Arbeitsreform ab 2027: Top-Verdiener leichter zu entlassen
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 09:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Koalition plant eine umfassende Arbeitsrechtsreform. Ab 2027 sollen Arbeitgeber Top-Verdiener gegen eine Abfindung leichter entlassen können. Das geht aus dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ und der Startup-Strategie hervor.
Erleichterte Trennung ab 177.000 Euro Jahresgehalt
Konkret betrifft die Regelung Beschäftigte mit einem Jahresgehalt von rund 177.000 Euro – dem 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitgeber erhalten dann einen erleichterten Auflösungsanspruch. Die Abfindung soll zwischen 12 und 18 Monatsgehältern liegen.
Die Maßnahme ist Teil der Startup- und Scaleup-Strategie, die die Bundesregierung am 22. Juli vorgestellt hat. Insgesamt umfasst das Paket 150 Maßnahmen. Junge Technologieunternehmen sollen so Fachkräfte leichter gewinnen und austauschen können. Auch verbesserte Kapitalzugänge und die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen sind geplant.
Befristungen: Doppelt so lange möglich
Das Reformpaket sieht eine deutliche Ausweitung der sachgrundlosen Befristung vor. Die Höchstdauer steigt von 24 auf 48 Monate. Bis zu sechs Verlängerungen sind innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Zudem soll das Vorbeschäftigungsverbot gelockert werden. Das Schriftformerfordernis für Befristungen entfällt zum Jahresbeginn 2027. Kritiker warnen: Bereits 2023 waren fast 38 Prozent der Neueinstellungen befristet. Eine weitere Ausweitung könnte die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer schwächen – mit Folgen für Kreditaufnahme oder Wohnungssuche.
Die geplanten Änderungen bei Befristungen und Kündigungsregeln erhöhen den Druck auf rechtssichere Vertragsgestaltungen. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Ratgeber, wie Sie Arbeitsverhältnisse auch ohne teure Anwälte oder gerichtliche Auseinandersetzungen einvernehmlich beenden. Arbeitsverhältnis rechtssicher beenden: Gratis-E-Book mit Musterformulierungen
Telefonische Krankschreibung fällt weg
Die während der Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Stattdessen müssen Beschäftigte ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Die Sanktionen bei nachgewiesenem Missbrauch werden verschärft.
Um Jobwechsel zu beschleunigen, hat das Bundeskabinett am 15. Juli einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Die „Job-to-Job-Erprobung“ erlaubt bis zu vier Wochen Probearbeit bei einem neuen Arbeitgeber – bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis und Gehaltszahlung durch den alten Arbeitgeber. Die Bundesagentur für Arbeit soll diese Prozesse digital unterstützen. Geschätzte Einsparung: 720 Millionen Euro Bürokratiekosten pro Jahr.
Ifo-Institut schlägt noch schärfere Regeln vor
Begleitend zur politischen Debatte hat das Ifo-Institut eine Untersuchung vorgelegt. Demnach betragen die durchschnittlichen Kündigungskosten in Deutschland derzeit das 2,5-fache eines Jahresgehalts. Die Forscher schlagen vor, diesen Wert auf das 1,27-fache zu senken.
Konkret empfehlen sie, die Einkommensschwelle für erleichterte Kündigungen auf rund 101.400 Euro abzusenken. Dann wären etwa zehn Prozent der Vollzeitbeschäftigten betroffen – statt der oberen zwei Prozent im aktuellen Regierungsentwurf. Weitere Vorschläge: kürzere Kündigungsfristen nach Schweizer Vorbild und eine staatliche Mitfinanzierung von Transfergesellschaften durch die Bundesagentur für Arbeit (50 Prozent).
Während die Politik über Kündigungsschwellen debattiert, müssen bestehende Verträge bereits heute dem aktuellen Nachweisgesetz entsprechen. Dieser kostenlose Leitfaden hilft Personalverantwortlichen, veraltete Klauseln zu erkennen und teure Bußgelder von bis zu 2.000 € pro Vertrag zu vermeiden. Rechtssichere Arbeitsverträge: Jetzt kostenlosen Ratgeber sichern
Das Reformpaket soll im Laufe des Jahres 2026 im Parlament beraten werden. Erste gesetzliche Umsetzungen werden frühestens für den Herbst erwartet.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
