Arbeitssicherheit: Neue DGUV-Vorschrift ab Juni fĂŒr 20 BeschĂ€ftigte
Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 21:20 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die betriebliche Sicherheitsarbeit steht vor einem grundlegenden Wandel. Neue Vorschriften der Berufsgenossenschaften und EU-Verordnungen verĂ€ndern das Berufsbild der FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit (Sifa) und BetriebsĂ€rzte erheblich.
Seit dem 1. Juni 2026 gilt fĂŒr Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft fĂŒr Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2. Kernpunkt der Reform: Die Grenze fĂŒr die vereinfachte Regelbetreuung steigt von 10 auf 20 BeschĂ€ftigte. Kleinere Betriebe profitieren damit von geringeren bĂŒrokratischen HĂŒrden.
Digitale Betreuung als ErgÀnzung
Die reformierte Vorschrift erlaubt erstmals den Einsatz von Telefon- und Videokonferenzen in der Regelbetreuung. Bis zu einem Drittel des Gesamtaufwands darf kĂŒnftig digital erbracht werden, in trĂ€gerspezifischen Fassungen sogar bis zur HĂ€lfte.
Silke Kretzschmar, Vorsitzende des Berufsverbands selbststĂ€ndiger Arbeitsmediziner, sieht darin einen Effizienzgewinn, besonders fĂŒr kleine Unternehmen. Die persönliche Betriebsbegehung bleibe jedoch unverzichtbar. âDie digitale Betreuung ist ErgĂ€nzung, kein Ersatz fĂŒr die PrĂ€senzzeit", so die Expertin.
Strengere Nachweise und neue Qualifikationen
Mit der Flexibilisierung steigen die Dokumentationspflichten. Sifa-KrĂ€fte und BetriebsĂ€rzte mĂŒssen nun jĂ€hrliche Berichte mit detaillierten Fortbildungsnachweisen vorlegen. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) erprobt die neuen Berichtspflichten nach § 5 bereits seit April 2025 â mit hohem Beratungsbedarf in der Praxis.
Zugleich erweitert sich der Kreis der Berechtigten: Neben Ingenieuren und Technikern können sich kĂŒnftig auch Arbeits- und Organisationspsychologen, Biologen, Arbeitshygieniker und Ergonomie-Experten als Sicherheitsfachkraft qualifizieren. Das trĂ€gt der wachsenden Bedeutung der GefĂ€hrdungsbeurteilung psychischer Belastungen Rechnung.
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Technische HĂŒrden und Datenschutz
Doch die Praxis hinkt der Regulatorik hinterher. In lÀndlichen Regionen erschweren Funklöcher den Einsatz von Telemedizin. Auch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur und den Zugriff auf die elektronische Patientenakte bemÀngeln Experten als unzureichend.
ZusĂ€tzlich verschĂ€rft der EuropĂ€ische Datenschutzausschuss (EDSA) die Anforderungen: Ăberarbeitete Leitlinien aus Juli 2026 prĂ€zisieren die Dokumentationspflichten bei personenbezogenen Daten. Unternehmen mĂŒssen kĂŒnftig genauer zwischen eigenstĂ€ndigen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern unterscheiden.
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EU-Verordnungen setzen neue MaĂstĂ€be
Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung (2023/1230) die bisherige Maschinenrichtlinie. Besonders die Anforderungen an technische Dokumentation wachsen â im Fokus: Software-Updates und Cybersecurity.
Nur wenige Monate spĂ€ter, am 11. Dezember 2027, tritt der Cyber Resilience Act (CRA) in Kraft. FĂŒr Produkte mit digitalen Elementen gelten dann strikte Meldepflichten bei SicherheitsvorfĂ€llen â bereits ab September 2026. Maschinenbauer mĂŒssen digitale Betriebsanleitungen mindestens zehn Jahre vorhalten und KI-basierte Sicherheitsfunktionen von notifizierten Stellen prĂŒfen lassen.
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