Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Koalition plant Attestpflicht ab Tag eins
Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zwischen Union und SPD wird intensiv über arbeitsrechtliche Vorgaben diskutiert. Im Zentrum der Debatte stehen neben Fragen zu Probezeitklauseln bei Befristungen vor allem die geplanten Auswirkungen einer verpflichtenden ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag.
Zwar verständigte sich die Koalition Anfang Juli 2026 auf eine solche Verschärfung der Regeln, doch ein verabschiedetes Gesetz oder ein konkreter Starttermin liegen bislang nicht vor.
Uneinigkeit über Zeitplan und Ausgestaltung
Die Vereinbarung von Anfang Juli sieht vor, dass Einzelheiten erst im Gesetzgebungsverfahren geregelt werden sollen. Vorgesehen sind dabei auch Ausnahmeregelungen über Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge. Regierungssprecher Kornelius erklärte am 31. August 2026, dass die grundsätzliche Vereinbarung weiterhin gelte, es derzeit jedoch keinen Zeitplan gebe.
Das Vorhaben geht auf einen Wunsch der Union zurück und ist in ein größeres Paket eingebunden, das auch eine ärztliche Termingarantie sowie Maßnahmen zur Schlaganfallvorsorge umfasst. Beide Regierungspartner streben eine Umsetzung bis zum Jahresende an.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas von der SPD äußerte jedoch Ende August deutliche Zweifel an der Pflicht ab Tag eins. Sie halte diese Vorgabe für falsch und betonte, die Koalition müsse sich die Frage stellen, ob eine solche Neuregelung tatsächlich sinnvoll sei.
Nach geltendem Recht bestimmt Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, dass ein Attest erst bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen vorgelegt werden muss, Arbeitgeber dies jedoch bereits früher verlangen können. Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits am 14. November 2012 entschieden, dass Unternehmen eine Bescheinigung ab dem ersten Tag auch ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts einfordern dürfen.
Belastungen der Unternehmen und Reaktionen der Verbände
Hintergrund der Debatte sind stark gestiegene Kosten. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) gaben deutsche Unternehmen im Jahr 2025 die Rekordsumme von 85,6 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus, nach 81,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Das IW führt diesen Zuwachs auf höhere Löhne, gestiegene Beschäftigtenzahlen sowie einen höheren Krankenstand seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Jahr 2022 zurück. Einer generellen Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag steht das IW jedoch zurückhaltend gegenüber.
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Arbeitgeberpräsident Dulger bezeichnete die geplante Regelung als überfälliges Signal für mehr Eigenverantwortung. Dagegen sprach sich Karl Lauterbach gegen den Vorstoß aus und bezeichnete das Vorhaben als eine Gängelei der Erkrankten.
Friedrich Merz verwies auf einem Neujahrsempfang in Bad Rappenau auf durchschnittlich vierzehneinhalb Krankentage pro Kopf, was fast drei Wochen Produktivitätsausfall bedeute, und forderte eine Überprüfung der telefonischen Krankschreibung.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, warnte davor, dass telefonische Atteste zum Missbrauch einlüden, sprach sich aber zugleich für eine Streichung der Nachweispflicht in den ersten drei Krankheitstagen aus.
Skepsis bei Beschäftigten und Ärzten
Eine repräsentative Umfrage des Sozialverbands VdK unter 2.341 Befragten vom 24. bis 27. Juli 2026 zeigt Skepsis in der Bevölkerung: 14 Prozent der Befragten gaben an, bei einer Verschärfung eher krank zur Arbeit zu gehen. 21 Prozent würden sich vorsorglich für einen längeren Zeitraum krankschreiben lassen, während 60 Prozent ihr Verhalten nicht ändern würden. 73 Prozent meldeten sich laut der Erhebung nur bei tatsächlicher Krankheit arbeitsunfähig, drei Prozent räumten dies trotz Gesundheit ein.
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Eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung lehnten 61 Prozent der Befragten ab, 29 Prozent befürworteten sie. Der Anteil telefonischer Bescheinigungen liegt nach VdK-Angaben bei lediglich 0,8 bis 1,2 Prozent.
Laut einer DAK-Studie mit Daten von 2,4 Millionen Erwerbstätigen sowie 7.000 Forsa-Befragten stiegen die Fehltage von rund 15 auf etwa 20 Tage in den Jahren 2022 und 2023. Der Anstieg um fast 40 Prozent von 2021 auf 2022 wird maßgeblich auf Meldeeffekte des elektronischen Verfahrens zurückgeführt.
Das Statistische Bundesamt weist für Deutschland im Schnitt 22 Krankentage pro Jahr aus, Gewerkschaften beziffern das jährliche Überstundenvolumen deutscher Arbeitnehmer hingegen auf rund 1,2 Milliarden Stunden, wovon etwa die Hälfte unbezahlt bleibt. Ab Januar 2028 ist zudem eine gestaffelte Teilkrankschreibung geplant.
