Arbeitsschutz: Behörden starten Schwerpunktkontrollen ab November
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deBetriebe und Organisationen stellen strukturierte Unterlagen für die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung neuer Mitarbeiter sowie detaillierte Vorgaben für die sichere Bedienung technischer Maschinen bereit.
Wie aus entsprechenden Berichten vom 25. Oktober 2026 hervorgeht, zielen die Maßnahmen darauf ab, betriebliche Abläufe abzusichern, Arbeitsunfälle zu minimieren und das Personal für Gefahrenquellen an technischen Anlagen zu sensibilisieren.
Zielunterweisungen direkt am Arbeitsplatz
Ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Vorgaben ist die sogenannte Zielunterweisung im Arbeitsschutz. Diese wird vor der Aufnahme von Arbeiten mit erhöhter Gefährdung sowie bei der Zuweisung von Aufgaben durchgeführt, die außerhalb der regulären Stellenbeschreibung liegen. Die Unterweisung hat unmittelbar am jeweiligen Einsatzort oder Objekt stattzufinden.
Verantwortlich für die Durchführung ist der unmittelbare Vorgesetzte, der hierfür über eine gültige Arbeitsschutz-Zulassung verfügen muss. Die Inhalte umfassen die Identifikation konkreter Risiken, geltende Sicherheitsanforderungen sowie Verhaltensregeln für den Normal- und Notfallbetrieb.
Vorschriften für Maschinen, Druckluft und elektrische Anlagen
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Für den Betrieb von Verbrennungsmotoren in Innenräumen gilt, dass Abgase zwingend über den Auspuff nach außen geleitet werden müssen. In den entsprechenden Arbeitsbereichen dürfen keine brennbaren Stoffe gelagert werden, zudem ist für eine ausreichende Belüftung zu sorgen. Offenes Feuer beim Betanken ist untersagt.
Bei Druckluftkompressoren darf der Betriebsdruck den angegebenen Nennwert nicht überschreiten, während das Sicherheitsventil des Druckbehälters halbmonatlich manuell auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft werden muss. Für den Betrieb von Generatoren ist eine Schutzerdung obligatorisch; vor einer erneuten Inbetriebnahme nach Stillständen muss zudem der Isolationswiderstand gemessen werden.
Für das Einrichten ortsveränderlicher Betriebsmittel wie Kabeltrommeln in beengten Verhältnissen gelten festgelegte Distanzen: Zu Wänden und Decken sind 20 bis 30 Zentimeter Abstand einzuhalten, wobei sich das Maß bei höheren Lasten vergrößert.
Zu brennbaren Materialien beträgt der Mindestabstand 50 Zentimeter; bei dauerhafter Auslastung ist ein Abstand von einem Meter einzuplanen. Lüftungsöffnungen erfordern 30 Zentimeter Freiraum, Steckverbindungen zwischen 20 und 50 Zentimeter.
Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden; bei Unsicherheiten ist eine Mindestbreite von einem Meter freizuhalten. Bei Dauerbetrieb ist zudem eine Reserve von 25 bis 50 Prozent bei Belüftung und Abstand einzukalkulieren, um den Maßgaben des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0100 zu genügen.
Spezifische Schulungsprozesse und Wartungsabläufe
In der industriellen Fertigung erfordern spezialisierte Prozesse angepasste Unterweisungsprogramme. So umfasst die Bedienerschulung beim Zweikomponenten-Spritzguss (2K-Verfahren) neben den technologischen Grundlagen zweier Kunststoffe mit abweichenden Schmelzpunkten und Fließeigenschaften umfassende Sicherheitsunterweisungen. Diese decken den Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung, Notfallmaßnahmen, Gefahren durch Hochtemperaturkunststoffe sowie mechanische und elektrische Risiken ab.
Ergänzt wird die Ausbildung durch Module zu Temperatur- und Druckeinstellungen, Wartungsarbeiten sowie Qualitätskontrollen mittels Messschiebern, Mikrometern und optischen Messsystemen.
Für Wartungsarbeiten an Maschinen wie Betonmischern und Förderbändern greifen Lockout-Tagout-Verfahren (LOTO). Zur Sicherung müssen Hauptschalter und Motorschutzschalter getrennt, der Schaltschrank physisch versperrt, Warnhinweise angebracht und Not-Aus-Schalter betätigt werden. Fehlende Unterweisungen führen in Mischanlagen zu Motorschäden, durchgebrannten Getrieben und Personenschäden durch Einzug oder unerwartete Bewegungen.
Maschinenbediener sind verpflichtet, sämtliche Sicherheitskennzeichnungen zu beachten. Hierbei signalisiert die Gefahrenstufe „Danger“ unmittelbare Todesgefahr oder schwere Verletzungen, „Warning“ warnt vor potenziell tödlichen Risiken, „Caution“ weist auf mögliche leichte bis mittelschwere Verletzungen hin und „Notice“ markiert praxisbezogene Hinweise zur Vermeidung von Sachschäden.
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Gefährdungsbeurteilungen und Vor-Ort-Kontrollen
Auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung haben Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel zu erstellen, was beispielsweise auch Druckluftbehälter mit Volumina von 500 bis 1500 Litern betrifft. Für den Maschinenbau werden dazu standardisierte Arbeitsblätter und Vorlagen bereitgestellt, die an betriebliche Gegebenheiten angepasst werden müssen.
Flankierend zu innerbetrieblichen Maßnahmen kündigen Aufsichtsbehörden Vor-Ort-Überprüfungen an: Vom 9. bis 13. November 2026 führen das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gemeinsame Schwerpunktkontrollen auf Großbaustellen durch.
Im Fokus der Inspektionen stehen Absturzrisiken an Fahrzeugen und Rampen sowie sichere Ladevorgänge im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche. Parallel dazu gelten für Spezialbereiche wie Gleisarbeiten strikte Vorgaben, wonach Arbeiten nur mit schriftlicher Bau- und Betriebsanweisung sowie Sicherungsplänen der Deutschen Bahn zulässig sind; Smartphones und Kopfhörer sind dort untersagt.
