Arbeitsreform 2027: Befristungen bis 48 Monate ohne Gründe erlaubt
Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 16:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung macht ernst: Das im Juli vorgestellte „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ bringt die größte Arbeitsrechtsreform seit Jahren. Unternehmen dürfen sich auf mehr Flexibilität freuen – Arbeitnehmer müssen bei Befristungen und Minijobs mit Einschnitten rechnen.
Befristungen werden deutlich ausgeweitet
Der Knackpunkt der Reform: Künftig können Unternehmen Arbeitsverhältnisse ohne Angabe von Gründen für bis zu 48 Monate befristen. Bis zu sechs Verlängerungen sind innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Die Regelung gilt befristet bis 2030. Bisher waren die Grenzen deutlich enger gesteckt.
Parallel dazu plant die Koalition eine echte Digitalisierung: Ab 1. Januar 2027 soll die strikte Schriftform für Arbeitsverträge wegfallen. Arbeitgeber können Verträge dann rechtssicher digital abschließen. Das dürfte HR-Prozesse massiv vereinfachen. Auch die Mitbestimmung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Betrieben wird gelockert – ein Signal für mehr Innovation.
Minijobbern droht das Aus?
Rund 6,8 Millionen Minijobber in Deutschland müssen sich warm anziehen. Die staatliche Alterssicherungskommission empfiehlt, die bisherige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abzuschaffen. Nur Schüler sollen ausgenommen bleiben. Ziel: Mehr Anreize für reguläre, sozialversicherungspflichtige Jobs und weniger Altersarmut.
Die Wirtschaft schlägt Alarm. Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro müssten Beschäftigte künftig Abzüge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung stemmen. Das Nettoeinkommen könnte auf 350 bis 470 Euro sinken. Arbeitgeberpräsidenten kritisieren zudem die geplante Erhöhung der pauschalen Besteuerung von 2 auf 5 Prozent. Während die SPD-geführte thüringische Sozialbehörde den Vorstoß begrüßt, warnt die Opposition vor einem massiven Verlust an Beschäftigungsmöglichkeiten.
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Kündigungsschutz: Neue Regeln für Top-Verdiener
Das Reformpaket enthält weitere Einschnitte:
- Kündigungsschutz: Ab 1. Januar 2027 wird er für Angestellte mit einem Bruttojahresgehalt von mehr als 177.450 Euro gelockert.
- Krankmeldung: Ein ärztliches Attest soll bereits ab dem ersten Krankheitstag zum Regelfall werden.
- Zuschläge: Für Sonn- und Feiertagszuschläge ist ab Anfang 2027 eine Obergrenze von 75 Euro pro Stunde vorgesehen.
Gerichte setzen weitere Akzente
Neben der Politik treiben auch die Gerichte die Entwicklung voran. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 8. Juli 2026: Kündigungen bei Massenentlassungen können trotz formaler Fehler bei der Anzeige an die Arbeitsagentur im Einzelfall wirksam bleiben.
Der Europäische Gerichtshof stellte zudem klar: Fahrzeiten zu wechselnden Einsatzorten bei mobilen Arbeitnehmern sind als volle Arbeitszeit zu werten. Das betrifft besonders Branchen wie Baugewerbe, Gebäudereinigung und ambulante Pflege – und könnte zu Lohnnachforderungen führen, um den Mindestlohn von 13,90 Euro sicherzustellen.
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Neue Pflichten ab August
Ab August 2026 treten neue Ausbildungsordnungen für 19 Bauberufe in Kraft. Die Mindestausbildungsvergütung steigt auf 724 Euro pro Monat. Und ab dem 2. August müssen Unternehmen neue KI-Transparenzpflichten beachten: Inhalte, die durch Künstliche Intelligenz erstellt wurden, müssen gekennzeichnet werden.
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