Arbeitsrecht-Reform, Wöchentliche

Arbeitsrecht-Reform: Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit geplant

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 21:45 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant tiefgreifende Änderungen bei Arbeitszeit, Befristungen und digitaler Zeiterfassung. Das Reformpaket im Überblick.

Arbeitsrechtsreform: Neue Regeln für Arbeitszeit und Befristungen
Eine digitale Zeiterfassungsuhr in einem modernen Büro mit unscharfen Mitarbeitern im Hintergrund, die flexible Arbeitszeiten symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Es sieht tiefgreifende Änderungen bei Befristungen, Arbeitszeitflexibilisierung und digitalen Prozessen vor.

Von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit

Ein zentraler Punkt: Die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit soll durch eine wöchentliche Grenze ersetzt werden. Kritiker warnen vor steigender Belastung für Arbeitnehmer. Wirtschaftsverbände wie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßen die Initiative. Eine flexiblere Verteilung der Arbeitsstunden könne besonders auf Baustellen betriebliche Abläufe erleichtern.

Mit einer Verabschiedung des Gesetzes wird noch im Laufe des Jahres gerechnet. Eine Entscheidung im Parlament wird jedoch erst nach der Sommerpause erwartet.

Befristungen: Deutlich längere Laufzeiten geplant

Das Paket sieht vor, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen auszuweiten. Künftig sollen Befristungen bis zu einer Gesamtdauer von 48 Monaten möglich sein – bei bis zu sechs Verlängerungen. Diese Regelung soll befristet bis zum 31. Dezember 2030 gelten.

Für Hochverdiener plant die Regierung zudem eine neue Abfindungsoption. Weitere Maßnahmen: steuerliche Anreize für schnelle Jobwechsel und der Wegfall der telefonischen Krankschreibung.

Digitale Zeiterfassung wird Pflicht

Ab 2026 tritt die Pflicht zur digitalen Zeiterfassung in Kraft – gestaffelt nach Betriebsgröße. Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden müssen auf minutengenaue, elektronische Erfassung umstellen. Kleinbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten bleiben von der digitalen Pflicht ausgenommen. Sie dürfen Arbeitszeiten weiterhin analog dokumentieren.

Die Aufzeichnungspflicht umfasst sämtliche Arbeits- und Bereitschaftszeiten sowie Pausen und Überstunden. Die Daten müssen für mindestens zwei Jahre gespeichert werden. Vertrauensarbeit bleibt rechtlich möglich, entbindet Arbeitgeber aber nicht von der Dokumentationspflicht.

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Fachanwälte weisen darauf hin: Der Betriebsrat hat bei der konkreten Ausgestaltung der Zeiterfassungssysteme ein Mitbestimmungsrecht. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können mit Bußgeldern und Haftungsrisiken geahndet werden.

Überstunden: Beweislast bleibt beim Arbeitnehmer

Trotz verschärfter Erfassungspflichten bleibt die Beweislast für die Vergütung von Überstunden beim Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte bereits im Mai 2022 klar: Die Arbeitszeiterfassung dient primär dem Arbeitsschutz. Um einen Vergütungsanspruch geltend zu machen, müssen Beschäftigte nachweisen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden.

Die Relevanz präziser Erfassung unterstreichen aktuelle Untersuchungen. Ein Policy Brief des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt: Fragmentierte Arbeitstage – Unterbrechungen mit Wiederaufnahme nach 19 Uhr – führen zu durchschnittlich 1,5 zusätzlichen Überstunden pro Woche.

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Moderne Arbeitsmodelle wie Workation gewinnen unterdessen an Bedeutung. Digitale Systeme ermöglichen ortsunabhängige Erfassung per App – auch im Homeoffice oder bei Auslandsaufenthalten.

Sonntagsarbeit: Bäckereien profitieren

Die Koalition unter Bundeskanzler Merz hat zudem Änderungen für den Dienstleistungssektor beschlossen. Ab Januar 2027 dürfen Bäckereien an Sonntagen bis zu acht Stunden arbeiten. Bislang war dies auf drei Stunden begrenzt. Die Ladenschlusszeiten bleiben jedoch Ländersache. In Bayern könnte etwa weiterhin eine Verkaufsbegrenzung auf drei Stunden bestehen.

Internationale Debatten um Arbeitszeit

Auch international bleibt das Thema in Bewegung. In Luxemburg debattierte das Parlament über verschiedene Modelle – von der Beibehaltung der 40-Stunden-Woche bis hin zu Forderungen nach einer Reduzierung auf 38 Stunden. Arbeitsminister Spautz kündigte für den Herbst einen Sozialdialog an.

In Österreich übergab die Arbeiterkammer eine Petition mit 36.000 Unterschriften. Gefordert wird unter anderem ein Rechtsanspruch auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte.

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