Arbeitsrecht, Befristung

Arbeitsrecht: Befristung verdoppelt sich auf vier Jahre ab sofort

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 22:50 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Arbeitsrechts mit längeren Befristungen und höheren Abgaben für Minijobs.

Arbeitsrechtsreform: Neue Regeln für Befristungen und Minijobs
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Kernpunkte: längere Befristungen ohne Sachgrund und neue Regeln für Minijobs. Der gesetzliche Mindestlohn wurde bereits Anfang des Jahres angehoben.

Seit Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Für Januar 2027 ist ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro festgeschrieben. Auch in der Zeitarbeit steigen die Lohnuntergrenzen: Ab Juli gelten 14,96 Euro, ab September 15,33 Euro und ab April 2027 dann 15,87 Euro.

Befristung: Von zwei auf vier Jahre

Ein zentraler Punkt der Reform: die sachgrundlose Befristung. Der Koalitionsausschuss beschloss im Juli, den Zeitraum von zwei auf vier Jahre zu verdoppeln. Bis zu sechs Verlängerungen sollen möglich sein. Die Sonderregelung ist bis Ende 2030 befristet.

Weitere Neuerungen: Die Krankschreibung soll künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden müssen. Im Gegenzug verlängert sich die Frist für Diskriminierungsklagen nach dem AGG von zwei auf vier Monate. Bürokratische Erleichterung gibt es ab Januar 2027: Das Schriftformerfordernis bei Befristungen entfällt.

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Die Pläne stoßen in der Bevölkerung auf geteiltes Echo. Laut Umfragen lehnt mehr als die Hälfte der Befragten die Ausweitung der Befristungsmöglichkeiten ab.

Minijobs: Höhere Abgaben, mehr Sozialschutz?

Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs orientiert sich am Mindestlohn. 2026 liegt sie bei 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich). Der Midijob-Bereich reicht bis zu einem Verdienst von 2.000 Euro. Einige Regierungsentwürfe nennen für 2026 auch eine Obergrenze von 633 Euro.

Geplant ist, den Pauschalsteuersatz für Arbeitgeber von zwei auf fünf Prozent anzuheben. Zudem steht eine verpflichtende Rentenversicherung für Minijobber im Raum. Experten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung schätzen die Mehrkosten für Betriebe auf etwa 18 Euro pro Monat und Minijob.

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Befürworter hoffen auf Mehreinnahmen für den Staat zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro. Kritiker bemängeln, dass dadurch kaum Anreize für den Wechsel in sozialversicherungspflichtige Jobs entstehen. Eine endgültige Entscheidung wird für den Herbst erwartet.

Tarifkonflikte: Handel unter Druck

Die Mindestlohndebatte zeigt sich auch in konkreten Tarifauseinandersetzungen. Mitte Juli trafen sich ver.di und der Kinobetreiber Cinemaxx zur dritten Verhandlungsrunde. Das Unternehmen bot eine Einstiegsvergütung von lediglich zehn Cent über dem Mindestlohn. Die Gewerkschaft fordert dagegen rund 15,50 Euro pro Stunde.

Besonders angespannt ist die Lage im Einzelhandel. In mehreren Bundesländern, darunter Bayern und Berlin-Brandenburg, wurden die Tarifverhandlungen vorerst ausgesetzt. Handelsverbände berichten von einer schwierigen wirtschaftlichen Situation: Rund 65 Prozent der Händler rechnen für 2026 mit Umsatzrückgängen.

Die Branche warnt vor weiteren Belastungen durch steigende Lohnkosten und fordert eine Begrenzung der Lohnnebenkosten auf 40 Prozent. Wirtschaftsverbände betonen: Gewinne seien die Voraussetzung für Investitionen – doch die Gewinnquote habe zuletzt einen Tiefstand erreicht.

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