Arbeitsszimmer: BFH verschÀrft Aufzeichnungsfrist auf 10 Tage
23.06.2026 - 19:42:35 | boerse-global.de
Neue Gerichtsurteile und Verwaltungsanweisungen bringen Unternehmen in Zugzwang.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Juni 2026 seine Liste der anhÀngigen Revisionsverfahren aktualisiert. Im Fokus stehen Verfahren zum Vorsteuerabzug bei berichtigungsfÀhigen Rechnungen (V R 7/26, V R 6/26).
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Steuerberater beobachten einen Paradigmenwechsel: Der formaler Aufwand beim Vorsteuerabzug nimmt ab. DafĂŒr steigt das Risiko fĂŒr Unternehmen.
Weitere Verfahren betreffen die Energiepreispauschale fĂŒr Rentner (X R 27/25) sowie Fragen zum Existenzminimum 2023 (III R 41/25). Auch die steuerliche Behandlung von Verlusten bei Kapitalanlagen und die Anrechnung US-amerikanischer Quellensteuer werden geprĂŒft.
Strengere Regeln fĂŒrs Arbeitszimmer
Der BFH hat die Anforderungen an die Gewinnermittlung per Einnahmen-Ăberschussrechnung prĂ€zisiert. Aufwendungen fĂŒr ein hĂ€usliches Arbeitszimmer mĂŒssen einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden.
Als zeitnah definiert das Gericht maximal einen Monat, konkret zehn Tage. Wer diese Frist versÀumt, verliert den Steuerabzug.
Zudem sind VerspĂ€tungszuschlĂ€ge fĂŒr GewinnfeststellungserklĂ€rungen gegen eine GbR auch dann zulĂ€ssig, wenn einzelne Mitunternehmer keine Steuern zahlen mĂŒssen. Das entschied der BFH am 26. MĂ€rz 2026.
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Umsatzsteuer: Bildung und Landwirtschaft betroffen
Das Bundesfinanzministerium hat die Kriterien fĂŒr die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen konkretisiert. Steuerfrei bleiben Leistungen mit direktem Bezug zu Schul- oder Hochschulunterricht.
Reine Freizeitangebote, Online-Aufzeichnungen ohne Interaktion und Fahrunterricht der Klassen B und C1 sind nicht befreit. FĂŒr betroffene Anbieter gilt eine Ăbergangsfrist bis Ende 2027.
In der Landwirtschaft Ă€ndert sich zum 1. Juli 2026 etwas Grundlegendes: Beim Verkauf von Maschinen gilt kĂŒnftig der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Pauschalierer können hier keine Vorsteuer geltend machen â es sei denn, sie optieren zur Regelbesteuerung.
EuGH bremst Grunderwerbsteuer aus
Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat die Grenzen fĂŒr nationale ErgĂ€nzungstatbestĂ€nde bei der Grunderwerbsteuer aufgezeigt. Pauschale Missbrauchsvermutungen bei konzerninternen Umstrukturierungen sind unverhĂ€ltnismĂ€Ăig.
Das Urteil vom 4. Juni 2026 (Rs. C-837/24) hat direkte Auswirkungen auf die Anwendung des deutschen Grunderwerbsteuergesetzes bei Anteilserwerben an Immobiliengesellschaften.
Streit um Steuersenkungen und Subventionen
Die steuerpolitische Debatte wird hitziger. Monika Schnitzer, Vorsitzende des SachverstÀndigenrats, fordert ein Ende der reduzierten Mehrwertsteuer in der Gastronomie.
Die Senkung von 19 auf 7 Prozent kostet jĂ€hrlich rund 3,4 Milliarden Euro. Sie begĂŒnstigt vor allem groĂe Ketten. Das Gastgewerbe meldete fĂŒr April 2026 einen Höchststand bei den Insolvenzen.
Forscher des Ifo-Instituts und des PIK kritisieren die Steuersenkungen auf fossile Brennstoffe aus der Energiekrise. Von 187 Milliarden Euro entfielen 71 Milliarden auf Ăl- und Erdgaskunden. Die Wissenschaftler empfehlen eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer.
In Ăsterreich sinkt zum 1. Juli 2026 die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel von 10 auf 4,9 Prozent. In Regionen wie dem Lavanttal sorgt der Umstellungsaufwand fĂŒr geteilte Reaktionen. Zeitgleich wurde ĂŒber die Senkung der Kammerumlage um 100 Millionen Euro beraten.
