Arbeitsschutz: Schweiz ratifiziert IAO-Abkommen gegen Gewalt am 5. Juni
10.06.2026 - 00:30:29 | boerse-global.de
Der Bundesrat treibt gleich mehrere Reformen voran: Verbindliche Mindestlöhne in der Kinderbetreuung, verlĂ€ngerte GesamtarbeitsvertrĂ€ge und die Ratifikation internationaler Abkommen gegen Gewalt am Arbeitsplatz. Das sorgt fĂŒr Klarheit â und könnte teuer werden.
Luzern legt Mindestlöhne fĂŒr Kita-Praktika fest
Im Kanton Luzern gelten seit dem 1. Juli 2024 verbindliche Mindestlöhne fĂŒr Vorpraktika in privaten KindertagesstĂ€tten. Der Normalarbeitsvertrag (NAV) basiert auf einem Grundbeschluss vom 21. Mai 2024 und ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.
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Die Behörden greifen zu solchen NormalarbeitsvertrÀgen, wenn kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) existiert. Ziel: orts- und berufstypische Arbeitsbedingungen festschreiben und Lohnunterbietungen verhindern.
GAV-Laufzeiten: Bis 2028 ist vieles geregelt
Das Staatssekretariat fĂŒr Wirtschaft (SECO) hat die aktuellen Laufzeiten mehrerer GesamtarbeitsvertrĂ€ge veröffentlicht. GAV werden zwischen Arbeitgeber- und ArbeitnehmerverbĂ€nden ausgehandelt â und können fĂŒr allgemeinverbindlich erklĂ€rt werden.
Konkret heiĂt das:
- Basler Ausbaugewerbe und Gipsergewerbe (Basel-Stadt): Laufzeit bis 31. Dezember 2026
- Freiburger Waldwirtschaft: GĂŒltig bis 31. Dezember 2028, nach Ănderungen im Jahr 2025 wieder in Kraft gesetzt
Weitere kantonale Regelungen gibt es in Basel-Landschaft, Genf, Tessin, Waadt, Wallis und ZĂŒrich.
IAO-Abkommen: Schweiz sagt Ja zu mehr Sicherheit
Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 die Botschaft zur Ratifikation zweier Ăbereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verabschiedet.
Ăbereinkommen Nr. 190 zielt auf die Beseitigung von Gewalt und BelĂ€stigung in der Arbeitswelt. Die Schweiz reiht sich damit in eine Gruppe von 56 LĂ€ndern ein, die diesen Standard bereits ratifiziert haben.
Ăbereinkommen Nr. 191 erkennt ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip an. Laut Regierung sind dafĂŒr keine Anpassungen des Schweizer Rechts nötig â die nationalen Standards entsprechen bereits den internationalen Vorgaben. Beide Vorlagen stoĂen in der Vernehmlassung auf breite UnterstĂŒtzung.
Formvorschriften: Was fĂŒr ArbeitsvertrĂ€ge gilt
Neben den kollektiven VertrĂ€gen gelten im Schweizer Arbeitsalltag strikte gesetzliche Regeln fĂŒr EinzelarbeitsvertrĂ€ge. GrundsĂ€tzlich können ArbeitsvertrĂ€ge mĂŒndlich abgeschlossen werden â auĂer das Gesetz verlangt Schriftform, etwa bei LehrvertrĂ€gen.
Arbeitgeber mĂŒssen ihre Angestellten spĂ€testens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich ĂŒber Lohn, Arbeitszeit und Funktion informieren â vorausgesetzt, das ArbeitsverhĂ€ltnis ist unbefristet oder dauert lĂ€nger als einen Monat.
Jugendschutz: Ferienjobs haben klare Grenzen
Bei der BeschĂ€ftigung von Jugendlichen gelten besondere Regeln. MinderjĂ€hrige brauchen fĂŒr eine ErwerbstĂ€tigkeit die Zustimmung der Eltern. Leichte Arbeiten sind bereits ab 13 Jahren erlaubt. GefĂ€hrliche Arbeiten bleiben fĂŒr unter 18-JĂ€hrige verboten, Kellnern ist erst ab 16 Jahren zulĂ€ssig.
Ob befristete Aushilfsjobs oder regulĂ€re Anstellungen â veraltete Klauseln in VertrĂ€gen können fĂŒr Unternehmen schnell zur Kostenfalle werden. Ein aktueller Gratis-Report enthĂŒllt, welche Standardformulierungen nicht mehr zulĂ€ssig sind und wie Sie sich wirksam absichern. Lauern auch in Ihren ArbeitsvertrĂ€gen diese 6 gefĂ€hrlichen Fallen?
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt fĂŒr Sommerjobs einen Orientierungswert von 22 Franken pro Stunde.
EU-Reformen: Millionen-Mehrkosten drohen
Geplante Reformen auf EU-Ebene könnten die Schweizer Sozialversicherungen massiv belasten. Im Rahmen des PersonenfreizĂŒgigkeitsabkommens wird ĂŒber einen ZustĂ€ndigkeitswechsel bei arbeitslosen GrenzgĂ€ngern diskutiert.
Sollte die Schweiz kĂŒnftig fĂŒr Leistungen von GrenzgĂ€ngern aufkommen mĂŒssen, die auf ihrem Staatsgebiet gearbeitet haben, schĂ€tzt das SECO die Mehrkosten auf 600 bis 900 Millionen Franken pro Jahr. Aktuell verzeichnet die zustĂ€ndige Kasse in diesem Bereich noch einen Ăberschuss â weil die RĂŒckerstattungen aus dem Ausland die Einzahlungen unterschreiten.
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