmen dazu, die Arbeit so zu gestalten, dass GefĂ€hrdungen fĂŒr das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und verbleibende GefĂ€hrdungen gering gehalten werden.
In diesem Zusammenhang wird betont, dass eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes zwingend erforderlich ist. Wenn StandardgerĂ€te fĂŒr RechtshĂ€nder bei linkshĂ€ndigen Angestellten zu Fehlbelastungen oder gesundheitlichen BeeintrĂ€chtigungen fĂŒhren, muss der Arbeitgeber reagieren. Die Kosten fĂŒr spezielle linkshĂ€ndergerechte Arbeitsmittel dĂŒrfen dabei nicht auf die BeschĂ€ftigten abgewĂ€lzt werden, sondern sind vollstĂ€ndig vom Unternehmen zu tragen.
Anpassung von Maschinen und GerÀten
Die Pflicht zur ergonomischen Optimierung endet nicht bei BĂŒroartikeln. Auch bei industriellen Anlagen und Maschinen besteht die Anforderung, diese auf die BedĂŒrfnisse von LinkshĂ€ndern abzustimmen, sofern dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Ziel dieser MaĂnahmen ist es, das Unfallrisiko zu minimieren und eine intuitive, sichere Bedienung der Anlagen zu gewĂ€hrleisten.
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Sollte eine Nutzung von GerĂ€ten, die ausschlieĂlich fĂŒr RechtshĂ€nder konzipiert sind, eine konkrete GesundheitsgefĂ€hrdung fĂŒr den Arbeitnehmer darstellen, ergibt sich daraus eine klare rechtliche Konsequenz: Der betreffende Mitarbeiter darf die Arbeit mit diesen ungeeigneten GerĂ€ten verweigern. In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, fĂŒr Abhilfe zu sorgen, um die ArbeitsfĂ€higkeit des Angestellten ohne gesundheitliche Risiken sicherzustellen.
Schutz der Persönlichkeitsrechte im Bewerbungsprozess
Neben der praktischen Ausstattung am Arbeitsplatz gibt es auch klare Vorgaben fĂŒr das Einstellungsverfahren. Juristen stellen klar, dass die Frage nach der LinkshĂ€ndigkeit in einem BewerbungsgesprĂ€ch grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig ist. Da die HĂ€ndigkeit in der Regel keinen direkten Einfluss auf die fachliche Qualifikation fĂŒr eine Stelle hat, gehört sie zur PrivatsphĂ€re der Bewerber.
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Sollte ein potenzieller Arbeitgeber dennoch nach der LinkshĂ€ndigkeit fragen, steht den Bewerbern ein âRecht zur LĂŒgeâ zu. Unwahre Angaben auf eine unzulĂ€ssige Frage dĂŒrfen spĂ€ter nicht als Grund fĂŒr eine KĂŒndigung oder eine Anfechtung des Arbeitsvertrages herangezogen werden. Unternehmen sind daher gut beraten, die Arbeitsplatzgestaltung erst nach der Einstellung themenbezogen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu besprechen.
Die aktuelle Bdewatte verdeutlicht, dass Ergonomie am Arbeitsplatz kein allgemeiner Standard ist, sondern individuell auf die physischen Voraussetzungen der Belegschaft zugeschnitten sein muss. FĂŒr Unternehmen bedeutet dies eine fortlaufende PrĂŒfung ihrer Ausstattung sowie eine Sensibilisierung fĂŒr die Anforderungen linkshĂ€ndiger Mitarbeiter.
