Arbeitsprogramm, EU-Kommission

Arbeitsprogramm 2027: EU-Kommission zieht drei Steuerpläne zurück

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 21:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Arbeitsprogramm 2027 sieht den Rückzug dreier Steuerentwürfe vor; zugleich verfolgt die Kommission weitere Vereinfachungen.
Ein minimalistischer Blick auf die Architektur des Gebäudes der Europäischen Kommission in Brüssel bei Tagesanbruch. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2027 beschlossen. Neben neuen Vorhaben für Wettbewerbsfähigkeit, das Sozialmodell und Sicherheit leitet die Brüsseler Behörde eine deutliche Bereinigung des Steuerrechts ein: Mehrere seit Jahren blockierte Richtlinienentwürfe zur Unternehmensbesteuerung werden formell gestrichen.

Kurswechsel in der Steuerpolitik: Aus für BEFIT und HOT

Im verabschiedeten Arbeitsprogramm 2027 sind keine neuen Steuerinitiativen mehr vorgesehen. Stattdessen setzt die EU-Kommission auf den Abbau bürokratischer Altlasten und zieht drei zentrale steuerliche Vorhaben innerhalb von sechs Monaten formell zurück.

Betroffen ist der 2023 vorgelegte Vorschlag für eine gemeinsame Körperschaftsteuerbasis namens BEFIT, der seit fast drei Jahren ohne nennenswerten Fortschritt blieb. Ebenfalls gestrichen wird der Entwurf eines kopfstellenbasierten Steuersystems für kleine und mittlere Unternehmen (HOT) aus demselben Jahr.

Auch der seit über acht Jahren anhängige Vorschlag aus dem Jahr 2018 zur Besteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz wird zurückgezogen. Die separate EU-Digitalsteuer aus dem Jahr 2018 ist hingegen nicht zur Rücknahme markiert.

Als steuerliche Priorität forciert die Kommission nun das am 24. Juni 2026 publizierte Steuer-Omnibus-Paket. Bis Ende 2027 wird hierfür eine politische Einigung im Rat angestrebt, für die Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten erforderlich ist. Zudem ist das Regelwerk für ein 28. EU-Rechtsregime für Unternehmen als Schwerpunkt verankert; hierzu erfolgte die Einigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter am 23. Oktober 2026.

Bürokratieabbau und weitere Rücknahmen

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Insgesamt umfasst das neue Arbeitsprogramm 23 Initiativen, von denen zehn explizit auf Vereinfachungen abzielen. Neben den Steuerrichtlinien stehen weitere prominente Gesetzgebungsvorhaben auf der Streichliste: Vorgesehen ist binnen eines halben Jahres unter anderem die Rücknahme der Zahlungsverzugsverordnung, der europäischen Einlagensicherung von 2015 sowie der Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims).

Letztere lag über drei Jahre bei den Gesetzgebern; nachdem sich der Rat im Juni 2024 nicht auf ein Mandat einigen konnte, scheiterten auch nachfolgende Vermittlungsversuche im Jahr 2025. Unabhängig davon gilt die Verbraucherrechterichtlinie seit dem 27. September 2026, die unlautere Umweltaussagen und unzertifizierte Nachhaltigkeitssiegel untersagt.

Nach Angaben von EU-Kommissar Valdis Dombrovskis summierten sich zwölf vorangegangene Entlastungspakete auf geschätzte jährliche Einsparungen von über 22 Milliarden Euro, wovon 7,7 Milliarden Euro auf kleine und mittlere Unternehmen entfallen. Dies entspreche knapp 60 Prozent des für die Amtszeit gesteckten Entlastungsziels.

Geplant sind künftig zudem ein Pakt gegen nationale Übererfüllung europäischer Vorgaben (Gold-Plating) sowie neue Sektor-Initiativen. Der begleitende Durchsetzungsbericht für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 verzeichnete derweil 874 Vertragsverletzungsverfahren und 61 Klagen.

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Gemischte Reaktionen aus Wirtschaft und Politik

Wirtschaftsverbände begrüßten den Rückzug überregulierender Pläne. Seitens der Wettbewerbszentrale hieß es, das Aus für das Vorab-Zertifizierungssystem der Umweltaussagenrichtlinie sei richtig, da das Modell unverhältnismäßig bürokratisch gewesen wäre.

Auch beim Handelsverband Deutschland sprach man von einem guten Schritt für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, wobei der Maßstab eine tatsächliche Nettoentlastung bleiben müsse.

Der Wirtschaftskammer-Österreich-Handelsobmann Rainer Trefelik hob hervor, dass durch den Verzicht auf starre 30-Tage-Zahlungsfristen und komplexe Lebenszyklusprüfungen erhebliche Kosten von Unternehmen abgewendet würden.

Scharfe Kritik kam hingegen von sozialdemokratischen Parlamentariern. René Repasi bezeichnete den Verzicht auf die Besteuerung digitaler Unternehmenspräsenzen als Zugeständnis an globale Tech-Konzerne und mahnte unter anderem eine Übergewinnsteuer sowie eine Reform der Energiesteuer an.

Die Abgeordnete Evelyn Regner warnte vor einer bedenklichen Entwicklung für Arbeits- und Sozialstandards und bezeichnete insbesondere das Aufgeben der gemeinsamen Einlagensicherung als hochgradig riskant.

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