Arbeitsunfähigkeit in Stufen: Bundestag beschließt 25-, 50-, 75-Prozent-Regelung
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 08:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Bundestag verabschiedete die Neuregelung am 10. Juli im Rahmen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Arbeitgeber haben sieben Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen. Ausgenommen sind Privatversicherte und geringfügig Beschäftigte.
Befürworter sehen eine flexible Brücke zurück in den Vollzeitjob. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Sozialverband Deutschland zweifeln an der praktischen Umsetzbarkeit.
Betriebliches Eingliederungsmanagement wird wichtiger
Das gesetzlich verpflichtende BEM gewinnt parallel an Bedeutung. Unternehmen müssen das Verfahren starten, sobald ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist. Experten betonen: BEM-Unterlagen strikt von der Personalakte trennen – das schützt die Daten der Beschäftigten.
Psychische Belastung rückt in den Fokus
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verweist auf gesetzliche Vorgaben: Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung schreiben die Berücksichtigung psychischer Faktoren vor. Zentrale Ziele sind ein ausgewogenes Verhältnis von Arbeitsmenge und Zeit, klare Aufgaben und Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz.
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Ein IT-Unternehmen aus Linz zeigt, was möglich ist. Mit psychologischer Beratung und regelmäßigen Gesundheitschecks senkte die Firma die Krankenstandstage um 25 Prozent unter den Branchenschnitt. Die Teilnahmequote stieg von 31 auf 40 Prozent.
Neuer Berater für Arbeitsschutz-Regeln
Seit dem 13. Juli berät Prof. Dr.-Ing. Uwe Arens das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der neuberufene Experte sitzt im nationalen Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA). Er soll helfen, Arbeitsschutzregelungen an aktuelle Anforderungen anzupassen.
Weniger Unfälle – aber Stürze bleiben Risiko Nummer eins
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) meldet für 2025 einen Rückgang der meldepflichtigen Unfälle um 4,6 Prozent. Sturz- und Stolperunfälle machen mit 28 Prozent weiter den größten Anteil aus. Die SVLFG fördert Sicherheitsinvestitionen mit bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten.
Digitale Helfer für Gefährdungsbeurteilungen
Immer mehr Unternehmen setzen auf Software für die Dokumentation. Neue Anwendungen erstellen Betriebsanweisungen und rechtssichere Beurteilungen teilautomatisiert – auf Basis von Bildmaterial und strukturierten Abfragen.
Viele Unternehmen unterschätzen die formalen Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung, was im Ernstfall zu hohen Haftungsrisiken führen kann. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, wie Sie rechtssichere Dokumente erstellen, die von jeder Aufsichtsbehörde anerkannt werden. Kostenlose Vorlagen und Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung sichern
Neue Lotsen im Gesundheitssystem gefordert
Auf einer Fachtagung in Berlin am 7. Juli forderten Fachverbände die gesetzliche Verankerung von „Community Health Nursing“. Pflegekräfte sollen als Lotsen durch das Gesundheitssystem führen. Ein Referentenentwurf für ein Einführungsgesetz wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet.
Hitze am Arbeitsplatz: Das müssen Arbeitgeber beachten
Steigende Temperaturen machen Schutzmaßnahmen nötig. Die Arbeitnehmerkammer Bremen weist für Juli und August 2026 darauf hin: Arbeitgeber müssen Arbeitsorganisation, bauliche und technische Vorkehrungen treffen. Die Gesundheit der Beschäftigten hat bei extremer Wetterlage Priorität.
Die Universität Siegen arbeitet derweil an einem KI-gestützten System für Echtzeit-Gefahrenkarten bei Starkregen. Der Prototyp soll bis Februar 2028 fertig sein. Das Land Nordrhein-Westfalen und die EU fördern das Projekt.
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