Arbeitsrecht-Reform, Befristungen

Arbeitsrecht-Reform: Befristungen auf vier Jahre verlängert, Mindestlohn steigt

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 06:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

ZF Friedrichshafen streicht Zulagen, VW plant massiven Jobabbau. Die Bundesregierung reagiert mit weitreichenden Reformen im Arbeitsrecht.

ZF und VW in der Krise: Stellenabbau und Arbeitsrechtsreform
Zwei Hände, eine im Anzugärmel, die andere im Hemd, drücken sich fest über einem Konferenztisch, symbolisch für Verhandlungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Arbeitgeber und Betriebsräte liefern sich einen erbitterten Machtkampf um Milliardenverluste und Stellenabbau. Parallel plant die Bundesregierung weitreichende Reformen im Arbeitsrecht.

Eklat bei Betriebsversammlung: ZF-Mitarbeiter pfeifen Personalvorständin aus

Mitte Juli 2026 eskalierte die Stimmung bei ZF Friedrichshafen. Während einer Betriebsversammlung am Hauptsitz des Automobilzulieferers musste die Veranstaltung abgebrochen werden – über 4.500 Beschäftigte hatten Personalvorständin Lea Corzilius ausgepfiffen.

Der Grund: Das Management plant, die sogenannte Zeppelin-Zulage zum Halbjahr 2027 zu streichen. Diese übertarifliche Leistung macht zwischen 7 und 13 Prozent des Grundgehalts aus. Für die rund 9.000 betroffenen Mitarbeiter in Friedrichshafen bedeutet das monatliche Einbußen von 300 bis 500 Euro.

Die Konzernleitung beruft sich auf die prekäre wirtschaftliche Lage. ZF verzeichnete 2025 einen Nettoverlust von rund 2,1 Milliarden Euro – nach einem Minus von über einer Milliarde im Vorjahr. Trotz eines Umsatzes von 38,8 Milliarden Euro und einem bereinigten Ebit von 1,748 Milliarden Euro sieht sich das Management zum Handeln gezwungen.

Neben dem Abbau von bis zu 14.000 Stellen in Deutschland arbeitet ein Teil der Belegschaft in Verwaltung und Entwicklung bereits seit Mitte 2025 in Kurzarbeit mit Gehaltseinbußen.

Volkswagen: Masterplan könnte 50.000 Jobs kosten

Auch bei Volkswagen spitzt sich die Lage zu. Konzernchef Blume und Betriebsratschefin Cavallo liefern sich eine anhaltende Auseinandersetzung um einen Masterplan. Branchenexperten zufolge könnten weltweit bis zu 50.000 Stellen gestrichen werden.

Die Zulieferindustrie schlägt bereits Alarm. Experten warnen vor Dominoeffekten, die insgesamt über 200.000 Arbeitsplätze gefährden könnten.

Bundesregierung plant Arbeitsrechtsreform

Flankiert werden die betrieblichen Konflikte von gesetzgeberischen Initiativen. Ein Anfang Juli 2026 im Koalitionsausschuss beschlossenes Reformpaket sieht vor:

Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen soll für Neueinstellungen bis Ende 2030 von zwei auf vier Jahre verlängert werden. Dabei sind bis zu sechs Verlängerungen möglich. Zudem plant die Regierung, das Vorbeschäftigungsverbot aufzuheben – das erleichtert die wiederholte Einstellung derselben Person beim gleichen Arbeitgeber.

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Beim Krankengeld kommt eine Verschärfung: Die Attestpflicht soll künftig ab dem ersten Krankheitstag gelten. Die telefonische Krankschreibung aus der Corona-Zeit entfällt. Ziel ist die Senkung des Krankenstandes, der 2025 im Schnitt bei 19,5 Tagen pro Versichertem lag.

Weitere geplante Änderungen:
- Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro
- Minijob-Grenze erhöht sich auf voraussichtlich 633 Euro
- Arbeitszeitgesetz wechselt von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Gelockerter Kündigungsschutz für Hochverdiener ab etwa 180.000 Euro Jahreseinkommen

Gerichte konkretisieren Betriebsratsarbeit und Kündigungsschutz

Das Landesarbeitsgericht Hessen stellte Anfang 2026 klar: Eine Arbeitsunfähigkeit führt nicht zwingend zur Amtsunfähigkeit eines Betriebsratsmitglieds. Bei körperlich belastenden Tätigkeiten kann das Amt trotz Krankschreibung ausgeübt werden – sofern der Vorsitzende ausdrücklich informiert wird. Bei vollständig freigestellten Betriebsratsmitgliedern gilt weiterhin: Arbeitsunfähigkeit schließt in der Regel auch die Amtsausübung aus.

Das Bundesarbeitsgericht traf im Juni 2026 eine wegweisende Entscheidung zum Kündigungsschutz während der Elternzeit. Demnach entsteht der vorwirkende Kündigungsschutz vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt neu – auch wenn diese gebündelt beantragt wurden. Der Schutz greift bereits acht Wochen vor Beginn des jeweiligen Abschnitts, unabhängig von Betriebsgröße oder Probezeit.

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Mitbestimmung: Betriebsräte als Schutzschild gegen Niedriglöhne

Eine Studie der Universität Trier und der FH Bielefeld vom Mai 2026 zeigt die Bedeutung von Arbeitnehmervertretungen. In Betrieben ohne Betriebsrat ist der Anteil der Beschäftigten, die unterhalb des Mindestlohns entlohnt werden, dreimal so hoch wie in Unternehmen mit Mitbestimmung.

Gleichzeitig erleben Einigungsstellen einen Boom. Bei Aldi Süd, BioNTech oder BSH Hausgeräte werden diese Gremien verstärkt eingesetzt, um Interessenausgleiche und Sozialpläne auszuhandeln.

Bei BSH steht die Schließung der Waschmaschinenproduktion in Nauen zum 30. Juni 2027 fest. Für das NEFF-Werk in Bretten wird noch über den Erhalt von bis zu 600 der 1.000 Arbeitsplätze verhandelt. Auch der Zulieferer Magna plant die Schließung seines Werks in Dorfprozelten bis Mitte 2027 – über 200 Mitarbeiter sind betroffen.

Die Gewerkschaften kritisieren insbesondere nicht eingehaltene Zusagen zur Standortsicherung und mangelnde Investitionen in Zukunftstechnologien.

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