Arbeitssicherheit, DGUV-Vorschrift

Arbeitssicherheit: Neue DGUV-Vorschrift ab Juni fĂŒr 20 BeschĂ€ftigte

Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 21:20 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue DGUV-Vorschrift erlaubt digitale Betreuung, erhöht aber Dokumentationspflichten. EU-Verordnungen zu Maschinen und Cybersecurity setzen weitere Standards.

Arbeitssicherheit 2026: Neue Regeln und digitale Betreuung im Wandel
Ein moderner Laptop mit digitaler Dokumentationssoftware und Sicherheitsdaten in einem professionellen BĂŒro. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die betriebliche Sicherheitsarbeit steht vor einem grundlegenden Wandel. Neue Vorschriften der Berufsgenossenschaften und EU-Verordnungen verĂ€ndern das Berufsbild der FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit (Sifa) und BetriebsĂ€rzte erheblich.

Seit dem 1. Juni 2026 gilt fĂŒr Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft fĂŒr Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2. Kernpunkt der Reform: Die Grenze fĂŒr die vereinfachte Regelbetreuung steigt von 10 auf 20 BeschĂ€ftigte. Kleinere Betriebe profitieren damit von geringeren bĂŒrokratischen HĂŒrden.

Digitale Betreuung als ErgÀnzung

Die reformierte Vorschrift erlaubt erstmals den Einsatz von Telefon- und Videokonferenzen in der Regelbetreuung. Bis zu einem Drittel des Gesamtaufwands darf kĂŒnftig digital erbracht werden, in trĂ€gerspezifischen Fassungen sogar bis zur HĂ€lfte.

Silke Kretzschmar, Vorsitzende des Berufsverbands selbststĂ€ndiger Arbeitsmediziner, sieht darin einen Effizienzgewinn, besonders fĂŒr kleine Unternehmen. Die persönliche Betriebsbegehung bleibe jedoch unverzichtbar. „Die digitale Betreuung ist ErgĂ€nzung, kein Ersatz fĂŒr die PrĂ€senzzeit", so die Expertin.

Strengere Nachweise und neue Qualifikationen

Mit der Flexibilisierung steigen die Dokumentationspflichten. Sifa-KrĂ€fte und BetriebsĂ€rzte mĂŒssen nun jĂ€hrliche Berichte mit detaillierten Fortbildungsnachweisen vorlegen. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) erprobt die neuen Berichtspflichten nach § 5 bereits seit April 2025 – mit hohem Beratungsbedarf in der Praxis.

Zugleich erweitert sich der Kreis der Berechtigten: Neben Ingenieuren und Technikern können sich kĂŒnftig auch Arbeits- und Organisationspsychologen, Biologen, Arbeitshygieniker und Ergonomie-Experten als Sicherheitsfachkraft qualifizieren. Das trĂ€gt der wachsenden Bedeutung der GefĂ€hrdungsbeurteilung psychischer Belastungen Rechnung.

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Technische HĂŒrden und Datenschutz

Doch die Praxis hinkt der Regulatorik hinterher. In lÀndlichen Regionen erschweren Funklöcher den Einsatz von Telemedizin. Auch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur und den Zugriff auf die elektronische Patientenakte bemÀngeln Experten als unzureichend.

ZusĂ€tzlich verschĂ€rft der EuropĂ€ische Datenschutzausschuss (EDSA) die Anforderungen: Überarbeitete Leitlinien aus Juli 2026 prĂ€zisieren die Dokumentationspflichten bei personenbezogenen Daten. Unternehmen mĂŒssen kĂŒnftig genauer zwischen eigenstĂ€ndigen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern unterscheiden.

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EU-Verordnungen setzen neue MaßstĂ€be

Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung (2023/1230) die bisherige Maschinenrichtlinie. Besonders die Anforderungen an technische Dokumentation wachsen – im Fokus: Software-Updates und Cybersecurity.

Nur wenige Monate spĂ€ter, am 11. Dezember 2027, tritt der Cyber Resilience Act (CRA) in Kraft. FĂŒr Produkte mit digitalen Elementen gelten dann strikte Meldepflichten bei SicherheitsvorfĂ€llen – bereits ab September 2026. Maschinenbauer mĂŒssen digitale Betriebsanleitungen mindestens zehn Jahre vorhalten und KI-basierte Sicherheitsfunktionen von notifizierten Stellen prĂŒfen lassen.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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