Arbeitsschutz: NPK fordert einfachere Gefährdungsbeurteilungen für KMU
Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 00:01 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Ausgestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes steht vor wachsenden Herausforderungen, insbesondere durch den Anstieg psychischer Erkrankungen in der Arbeitswelt. Mit einem Positionspapier hat die Nationale Präventionskonferenz (NPK) umfassende Vorschläge zur Weiterentwicklung der Gefährdungsbeurteilung und des betrieblichen Gesundheitsschutzes vorgelegt.
Die Initiative zielt vor allem darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei den gesetzlichen Vorgaben zu entlasten und praxistaugliche Instrumente bereitzustellen.
Psychische Gesundheit und Bürokratieabbau im Mittelstand
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber bereits dazu, auch psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen. Wie Berichte vom 22. Oktober 2026 darlegen, fordert die NPK, diese Verfahren künftig einfacher und digitaler zu gestalten, um kleineren Betrieben die rechtssichere Umsetzung zu erleichtern. Begleitend plädiert das Gremium für vereinfachte Nachweispflichten im Arbeitsschutz.
Die Dringlichkeit dieser Maßnahmen unterstreicht die NPK mit aktuellen Kennzahlen: Im Jahr 2024 verzeichnete Deutschland 147,3 Millionen krankheitsbedingte Fehltage, die auf psychische Leiden zurückzuführen waren. Zudem begründeten psychische Erkrankungen 42 Prozent aller Erwerbsminderungsrenten.
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Vor diesem Hintergrund sprach sich die Konferenz am 22. Oktober 2026 zudem für steuerfinanzierte Anti-Stigma-Kampagnen aus, um mentale Erkrankungen im Arbeitsleben offener zu thematisieren. Den Vorsitz der NPK hat 2026 Dr. Stephan Fasshauer von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) inne.
Verzahnung von Gesundheitsförderung und Eingliederungsmanagement
Ein weiterer Schwerpunkt des Papiers liegt auf der Verknüpfung bestehender betrieblicher Systeme. Die NPK spricht sich für eine engere Verzahnung von klassischem Arbeitsschutz, betrieblicher Gesundheitsförderung und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) aus.
Gesetzlich sind Arbeitgeber zu einem BEM verpflichtet, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Um die Akzeptanz und Durchführung in der Praxis zu stärken, fordert die Konferenz zusätzliche Anreize für Unternehmen.
Gleichzeitig verlangt die NPK eine stärkere steuerliche Förderung von Gesundheitsmaßnahmen. Konkret drängt das Gremium auf eine Anhebung des bisherigen steuerlichen Freibetrags von jährlich 600 Euro je Beschäftigtem für die betriebliche Gesundheitsförderung. Eine genaue Zielsumme für den künftigen Freibetrag nannte die Konferenz dabei nicht.
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Qualifizierung, Bildung und der europäische Rechtsrahmen
Neben organisatorischen Anpassungen rückt das Positionspapier den Bildungsbereich in den Fokus. Die NPK fordert, Themen der Prävention sowie der Sicherheits- und Gesundheitskompetenz frühzeitig in die Lehrpläne von Berufsausbildung und Studium aufzunehmen. Ebenso bedürfe es gezielter Qualifizierungsangebote für Führungs-, Fach- und Personalverantwortliche in den Unternehmen.
Die Debatte um psychische Belastungen gewinnt zeitgleich auf EU-Ebene an Schärfe. Das Europäische Parlament stimmte mit 413 zu 210 Stimmen bei 29 Enthaltungen für einen Initiativbericht, der verbindliche EU-Regeln für psychosoziale Risiken und Stress am Arbeitsplatz fordert.
Der Parlamentsbeschluss verlangt explizite Bewertungspflichten für Arbeitszeit, Arbeitsbelastung, Rollenklarheit und Autonomie unter Einbindung von Arbeitnehmervertretern sowie entsprechende Aktionspläne und die Anerkennung als Berufskrankheit.
Für kleinere Betriebe spricht sich das EU-Parlament gegen pauschale Ausnahmen aus und fordert stattdessen national validierte, vereinfachte Instrumente. Dabei stützt sich das Parlament auf Kommissions-Peer-Reviews aus den Jahren 2019 und 2024, die allgemeine Sorgfaltspflichten als unzureichend bewertet hatten. Die Europäische Kommission muss auf diesen Initiativbericht binnen drei Monaten antworten.
