Arbeitsschutz: Behörden intensivieren GB-Psych-Kontrollen ab sofort
Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 23:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen einer verstärkten Aufsicht im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes haben Behörden für das zweite Halbjahr 2026 eine Intensivierung der Kontrollen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (GB-Psych) angekündigt. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Einhaltung gesetzlicher Standards zur Prävention psychischer Belastungen am Arbeitsplatz flächendeckend sicherzustellen. Diese Entwicklung steht im Kontext weitreichender regulatorischer und gesundheitspolitischer Veränderungen, die derzeit die Landschaft der psychischen Gesundheitsversorgung in Deutschland und der Schweiz prägen.
Politischer Rahmen und finanzielle Weichenstellungen
Parallel zu den angekündigten Kontrollen vollzieht sich in der deutschen Gesundheitspolitik ein grundlegender Wandel in der Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen. Durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz werden diese Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt. Claudia Moll (SPD) wies darauf hin, dass das Budget dabei erhalten bleibe und die Streichung der Angemessenheitsprüfung weitere Kürzungen verhindern solle. Ziel der Reform sei ein Einsparvolumen von insgesamt 18,8 Milliarden Euro.
Kritik an diesem Vorhaben kommt von den Grünen. Linda Heitmann warnte vor fatalen Folgen der Überführung in die Mengenvergütung und forderte stattdessen eine Reform der Bedarfsplanung sowie eine gesonderte Planung für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Paula Piechotta (Grüne) betonte, dass psychische Gesundheit ein zentrales Thema sei und Finanzierungslücken der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht einseitig zulasten der Versicherten geschlossen werden dürften. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) merkte an, dass ein entsprechender Antrag eine Versorgungskontinuität bis zum 31. Dezember 2026 sowie eine extrabudgetäre Vergütung für Härtefälle fordere. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle die Kriterien für die Dringlichkeit bis Ende des Jahres definieren.
Psychologische Eignungsprüfung in Militär und Verkehr
Die Relevanz präziser psychologischer Einschätzungen zeigt sich auch in aktuellen behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht wies Ende Juli die Beschwerde eines Stellungspflichtigen ab, dem die Armee aufgrund eines erhöhten Aggressionspotenzials keine persönliche Waffe ausgehändigt hatte. Das Gericht stützte sich dabei auf Vorfälle aus den Jahren 2022 bis 2024, darunter Tätlichkeiten und Drohungen. Im Jahr 2025 wurden bei insgesamt 37.029 Stellungspflichtigen in 483 Fällen (1,3 Prozent) solche Risikoerklärungen abgegeben.
Im Bereich des Straßenverkehrs ist die Zahl der Gutachten zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) im Jahr 2025 auf 70.135 gesunken, was einem Rückgang von fast 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Laut Erhebungen des ADAC war Alkohol am Steuer in 44 Prozent der Fälle der Hauptgrund, gefolgt von Drogen- oder Medikamentenkonsum mit 21 Prozent. Die Ergebnisse der Gutachten zeigten, dass 58 Prozent der Teilnehmer als geeignet eingestuft wurden, während 38 Prozent als ungeeignet galten.
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Neue Behandlungsleitlinien und klinische Standards
Die klinische Praxis erfährt durch die Aktualisierung der Living-Guideline Schizophrenie neue Impulse. Leitlinienkoordinator Prof. Alkomiet Hasan erläuterte, dass bei anhaltenden akustischen Halluzinationen nun Therapien mit digitalen Avataren empfohlen werden, die sich in Deutschland derzeit allerdings noch im Studienrahmen befinden. Die Leitlinie enthält zudem aktualisierte Empfehlungen zu digitalen Therapien, zur repetitiven transkraniellen Magnetstimulation (rTMS) und zur medikamentösen Akutbehandlung.
Dass eine frühzeitige psychologische Intervention und korrekte Begutachtung von hoher gesellschaftlicher Bedeutung sind, unterstreichen aktuelle juristische Verfahren. Vor dem Bezirksgericht Bremgarten ist ein Fall hängig, in dem die Staatsanwaltschaft eine stationäre Therapie für einen 41-jährigen Mann beantragt, der im August 2024 in Wohlen einen Nachbarn erschossen hatte. Ein Gutachten bescheinigte dem Beschuldigten schwere paranoide Schizophrenie und Schuldunfähigkeit. In einem anderen Fall sprach das Amtsgericht Freyung eine Frau frei, die sich fälschlich als Diplomatin ausgegeben hatte, nachdem ein Gutachten eine Psychose bestätigt hatte.
Verschärftes regulatorisches Umfeld und Compliance
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Die angekündigten GB-Psych-Kontrollen sind Teil eines allgemeinen Trends zu verstärkter staatlicher Aufsicht. Bundesfinanzminister Klingbeil plant mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz, das am 12. August 2026 im Kabinett beraten werden soll, unter anderem eine Registrierkassenpflicht und die Möglichkeit zur Einziehung verdächtiger Vermögenswerte ab 100.000 Euro ohne Strafverfahren. Bereits zum 1. Juli 2026 traten zudem Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft, die unter anderem die Streichung bestimmter Positionen beim Wechsel von Jejunostomiekathetern betreffen.
Auch in anderen Branchen intensivieren die Behörden ihre Tätigkeit. Der Zoll führte Ende Juli umfangreiche Kontrollen im Gastronomie- und Sicherheitsgewerbe in Frankfurt durch, wobei in 34 Fällen der Verdacht auf Nichtanmeldung zur Sozialversicherung entstand. In der Gebäudereinigungsbranche kam es in Wuppertal und weiteren Städten zu Durchsuchungen durch 260 Einsatzkräfte wegen eines vermuteten Schadens von rund 1,5 Millionen Euro. Im Bereich der neu regulierten Cannabis-Anbauvereinigungen in Thüringen fordern Verbände unterdessen eine Richtigstellung der Behörden bezüglich angeblicher Kontrollverweigerungen, nachdem das Verwaltungsgericht Gera entsprechende Auflagen vorerst ausgesetzt hatte.
