Arbeitsrechtsstreitigkeiten: Fälle um 63 Prozent seit 2021 gestiegen
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 20:57 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Versicherer ARAG verzeichnet seit 2021 ein Plus von 63 Prozent bei den Rechtsschutzfällen. Parallel dazu plant die Bundesregierung weitreichende Reformen – mit Lockerungen beim Kündigungsschutz für Gutverdiener und schärferen Regeln bei Krankschreibungen.
Trendmonitor: Fallzahlen auf Rekordniveau
Die Auswertung der ARAG-Rechtsschutzfälle zeigt eine kontinuierliche Zunahme. Nach einem Anstieg von 11,1 Prozent im Jahr 2025 legten die Zahlen im ersten Halbjahr 2026 um weitere 9,8 Prozent zu. Besonders deutlich fiel der Sprung bei Kündigungsschutzklagen aus: Sie stiegen 2025 um 33 Prozent.
Insgesamt unterstützte der Versicherer 2025 in mehr als 765.000 Rechtsschutzfällen. Häufigste Auslöser sind Kündigungen, Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche und Verhandlungen über Aufhebungsverträge. Betroffen sind nicht mehr nur niedrige Einkommen – die Zunahme erstreckt sich auf mittlere und höhere Gehaltsklassen. Auch das Mietrecht verzeichnete seit 2021 einen Zuwachs von 74 Prozent.
Reformen: Weniger Schutz für Besserverdiener
Anfang Juli kündigte die Koalition ein Reformpaket an, das tiefgreifende Änderungen im Kündigungsschutzgesetz vorsieht. Kernpunkt: Der allgemeine Kündigungsschutz soll für Angestellte mit einem Jahresgehalt von über rund 177.450 Euro entfallen. Das entspricht dem 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze. Für diese Gruppe sollen Trennungen erleichtert werden. Abfindungen plant die Regierung auf maximal 12 bis 18 Bruttomonatsgehälter zu deckeln.
Angesichts steigender Fallzahlen bei Kündigungsschutzklagen und geplanten Reformen wird die rechtssichere Beendigung von Arbeitsverhältnissen für Unternehmen immer komplexer. Dieser kostenlose Ratgeber bietet fertige Musterformulierungen, um Aufhebungsverträge ohne teure Rechtsstreitigkeiten rechtssicher aufzusetzen. Arbeitsverhältnis rechtssicher beenden – Gratis-E-Book sichern
Zusätzlich soll die Kleinbetriebsklausel ausgeweitet werden. Künftig greift der Kündigungsschutz erst in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten – aktuell liegt die Grenze bei mehr als zehn Mitarbeitern. Das würde Millionen Arbeitnehmer betreffen. Das Paket ist noch nicht geltendes Recht und befindet sich im Ankündigungsstadium.
Widerstand gegen Befristungen und Krankschreibungen
Weitere geplante Änderungen stoßen bereits auf Widerstand. Die Regierung will sachgrundlose Befristungen auf bis zu 48 Monate ausdehnen und eine sechsmalige Verlängerung ermöglichen. Eine YouGov-Umfrage von Anfang Juli zeigt: 54 Prozent der Befragten lehnen die Pläne ab, nur 26 Prozent befürworten sie.
Ebenfalls geplant: die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen. Ziel von Kanzler Merz ist eine Senkung des Krankenstandes, der 2025 bei 6,1 Prozent lag. Die Kosten für Krankengeld betrugen im selben Jahr rund 21,6 Milliarden Euro. Kritiker wie CDA-Vize Christian Bäumler fordern die Streichung dieser Pläne. Medizinerverbände warnen vor rund 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr.
Urteil: Führungskraft verliert Job wegen Beraterrechnungen
Wie riskant rechtliche Fehltritte für Führungskräfte sein können, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg Ende Mai 2026. Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung einer Führungskraft mit 160.000 Euro Jahresgehalt. Grund: Sie hatte Beraterrechnungen in Höhe von rund 14.000 Euro ungeprüft freigegeben. Die besondere Verantwortung der Position und die Missachtung interner Kontrollregeln rechtfertigten die Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Ob Kündigung oder Vertragsänderung – fehlerhafte Klauseln in Arbeitsverträgen können für Arbeitgeber schnell teure Konsequenzen haben. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Leitfaden, wie Sie rechtssichere Verträge nach aktuellem Nachweisgesetz erstellen und teure Bußgelder vermeiden. 19 Muster-Formulierungen für rechtssichere Arbeitsverträge hier downloaden
Juristen raten Arbeitgebern, bestehende Arbeitsverträge bereits jetzt zu prüfen. Gleichzeitig warnen sie vor vorschnellen Maßnahmen: Wesentliche Teile der Reform, etwa die neuen Regeln für Hochverdiener, sollen erst zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten. Andere Punkte müssen noch den Gesetzgebungsprozess durchlaufen.
