Arbeitsrecht-Reform: Befristung bis 48 Monate ab Januar 2027
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 13:35 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Reformpläne der schwarz-roten Koalition im Bundestag gegen wachsende Kritik verteidigt. Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ umfasst 34 Einzelmaßnahmen – mit tiefgreifenden Änderungen im Arbeitsrecht, der Rentenfinanzierung und im Steuerwesen. Opposition und Fachverbände warnen vor sozialen Härten.
Arbeitsmarkt wird deutlich flexibler
Ein Kernstück der Reform: die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Bei Neueinstellungen soll bis Ende 2030 eine Befristung von bis zu 48 Monaten möglich sein – bei insgesamt sechs Verlängerungen. Auch das bisherige Vorbeschäftigungsverbot wird unter bestimmten Bedingungen aufgehoben. Ab Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis bei Arbeitsverträgen.
Beim Kündigungsschutz lockert die Regierung die Regeln für Hochverdiener. Wer ein Bruttojahreseinkommen oberhalb des 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze (etwa 177.500 Euro) verdient, kann künftig ohne Angabe von Gründen gegen Abfindung entlassen werden. Um die schnelle Wiederaufnahme einer Arbeit zu fördern, werden Abfindungen steuerlich privilegiert – vorausgesetzt, der Betroffene tritt zeitnah einen neuen Job an.
Strengere Regeln bei Krankschreibungen
Die Koalition verschärft zudem die Regeln für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Die Nachweispflicht soll künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag gelten. Gleichzeitig fällt die telefonische Krankschreibung weg – eine Maßnahme aus der Pandemiezeit.
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Die Regierung spricht von Missbrauchsbekämpfung. Krankenkassen und Mediziner halten das für Symbolpolitik. Nach Angaben der AOK liegt der Anteil telefonischer Krankschreibungen lediglich zwischen 0,8 und 1,2 Prozent. Fachanwälte weisen darauf hin, dass bestehende Arbeitsverträge mit großzügigeren Regelungen durch das Günstigkeitsprinzip geschützt bleiben könnten.
Beim Bürokratieabbau plant die Koalition eine Genehmigungsfiktion: Anträge an Behörden sollen nach vier Monaten automatisch als genehmigt gelten, falls bis dahin keine Entscheidung vorliegt. Beim Lieferkettengesetz steigen die Schwellenwerte deutlich – künftig greifen die Vorschriften erst ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz.
Steuerreform entlastet – Minijobs werden teurer
Die Einkommensteuerreform greift ab Januar 2027 und soll jährlich rund 10 Milliarden Euro Entlastung bringen. Der Grundfreibetrag steigt bis 2028 auf bis zu 12.900 Euro, das Kindergeld auf 272 Euro. Die zweite Progressionszone wird abgeflacht, der Spitzensteuersatz nach hinten verschoben. Die Reichensteuer steigt auf 47 Prozent – ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro.
Anders sieht es bei Minijobs aus: Die Pauschalsteuer für Arbeitgeber steigt von 2 auf 5 Prozent. Die Verdienstgrenze erhöht sich auf 603 Euro im Jahr 2026 und 633 Euro im Jahr 2027. Seit dem 1. Juli unterliegen Minijobber zudem einer freiwilligen Rentenversicherungspflicht.
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Ökonomen uneins – Opposition zieht vors Verfassungsgericht
Die wirtschaftliche Bewertung des Pakets fällt gespalten aus. Das Ifo-Institut sieht positive Effekte durch mehr Flexibilität und weniger Bürokratie. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) warnt dagegen vor Arbeitsplatzverlusten durch die Rentenreform. Die Bundesregierung rechnet für 2026 mit einem Wirtschaftswachstum von 0,5 Prozent, das sich 2027 auf 0,9 Prozent beschleunigen soll.
Grüne und Linke haben bereits Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – gegen Teile der Reformen im Gesundheits- und Sozialbereich. Ein Sparpaket für das Gesundheitswesen soll bereits am Freitag den Bundestag passieren.
Merz bezeichnete die geplante Einbeziehung einer Kapitalmarktkomponente in das Rentensystem als die tiefgreifendste Veränderung seit Jahrzehnten. Eine eigens eingesetzte Alterssicherungskommission soll bis Ende 2026 konkrete Ergebnisse vorlegen.
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