Arbeitsschutz-Reformpaket: Regierung schafft Krankschreibung per Telefon ab
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 22:53 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Bei 87,5 Prozent der kontrollierten Betriebe gab es Mängel. Die Bundesregierung reagiert nun mit einem Reformpaket.
Bau-Razzia: 798 Verstöße in einer Woche
Vom 22. bis 26. Juni 2026 durchkämmten Zoll, Polizei, Arbeitsschutz und Handwerkskammern rund 100 Baustellen in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt überprüften die Beamten mehr als 380 Arbeitgeber und kontrollierten über 1.000 Beschäftigte.
Das Ergebnis ist ein Alarmzeichen: 798 Verstöße gegen den Arbeitsschutz wurden dokumentiert. Besonders oft fehlten Absturzsicherungen, Gerüste waren mangelhaft. In einem Fall musste eine Baustelle sofort stillgelegt werden. Die Aktion mündete in 77 Strafverfahren und 154 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bei über 300 Sachverhalten leiteten die Behörden weitergehende Prüfungen ein. Kommunale Vertreter meldeten zudem rund 120 Hinweise auf Verstöße gegen die Handwerks- und Gewerbeordnung.
Regierung legt Reformpaket vor
Flankierend zu den Kontrollen stellte die Bundesregierung am 9. Juli 2026 das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vor. Es sieht weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht vor.
Die geplante Ausweitung befristeter Arbeitsverhältnisse verschärft die Anforderungen an eine rechtssichere Vertragsgestaltung erheblich. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, welche Klauseln aktuell geprüft werden müssen, um teure Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen entdecken
Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen soll auf bis zu 48 Monate ausgeweitet werden. Bis zu sechs Verlängerungen wären möglich – allerdings nur befristet bis zum 31. Dezember 2030. Für Hochverdiener mit einem Einkommen über dem 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze soll zudem eine Option zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung eingeführt werden. Wer schnell einen neuen Job findet, soll steuerliche Vorteile bei der Abfindung bekommen.
Telefonische Krankschreibung fällt weg
Das Paket enthält auch Einschnitte: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Gleichzeitig plant die Regierung, steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit auf einen Stundenlohn von bis zu 75 Euro auszuweiten. Um Mitbestimmungsrechte zu schützen, will sie zudem die Nutzung von Vorrats-Europäischen Gesellschaften (SE) unterbinden, mit denen Unternehmen bisher Betriebsräte umgehen konnten.
Friseure in Kronach machen es besser
Während die Baubranche schlecht abschneidet, zeigen lokale Kontrollen auch positive Beispiele. Anfang Juli 2026 überprüften 15 Einsatzkräfte fünf Friseursalons in Kronach. Das Fazit: weitgehend positiv. Zwar gab es Unregelmäßigkeiten bei den Stundenaufzeichnungen, grobe Verstöße blieben aber aus.
Viele Arbeitgeber unterschätzen die Risiken bei der Dokumentation von Arbeitszeiten, wie die jüngsten Kontrollen in Kronach verdeutlichen. Mit diesem kostenlosen E-Book erhalten Sie rechtssichere Mustervorlagen für Stundenzettel, um die gesetzliche Aufzeichnungspflicht sofort korrekt umzusetzen. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung sichern
Bürokratieabbau und neue EU-Pflichten
Der Bundestag hatte bereits am 11. Juni 2026 ein Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung verabschiedet. Kernpunkt: Die Genehmigungsfiktion wird auf alle erlaubnispflichtigen Gewerbe ausgeweitet. Das bedeutet: Anträge gelten als genehmigt, wenn die Behörde nicht fristgerecht entscheidet. Die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler wurde aufgehoben.
Gleichzeitig kommen neue Anforderungen durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie auf die Branche zu. Sie schreibt künftig zusätzliche Sachkundeprüfungen und Fortbildungen vor.
Umkleidezeit ist Arbeitszeit
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg sorgt für zusätzliche Klarheit: Schreibt der Arbeitgeber bestimmte Arbeitskleidung vor, ist die Umkleidezeit vergütungspflichtig. Das gilt laut dem Urteil auch im Krankheitsfall oder während des Urlaubs. Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits entschieden, dass ein Ausschluss dieser Vergütungspflicht nur durch klare tarifliche oder einzelvertragliche Regelungen zulässig ist.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
