Arbeitsrecht, Befristung

Arbeitsrecht: Befristung auf 48 Monate ausgeweitet, Kündigungsschutz gelockert

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 20:41 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das umstrittene Reformpaket der Regierung bringt tiefgreifende Änderungen bei Befristung, Kündigungsschutz, Krankmeldung und Rente auf den Weg.

Merz verteidigt Reformpaket: Neue Regeln für Arbeit, Rente und Steuern
Arbeitsrecht - Ein Stapel deutscher Euro-Münzen und Banknoten auf einem Konferenztisch, der Wirtschaftsreformen und politische Debatten symbolisiert. 09.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die bereits am 2. Juli beschlossenen Maßnahmen sehen tiefgreifende Änderungen im Arbeitsrecht, bei der Rente und im Steuerrecht vor. Ziel ist mehr Flexibilität und Bürokratieabbau, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.

Befristung ohne Grund: Von zwei auf 48 Monate

Ein zentraler Punkt: die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Wer bis Ende 2030 eingestellt wird, soll künftig bis zu 48 Monate ohne Sachgrund befristet arbeiten können. Bisher waren es zwei Jahre. Bis zu sechs Verlängerungen wären möglich. Auch die erneute Einstellung beim selben Arbeitgeber soll einfacher werden.

Die Wirtschaft begrüßt den Schritt. Kritiker warnen vor prekären Jobs. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sieht eine mögliche Hebelwirkung gegen den Kündigungsschutz. Die Gewerkschaft ver.di hat bereits für den 11. Juli zu Sozialprotesten aufgerufen.

Kündigungsschutz: Lockerung für Spitzenverdiener

Ab Januar 2027 soll für Beschäftigte mit einem Bruttojahresgehalt von über 177.450 Euro der Kündigungsschutz gelockert werden. Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung wäre dann ohne Angabe von Gründen möglich – ähnlich den Regeln für Risikoträger im Bankensektor.

Laut IAB-Lohnmonitor betrifft das nur rund 0,27 Prozent der Beschäftigten. Viele davon sind über 55 Jahre alt. DIW-Präsident Marcel Fratzscher bezeichnet die Maßnahme als weitgehend symbolisch. Die Regierung verweist auf internationale Standards.

Anzeige

Die neuen Regelungen zum Kündigungsschutz und zur Befristung erfordern eine genaue Prüfung bestehender Verträge, um rechtssicher zu bleiben. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, welche Klauseln Sie jetzt unbedingt prüfen sollten, bevor teure Fehler entstehen. Kostenlosen Sicherheits-Ratgeber für Arbeitsverträge herunterladen

Krankmeldung: AU-Pflicht ab Tag eins

Die Reform verschärft die Regeln für Krankmeldungen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) soll künftig ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden müssen. Die telefonische Krankschreibung aus der Pandemiezeit entfällt. Begründung: Der Krankenstand lag 2025 bei durchschnittlich 19,5 Fehltagen pro Kopf.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weist auf das Günstigkeitsprinzip hin: Tarifverträge oder Arbeitsverträge, die eine spätere Vorlage erlauben, könnten weiter gelten. Der Hausärzteverband warnt vor einer Überlastung der Praxen.

Im Bürokratieabbau sollen zahlreiche Berichtspflichten für Unternehmen entfallen. Geplant sind außerdem eine Genehmigungsfiktion und eine Beweislastumkehr bei Verwaltungsverfahren.

Rentenreform und Steuern: Aktivrente und neuer Spitzensteuersatz

Das Paket enthält die nach Regierungsangaben größte Rentenreform seit zwei Jahrzehnten. Ab 2028 wird die gesetzliche Rente durch eine kapitalmarktbasierte Komponente ergänzt. Die sogenannte Aktivrente verzeichnete bereits im ersten Halbjahr 2026 mehr als 10.000 Nutzer.

Steuerlich sind ab Januar 2027 Entlastungen für untere und mittlere Einkommen geplant – rund 10 Milliarden Euro. Die Digitalisierung der Steuererklärung soll vorangetrieben werden. Gleichzeitig steigt die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent. Für Einkommen ab 280.000 Euro gilt ein neuer Spitzensteuersatz von 47 Prozent.

Anzeige

Besonders bei den geplanten Änderungen für Minijobs müssen Arbeitgeber auf eine korrekte Gestaltung achten, um Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen zu vermeiden. Nutzen Sie diese rechtssichere Mustervorlage, um Ihre Verträge in wenigen Minuten auf den neuesten Stand zu bringen. Kostenlose Mustervorlage für Minijob-Arbeitsverträge sichern

Ökonomen bewerten die Gesamteffekte unterschiedlich. Ifo-Chef Clemens Fuest lobt die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. IMK-Direktor Sebastian Dullien ist skeptisch: Er rechnet nicht mit messbaren Wachstumsimpulsen und befürchtet, dass die Rentenreform den Konsum dämpft.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69734495 |