Arbeitssicherheit, Gehörschutz

Arbeitssicherheit: Gehörschutz ab 85 Dezibel nun Pflicht

27.06.2026 - 04:49:40 | boerse-global.de

Verschärfte Lärmgrenzwerte, neue Gefahrtarife der BG ETEM und erweiterte Gefährdungsbeurteilungen prägen den Arbeitsschutz.

Arbeitsschutz 2026: Neue Lärmgrenzen, Tarife und Homeoffice-Regeln
Arbeitssicherheit - Ein Arbeiter trägt leuchtend orangefarbenen Gehörschutz in einer industriellen Umgebung, im Fokus die Arbeitssicherheit. 27.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Neue Grenzwerte, angepasste Versicherungstarife und erweiterte Gefährdungsbeurteilungen treten in Kraft.

Lärmgrenzen verschärft: Ab 85 Dezibel gilt Tragepflicht

Der Gehörschutz bleibt ein zentrales Thema der Arbeitssicherheit. Ab einem durchschnittlichen Lärmpegel von 85 Dezibel über acht Stunden müssen Beschäftigte zwingend Gehörschutz tragen. Bereits ab 80 dB(A) sind Arbeitgeber verpflichtet, Schutz bereitzustellen – die Nutzung liegt dann im Ermessen der Arbeitnehmer.

Die Bedeutung intakten Hörens untermauern aktuelle medizinische Erkenntnisse. Eine Studie des Universitätsspitals Zürich und der Universität Liverpool mit Daten von über 250 Millionen Patienten zeigt: Bei Erwachsenen mit Epilepsie und Hörverlust senkt die konsequente Nutzung von Hörgeräten das Demenzrisiko um 23 Prozent.

BG ETEM: Neue Gefahrtarife ab 2027

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse hat ihre Beitragsstruktur neu geordnet. Die Vertreterversammlung verabschiedete am 26. Juni 2026 einen neuen Gefahrtarif, der ab 1. Januar 2027 gilt und bis Ende 2032 befristet ist.

Die Änderungen im Detail: Elektroinstallationen werden zusammengelegt – Gefahrklasse 9,07. Der textile Service wandert in die Kategorie Wäscherei (Klasse 6,28). Für die Fotografie gibt es eine eigene Stelle mit Wert 3,40. Unternehmen mit unfallfreier Mitgliedschaft erhalten ab dem dritten Jahr einen Beitragsnachlass von 18 Prozent.

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Gefährdungsbeurteilung: Cybersicherheit und Hitzeschutz

Seit Januar 2026 müssen Betriebe Cybersicherheit explizit in ihre Gefährdungsbeurteilungen einbeziehen. Hintergrund: Laut Branchenstatistiken sind rund 73 Prozent der Unternehmen von Cyberattacken betroffen. Aktuell setzen bereits 68 Prozent der Betriebe die erweiterten Beurteilungen um.

Auch der Hitzeschutz gewinnt an Bedeutung. Die Arbeitsstättenregel (ASR A3.5) verpflichtet Arbeitgeber, bei Raumtemperaturen über 30 Grad Celsius Getränke wie Leitungswasser bereitzustellen. Zwischen 26 und 30 Grad wird dies empfohlen. Gewerkschaften raten vom Einsatz von Ventilatoren in Großraumbüros ab – sie verbreiten Staub und Aerosole.

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EU einigt sich auf strengere Grenzwerte

Auf europäischer Ebene stehen neue Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe fest. Betroffen sind Kobalt (0,01 mg/m³), PAK (0,00007 mg/m³) und 1,4-Dioxan (7,3 mg/m³). Schutzmaßnahmen bei Schweißrauch werden verpflichtend. Ziel: Über vier Jahrzehnte tausende Erkrankungen verhindern. Die Mitgliedstaaten haben nach der formellen Bestätigung zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Klarheit beim Arbeitsunfall im Homeoffice

Das Landessozialgericht Darmstadt sorgt für Rechtssicherheit beim mobilen Arbeiten. Der Weg zum Mittagessen im Homeoffice kann als Arbeitsunfall gewertet werden – vorausgesetzt, er dient der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und beginnt sowie endet am häuslichen Arbeitsplatz.

Für die industrielle Oberflächentechnik wurden zudem die DGUV-Regel 109-602 und die DGUV-Information 209-009 aktualisiert. Sie fassen die Sicherheitsvorschriften für die nasschemische Behandlung praxisnah zusammen.

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