Arbeitsrecht, Hochverdiener

Arbeitsrecht ab 2027: Hochverdiener ab 15.000 Euro leichter kündbar

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 03:02 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Ein Aufhebungsvertrag kann zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und hohen Steuerlasten führen. Experten raten zu genauer Prüfung vor Unterschrift.

Aufhebungsvertrag: Hohe Abfindung birgt finanzielle Risiken
Eine nachdenkliche Person betrachtet Finanzdokumente mit einem Taschenrechner und Stift auf einem dunklen Holztisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und Steuerlasten können den vermeintlichen Gewinn schnell zunichtemachen.

Sperrfristen und das Ruhen von Sozialleistungen

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, gilt als selbstverschuldet arbeitslos. Die Bundesagentur für Arbeit verhängt dafür regelmäßig eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Das bedeutet: kein Arbeitslosengeld in dieser Zeit.

Hinzu kommt ein weiteres Problem. Wurde die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 158 SGB III für maximal ein Jahr. Die Abfindung selbst bleibt zudem steuerpflichtig. Zwar mildert die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast, dennoch bleibt die Einmalzahlung vollständig zu versteuern.

Freiwilligenprogramme und die „Turboprämie“

Bei drohenden Werksschließungen setzen Arbeitgeber verstärkt auf Freiwilligenprogramme. Wer schnell unterschreibt, bekommt oft zusätzliche Boni – sogenannte „Turboprämien“ – die in der Spitze bis zu 40.000 Euro betragen können.

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Doch Vorsicht: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht rät vor allem jungen Arbeitnehmern mit kurzer Betriebszugehörigkeit, frühzeitig eine neue Stelle zu suchen. Auch wenn dadurch Abfindungsansprüche entfallen können. Ältere Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit sind bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen eines Sozialplans besser geschützt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht ohnehin nur in engen Grenzen – etwa wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Dann sieht das Gesetz 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr vor.

Formfehler und der Nachweis des Kündigungszugangs

Trotz Digitalisierung bleibt das deutsche Arbeitsrecht strikt: Kündigungen per WhatsApp, E-Mail, SMS oder Fax sind unwirksam. Erforderlich ist zwingend eine eigenhändige Unterschrift auf Papier.

Doch Vorsicht: Erhält ein Arbeitnehmer später eine ordnungsgemäße schriftliche Kündigung, beginnt die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage sofort. Auch bei der Zustellung gibt es Fallstricke. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 7. Mai 2026, dass ein Einwurf-Einschreiben allein nicht als ausreichender Beweis für den Zugang einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) reicht – wenn der Scan des Belegs bereits vor dem tatsächlichen Einwurf erfolgte. Da ein ordnungsgemäßes bEM oft Voraussetzung für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung ist, können solche Nachweisfehler die Entlassung unwirksam machen.

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Geplante Reformen für Hochverdiener ab 2027

Die rechtliche Landschaft könnte sich bald ändern. Die Bundesregierung plant eine Reform des Kündigungsschutzes für Beschäftigte mit einem Bruttomonatsgehalt ab rund 15.000 Euro. Ab 2027 soll für diese Gruppe – etwa 0,27 Prozent der Arbeitnehmer – eine Kündigung gegen Abfindung rechtlich erleichtert werden.

Flankiert werden die Pläne von Überlegungen, sachgrundlose Befristungen auf bis zu 48 Monate auszudehnen. Ein Experte des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kritisierte, dass starre Gehaltsschwellen die Aufwärtsentwicklung blockieren könnten. Der Chefvolkswirt einer Bank regte zudem an, das österreichische Modell eines Abfindungsfonds zu prüfen: Arbeitgeber zahlen monatlich einen Prozentsatz des Bruttolohns ein, die Ansprüche bleiben auch bei Jobwechsel erhalten.

Situation bei Großunternehmen am Beispiel Volkswagen

Wie volatil die Lage ist, zeigt Volkswagen. Der Aufsichtsrat billigte am 9. Juli 2026 einen umfangreichen Sparplan. Konkrete Werksschließungen wurden vorerst nicht beschlossen. Die bestehende Beschäftigungssicherung bis 2030 schließt betriebsbedingte Kündigungen lediglich bis zu diesem Zeitpunkt aus.

Für die Zeit ab 2031 werden Werksschließungen in Deutschland in Medienberichten bereits als Option genannt. Der Stellenabbau bei VW erfolgt bisher vorrangig über Altersteilzeit und Aufhebungsverträge. Beschäftigte, die solche Angebote annehmen, müssen die Risiken bezüglich Sperrzeiten und Steuerlast sorgfältig gegen die angebotenen Summen abwägen.

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