Arbeitsschutz, Betrieb

Arbeitsschutz: Jeder dritte Betrieb setzt digitale PrÀvention um

30.05.2026 - 09:30:31 | boerse-global.de

Die BAuA verschÀrft die Anforderungen an Böden und fördert digitale Assistenzsysteme zur UnfallprÀvention in Betrieben.

Arbeitsschutz: Jeder dritte Betrieb setzt digitale PrĂ€vention um - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Arbeitsschutz: Jeder dritte Betrieb setzt digitale PrĂ€vention um - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat deshalb am 30. Mai 2026 ein aktualisiertes Dossier zur GefĂ€hrdungsbeurteilung vorgelegt. Im Fokus stehen prĂ€ventive PrĂŒfverfahren und technische Assistenzsysteme.

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Neue BewertungsmaßstĂ€be fĂŒr Böden

Das Dossier konkretisiert die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit in ArbeitsstĂ€tten. FĂŒr die Rutschhemmung sieht das Regelwerk Bewertungsgruppen von R 9 bis R 13 vor. ErgĂ€nzend definiert es VerdrĂ€ngungsrĂ€ume fĂŒr gleitfördernde Stoffe in den Klassen V 4 bis V 10.

Ein zentrales Element ist der Gleitreibungskoeffizient (”). OberflĂ€chen mit einem Wert von ” ? 0,45 gelten als rutschhemmend. Werte unter ” < 0,30 bewertet das Dossier als kritisch – sie erfordern sofortige Maßnahmen. Bereits am 27. Mai hatte die BAuA das ĂŒbergeordnete Handbuch zur GefĂ€hrdungsbeurteilung aktualisiert.

Digitalisierung im Arbeitsschutz

Digitale Technologien spielen eine wachsende Rolle in der UnfallprĂ€vention. Ein BAuA-Bericht vom 28. Mai zeigt: Jeder dritte deutsche Betrieb setzt mittlerweile digitale Werkzeuge gezielt fĂŒr den Arbeitsschutz ein. Das ist Teil eines Forschungsprogramms der BAuA fĂŒr die Jahre 2026 bis 2029.

Der Hersteller Hyster fĂŒhrte am 28. Mai ein neues Kamerasystem zur FußgĂ€ngererkennung fĂŒr Gabelstapler ein. Das System erfasst Personen im Umkreis von fĂŒnf Metern, warnt akustisch und visuell – und leitet bei Bedarf automatische Bremsimpulse ein. Genau solche Systeme adressieren die Gefahrenbereiche in der Logistik.

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Schwere UnfÀlle der letzten Tage

Wie dringlich die neuen Regeln sind, zeigen aktuelle VorfĂ€lle. Am 27. Mai stĂŒrzte ein 19-jĂ€hriger Handwerker in Donauwörth sechs Meter tief durch ein Hallendach. Laut Polizei hatte er einen ungesicherten Bereich ohne Sicherheitsnetze betreten. Einen Tag spĂ€ter wurde ein Arbeiter in Hosenfeld schwer verletzt, als eine Baggerschaufel wĂ€hrend eines Wechselvorgangs herabstĂŒrzte.

Auch außerhalb klassischer BetriebsstĂ€tten bleiben die Risiken hoch. Die DGUV veröffentlichte am 29. Mai eine Statistik zu SchulwegunfĂ€llen mit E-Scootern: 2.140 solcher UnfĂ€lle registrierte das Jahr 2024. Die Experten empfehlen technische Kontrollen von Bremsen und Reifen sowie Schulungen zum richtigen Bremsverhalten.

Urteile klÀren Haftungsfragen

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied (Az. 1 A 868/22): Ein Bienenstich auf dem Arbeitsweg ist als Dienstunfall anzuerkennen. Das Risiko von Insektenstichen gehöre zu den allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs, denen BeschĂ€ftigte ausgesetzt seien.

Zur Haftung bei SachschĂ€den urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az. 3 U 12/25): Ein auftraggebendes Bauunternehmen haftet fĂŒr den Totalschaden an einem Spezialbagger, den ein Leihfahrer verursacht hatte. Da der Fahrer vollstĂ€ndig in den Betrieb eingegliedert war, sprach das Gericht der Verleihfirma 150.000 Euro Schadenersatz zu.

Im Februar 2026 trat zudem die modernisierte Norm DIN EN IEC 62305-2 in Kraft. Sie regelt die Risikoermittlung im Blitzschutz neu und fĂŒhrt kombinierte Gesamtrisikowerte fĂŒr Personen- und SachschĂ€den ein. Gewitterwarnsysteme gewinnen damit an Bedeutung.

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