Arbeitsschutz-Reform: Ărztliches Attest ab Tag eins Krankheit
04.07.2026 - 00:48:29 | boerse-global.de
Es bringt tiefgreifende Ănderungen im Arbeitsrecht und beim Gesundheitsschutz. Hintergrund ist ein Rekordkrankenstand: Die DAK bezifferte die durchschnittlichen Fehltage fĂŒr 2025 auf 19,5 Tage pro BeschĂ€ftigtem.
Arbeitsmedizinische Vorsorge wird neu sortiert
Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) bleibt ein zentraler Baustein. Sie sieht eine gezielte Ă€rztliche Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken vor â ohne zwingende körperliche Untersuchung.
Die Verordnung unterscheidet drei Vorsorgearten:
- Pflichtvorsorge: Obligatorisch bei Gefahrstoffen oder feuchter Arbeit ab vier Stunden tÀglich.
- Angebotsvorsorge: Muss der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeit oder Nachtschichten aktiv anbieten.
- Wunschvorsorge: BeschÀftigte können bei gesundheitlichen Bedenken selbst einen Arzttermin initiieren.
VerstöĂe kosten Unternehmen bis zu 5.000 Euro pro Fall. Die Kosten trĂ€gt der Arbeitgeber. Als Nachweis erhĂ€lt der Betrieb eine Vorsorgebescheinigung â ohne medizinische Diagnosen.
Betriebsarztpflicht: Schon ab dem ersten Mitarbeiter
UnabhĂ€ngig von der UnternehmensgröĂe besteht ab dem ersten BeschĂ€ftigten die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes. Seine Aufgaben: Beratung bei der GefĂ€hrdungsbeurteilung, DurchfĂŒhrung der Vorsorge und Begehung der ArbeitsstĂ€tten.
Die Kosten variieren stark: Das Unternehmermodell schlĂ€gt mit 150 bis 500 Euro pro Jahr zu Buche, die Regelbetreuung durch externe Dienstleister mit 600 bis 2.500 Euro. Wer die Bestellungspflicht ignoriert, riskiert BuĂgelder von bis zu 25.000 Euro.
Die wirtschaftliche Relevanz ist enorm: Die Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) registrierte jĂ€hrlich ĂŒber 700 Millionen ArbeitsunfĂ€higkeitstage. Die daraus resultierenden ProduktionsausfĂ€lle beliefen sich auf rund 85 Milliarden Euro.
Die GefĂ€hrdungsbeurteilung ist die Basis fĂŒr jeden rechtssicheren Arbeitsschutz und hilft, teure BuĂgelder sowie ProduktionsausfĂ€lle zu vermeiden. In diesem kostenlosen Report erfahren Arbeitgeber und SicherheitsfachkrĂ€fte, wie sie behördenkonforme Dokumente erstellen. GefĂ€hrdungsbeurteilung: So erstellen Sie GBUs, die Aufsichtsbehörden sofort anerkennen
Krankschreibung: Schluss mit telefonisch â Attest ab Tag eins
Am 2. Juli beschloss die Koalition weitreichende VerschĂ€rfungen beim Nachweis der ArbeitsunfĂ€higkeit. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Und die Attestpflicht gilt kĂŒnftig bereits ab dem ersten Krankheitstag â statt wie bisher ab dem vierten.
Bundeskanzler Merz begrĂŒndete den Schritt mit dem hohen Krankenstand. Dieser sei ein Wettbewerbsnachteil.
Arbeitsrechtler weisen darauf hin: Die Bescheinigung muss nicht zwingend am ersten Tag vorliegen, sollte aber zeitnah nachgereicht werden. Eine rĂŒckwirkende Krankschreibung bleibt fĂŒr bis zu drei Tage möglich.
ĂrzteverbĂ€nde und Krankenkassen warnen vor einer Ăberlastung der Praxen. Die Politik setzt dagegen auf Videosprechstunden und plant die EinfĂŒhrung von Teilkrankschreibungen â in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent.
Die Neuregelungen sind Teil eines 34-Punkte-Programms. Es sieht auch Erleichterungen beim KĂŒndigungsschutz fĂŒr Spitzenverdiener mit einem Monatseinkommen ĂŒber 15.000 Euro vor.
Neben den Nachweispflichten im Krankheitsfall mĂŒssen auch ArbeitsvertrĂ€ge stĂ€ndig an die aktuelle Gesetzgebung angepasst werden, um rechtliche Risiken zu minimieren. Dieser Gratis-Ratgeber bietet 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen und hilft Ihnen, veraltete Klauseln rechtssicher zu korrigieren. Rechtssichere ArbeitsvertrĂ€ge erstellen und BuĂgelder vermeiden
Ergonomie und Impfempfehlungen im Fokus
Neben den FormalitĂ€ten bleibt die physische Belastung ein Schwerpunkt. Bei TĂ€tigkeiten mit manuellem Ziehen und Schieben von Lasten empfiehlt die BAuA die Leitmerkmalmethode. Ab bestimmten Punktwerten ist von einer wesentlich erhöhten Belastung auszugehen â dann sind MaĂnahmen erforderlich.
Besonderen Schutz genieĂen Jugendliche und Schwangere. FĂŒr sie gelten spezifische Grenzwerte nach dem Jugendarbeitsschutz- und dem Mutterschutzgesetz.
ErgĂ€nzend hat die StĂ€ndige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlungen fĂŒr 2026 aktualisiert. Sie enthĂ€lt spezifische Impfhinweise fĂŒr Berufsgruppen mit Tierkontakt oder fĂŒr Reisende in Risikogebiete â ein Thema, das in der arbeitsmedizinischen Beratung zunehmend an Bedeutung gewinnt.
