Arbeitsrecht, Krankschreibung

Arbeitsrecht: Krankschreibung ab erstem Tag, Hochverdiener weniger geschützt

Veröffentlicht: 07.07.2026 um 08:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant ärztliche Bescheinigung ab erstem Krankheitstag. Bestehende Verträge bleiben durch Günstigkeitsprinzip geschützt.

Arbeitsrecht: Strengere Regeln ab Tag eins geplant
Arbeitsrecht - Eine Hand hält einen Stift über ein juristisches Dokument, daneben liegt ein geöffnetes deutsches Gesetzbuch. Die Szene vermittelt rechtliche Prüfung. 07.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Arbeitnehmer sollen künftig schon am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Die telefonische Krankschreibung soll wegfallen.

Das Ziel: höhere Produktivität, weniger Bürokratie für Unternehmen. Bundeskanzler Merz begründet die Reform mit den gestiegenen Krankenständen. 2025 lag die Quote bei durchschnittlich 8,2 Fehltagen pro Vollzeitbeschäftigtem.

Günstigkeitsprinzip schützt bestehende Verträge

Rechtsexperten geben Entwarnung: Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die für Beschäftigte besser sind als die geplanten Mindeststandards. Das arbeitsrechtliche Günstigkeitsprinzip greift. Es besagt: Bei mehreren Regelungen gilt die für den Arbeitnehmer vorteilhafteste.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt: Vereinbarungen, die eine AU erst ab dem dritten oder vierten Krankheitstag vorsehen, bleiben gültig. Das Prinzip schützt diese Klauseln vor Verschlechterung durch das neue Gesetz.

Eine Ausnahme gibt es beim Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung. Hier ist das Günstigkeitsprinzip laut Betriebsverfassungsgesetz (§ 77 Abs. 3) eingeschränkt. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 2025 (4 AZR 123/18) betonte zudem die Bedeutung der Sachgruppenprüfung.

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Kritik an Misstrauenskultur

Der Hausärzteverband und Gewerkschaften warnen vor einer „Misstrauenskultur“. Die Umsetzbarkeit in den Praxen sei problematisch. Internationale Vergleiche zeigen ein differenziertes Bild: Deutschland lag bei verlorener wöchentlicher Arbeitszeit mit 6,8 Prozent auf Rang 7 in Europa. Norwegen (10,7 Prozent) und Finnland (10 Prozent) verzeichneten deutlich höhere Ausfallquoten.

Hochverdiener und Befristungen: Weitere Reformen

Das Reformpaket umfasst 34 Sofortmaßnahmen für Wachstum und Bürokratieabbau. Dazu gehören:

  • Kündigungsschutz: Für Angestellte mit Jahresgehalt über 177.450 Euro soll der Schutz abgeschwächt werden. Abfindungen sollen gedeckelt werden – Höchstgrenzen von bis zu 12 oder 18 Bruttomonatsgehältern sind im Gespräch.
  • Befristungen: Die sachgrundlose Befristung soll bis 2030 wieder erleichtert werden.
  • Lohnfortzahlung: Bei Folgeerkrankungen müssen Arbeitnehmer belegen, dass eine vorherige Erkrankung vollständig ausgeheilt war. Sonst entfällt der Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.
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Gericht bestätigt: Führungskräfte haften strenger

Unabhängig von den Gesetzesplänen konkretisierte die Justiz die Anforderungen an Führungskräfte. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am 29. Mai 2026 (Az. 12 Sa 861/23) die fristlose Kündigung einer Führungskraft beim RBB.

Der Betroffene hatte Beraterrechnungen über 14.000 Euro ungeprüft freigegeben und gegen interne Compliance-Regeln verstoßen. Das Gericht: Bei einer Position mit besonderer Verantwortung und hohem Gehalt – 160.000 Euro jährlich – kann bereits ein erster schwerer Pflichtenverstoß die sofortige Trennung rechtfertigen. Eine Abmahnung sei nicht nötig.

Arbeitgeberverbände raten Unternehmen: Verträge und Prozesse prüfen, aber keine vorschnellen Personalentscheidungen auf Basis der noch nicht verabschiedeten Reformen treffen. Arbeitnehmer sollten bei Änderungswünschen des Arbeitgebers rechtlichen Rat einholen – Änderungskündigungen unterliegen hohen Hürden.

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