Arbeitsrecht, BAG

Arbeitsrecht: BAG kippt US-Rechtswahlklauseln bei deutschem Lohnschutz

Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 21:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BAG stÀrkt den Annahmeverzugslohn trotz auslÀndischer Rechtswahlklauseln. Weitere Urteile betreffen Boni, EinsatzprÀmien und Sammelfahrten.

BAG-Urteil: US-Rechtswahl im Arbeitsvertrag hebelt deutschen Lohnanspruch nicht aus
Ein Richterhammer und juristische Dokumente auf einem Schreibtisch als Symbol fĂŒr Arbeitsrecht und Rechtsprechung. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: AuslÀndische Rechtswahlklauseln in ArbeitsvertrÀgen hebeln den Anspruch auf Annahmeverzugslohn nach deutschem Recht nicht aus. Der BeschÀftigungsort in Deutschland gibt den Ausschlag.

US-Recht kann deutschen KĂŒndigungsschutz nicht umgehen

Dem Urteil vom 30. Juli 2026 (Az. 2 AZR 102/24) lag der Fall eines Flugbegleiters zugrunde, der an der Basis in Frankfurt am Main stationiert war. Sein Arbeitsvertrag sah die Anwendung von US-Recht vor. FĂŒr Oktober 2020 bis April 2021 forderte er Annahmeverzugslohn von rund 7.969 bis 8.180 Euro brutto monatlich.

Die Richter gaben ihm recht. Die US-Rechtswahl schließt den Anspruch nach § 615 BGB nicht aus. Diese Vorschrift sichert die Fortzahlung der VergĂŒtung, wenn der Arbeitgeber mit der Annahme der Dienste in Verzug gerĂ€t. Das Gericht stufte die Regelung als zwingendes Recht ein – ein vorheriger vertraglicher Ausschluss ist gemĂ€ĂŸ § 134 BGB nichtig.

Damit stĂ€rkt die Rechtsprechung die Schutzfunktion deutscher Arbeitsnormen fĂŒr im Inland beschĂ€ftigte Arbeitnehmer – auch wenn der Arbeitgeber im Ausland sitzt oder internationale Vertragsklauseln nutzt.

Grenzen bei Boni und variabler VergĂŒtung

WĂ€hrend das BAG den Basisschutz beim Lohn stĂ€rkt, ziehen andere Instanzgerichte klare Linien bei Sonderzahlungen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied Ende April 2026 (Az. 9 SLa 359/24): Variable VergĂŒtungsbestandteile dĂŒrfen wĂ€hrend der Elternzeit zeitanteilig gekĂŒrzt werden. Im konkreten Fall rechtfertigten 122 Fehltage eine KĂŒrzung um 9.959,27 Euro. Ohne unmittelbare Arbeitsleistung entsteht kein Anspruch auf zielabhĂ€ngige Boni – sofern keine gegenteiligen Betriebsvereinbarungen vorliegen.

Das LAG DĂŒsseldorf konkretisierte im Juni 2026 (Az. 11 SLa 106/26) die Bedingungen fĂŒr EinsatzprĂ€mien im Profisport. Ein Fußballer hatte fĂŒr 53 Saisonpunkte Nachzahlungen gefordert. Das Gericht stellte klar: Eine PunkteinsatzprĂ€mie von 1.000 Euro pro Punkt wird nur fĂ€llig, wenn der Spieler tatsĂ€chlich zum Einsatz kam. Bereits geleistete Zahlungen von 31.100 Euro deckten die berechtigten AnsprĂŒche ab.

Anzeige

Wer sich mit komplexen VergĂŒtungsmodellen und rechtssicheren Vertragsgestaltungen befasst, findet in diesem Ratgeber 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen auf dem neuesten Stand. Rechtssichere ArbeitsvertrĂ€ge jetzt als PDF-Download sichern

Vertragstreue und neue Arbeitszeitvorgaben

Auch Fragen der Vertragstreue beschĂ€ftigen die Gerichte. Das LAG Köln urteilte im Mai 2026 (Az. 9 Ca 7729/24): Eine Gesamtzusage zur Beihilfe aus einer Dienstanweisung von 2019 ist fester Vertragsinhalt. Ohne ausdrĂŒcklichen Widerrufsvorbehalt kann sie nicht einseitig durch eine neue Regelung von 2024 ersetzt werden.

Neue Anforderungen kommen durch die Arbeitszeit-Rechtsprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH). Seit dem Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az. C-110/24) gelten vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten zum Einsatzort als Arbeitszeit. Angesichts des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde seit dem 1. Januar 2026 können sich daraus erhebliche NachzahlungsansprĂŒche ergeben – bei einer tĂ€glichen Fahrtzeit von 90 Minuten etwa 20 Euro pro Tag.

Anzeige

Die aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeit stellt viele Betriebe vor neue Herausforderungen bei der Dokumentationspflicht. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Schritt fĂŒr Schritt, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben sicher umsetzen. Gratis-Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung herunterladen

Formale Pflichten bei Vertragsgestaltung

Bei der Gestaltung von ArbeitsvertrĂ€gen gelten zudem verschĂ€rfte Nachweisvorgaben. Seit Anfang 2025 ist die elektronische Erfassung der wesentlichen Vertragsbedingungen möglich. VerstĂ¶ĂŸe gegen das Nachweisgesetz können Bußgelder von bis zu 2.000 Euro auslösen.

Die KĂŒndigungsfristen nach § 622 BGB sehen weiterhin eine Basis von vier Wochen vor, verlĂ€ngern sich jedoch mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Befristungen bedĂŒrfen zwingend der Schriftform, die Probezeit darf sechs Monate nicht ĂŒberschreiten.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69930859 |