Arbeitsschutz: BAuA veröffentlicht Handbuch zu mechanischen GefÀhrdungen
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 18:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat heute den zweiten Teil ihres Handbuchs zur GefĂ€hrdungsbeurteilung veröffentlicht. Der Fokus liegt auf mechanischen GefĂ€hrdungen â und das ist dringend nötig: Laut Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gehen rund 75 Prozent aller ArbeitsunfĂ€lle auf mechanische Ursachen zurĂŒck.
Sechs Risikogruppen im Visier
Die neue Handreichung unterteilt mechanische GefÀhrdungen in sechs zentrale Kategorien. Dazu zÀhlen kontrolliert und unkontrolliert bewegte Teile, gefÀhrliche OberflÀchen sowie Risiken beim Transport, durch Sturz oder Absturz.
Das Regelwerk sieht eine klare Hierarchie vor: An erster Stelle steht die Energieverringerung, gefolgt von der baulichen Trennung zwischen Mensch und Gefahrenquelle. Erst wenn diese technischen MaĂnahmen nicht ausreichen, sollen persönliche SchutzausrĂŒstungen (PSA) zum Einsatz kommen.
Parallel dazu definiert die Norm EN ISO 20471 Warnschutzklassen â abhĂ€ngig von der FlĂ€che des fluoreszierenden und retroreflektierenden Materials. WĂ€hrend Klasse 1 fĂŒr Innenbereiche ausreicht, ist auf Baustellen mindestens Klasse 2 vorgeschrieben, im StraĂenbau Klasse 3.
Neue EU-Verordnung sorgt fĂŒr Rechtsunsicherheit
Die Branche bereitet sich zudem auf den 20. Januar 2027 vor. Dann löst die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie ab. Experten von TĂV SĂD sehen mehrere kritische Herausforderungen â besonders bei Cybersecurity und KĂŒnstlicher Intelligenz.
Das Problem: Wichtige harmonisierte Normen wie die EN 50742 fĂŒr Cybersicherheit oder die EN 12100 zur Risikobewertung befinden sich noch in der Ăberarbeitung oder im Entwurfsstadium. Die Folge: eine gewisse Rechtsunsicherheit bei Herstellern und Betreibern.
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Erstmals verankert die Verordnung den Begriff der wesentlichen VerĂ€nderung im EU-Recht. Das könnte dazu fĂŒhren, dass ein Betreiber durch einen Umbau rechtlich zum Hersteller wird und die volle Verantwortung fĂŒr das KonformitĂ€tsbewertungsverfahren trĂ€gt.
Neue VDI-Richtlinien fĂŒr Evakuierung und Brandschutz
Auch das technische Regelwerk des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) wurde erweitert. Im Juli erschien die Richtlinie VDI 4062 Blatt 1, die Grundlagen fĂŒr die Evakuierung von Personen definiert. Besonderes Augenmerk liegt auf der barrierefreien Evakuierung und der klaren Zuweisung von ZustĂ€ndigkeiten.
Bereits im Juni veröffentlichte der VDI die Richtlinie 2263 Blatt 8. Sie befasst sich gezielt mit dem Brand- und Explosionsschutz an Elevatoren und beschreibt technische MaĂnahmen fĂŒr Senkrechtförderer.
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FĂŒr Betriebe mit handgefĂŒhrten Lithium-Ionen-Akkus zeichnet sich eine neue Regulierung ab. Der Entwurf der Richtlinie VdS 6159 sieht strenge Vorgaben fĂŒr sichere Ladebereiche, Branderkennung und regelmĂ€Ăige AkkuprĂŒfungen vor. Stellungnahmen sind noch bis zum 31. August möglich.
Kontrolldefizit: Alle 83 Jahre eine PrĂŒfung
Trotz der zunehmenden Regulierungsdichte klaffen erhebliche LĂŒcken bei der staatlichen Ăberwachung. Die BundeslĂ€nder sind zwar verpflichtet, jĂ€hrlich mindestens fĂŒnf Prozent der Betriebe zu kontrollieren â doch diese Quote wird kaum erreicht.
In Berlin fĂŒhrt der Personalmangel zu einem alarmierenden Zustand: Ein Betrieb muss statistisch gesehen nur alle 83 Jahre mit einer Kontrolle durch die Arbeitsschutzbehörden rechnen. Das erhöht den Druck auf die Unternehmen, ihre Eigenverantwortung bei der GefĂ€hrdungsbeurteilung und der Einhaltung von Sicherheitsstandards ernst zu nehmen.
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